Kündigung und Folge Einschreiben/Rückschein

Bonn

Lt. Mitteilung und Schreiben v. Job Center musste ich mir eine kostengünstigere Wohnung suchen.

Als ich meine Kündigung beim Vermieter einreiche, kündige ich auch andere wichtige Verträge, so auch bei Telekom.

Erst mit Schreiben vom 22.09.2011 erhalte ich Bestätigung meiner Kündigung zum 16.08.2012 (zwei Jahres-Knebelverträge).

Am 15.11.2011 kann ich erst einen neuen Mietvertrag unterschreiben und erkundige mich auch an diesem Tag in einem T- Punkt nach den Leistungen am Wohnort meiner künftigen Wohnung. DSL statt 25 000 nur 3000, digitales Fernsehen gar nicht.

Auch am gleichen Tag schreibe ich (vorher vergebliche Versuche mit Anrufen) ein Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung nach Bonn - Annahme des Einschreibens am 17.11.2011, in welchem ich alle notwendigen Angaben, Aussagen u. m. schreibe, worauf hin ich bis zum heutigen Tag keine Antwort erhielt.

Vergebliche Versuche im Kunden Center mit meinen Kontaktanschreiben, E-Mails, leider keine Antwort in Bezug meines Einschreibens.

Seit 01.12.2011 wohne ich nun in meiner neuen kleinsten "billigeren" Wohnung (im Übrigen hat das Job Center mir weder geholfen, noch irgend etwas beigesteuert, trotz Antragsstellung + Genehmigung Antragsannahme)

UND

trotzdem ist mein Festnetz in Berlin immer noch erreichbar, habe weitere Rechnung von Telekom erhalten.

Ein Beispiel:

Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009
- 340 C 3088/08 -
AG Fürth: Kunde hat Recht auf Sonderkündigung bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit
Vetragsklausel stellt unangemessene Benachteiligung für Verbraucher dar
Eine zu geringe DSL-Geschwindigkeit kann ein Recht auf Sonderkündigung begründen. Eine Klausel in den AGBs die den Verbraucher darauf hinweist, dass der Provider lediglich die am jeweiligen Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite schuldet ist unwirksam und benachteiligt den Verbraucher unangemessen. Dies entschied das bayerische Amtsgericht Fürth.

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Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Provider eine Kündigung wegen einer geringen DSL-Geschwindigkeit stets mit dem Verweis auf ihre AGB ab. In diesen steht häufig die Klausel, dass der Provider lediglich die am jeweiligen Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite schuldet. Dementsprechend zahlt der Kunde mitunter für die größte Bandbreite, kann aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur einen geringen Teil davon wirklich nutzen.

Provider lehnt Kündigung des Kunden ab. Dies wollte ein Verbraucher in Nordbayern nicht hinnehmen und erklärte seinem Provider die Kündigung. Dieser lehnte die Kündigung jedoch ab.

Geringe Bandbreite als vereinbart stellt erhebliche Pflichtverletzung dar. Der Verbraucher klagte daraufhin vor dem Amtsgericht Fürth und bekam schließlich recht.

In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die bereitgestellte geringe Bandbreite eine so erhebliche Pflichtverletzung darstelle, dass der klagende Verbraucher nicht an einem auf 24 Monate ausgelegten Vertrag festzuhalten brauche. Den Verweis des Providers auf dessen AGB und der oben genannten Klausel ließ das Gericht nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Verbraucher, der weiterhin den Preis für die höhere Bandbreite zahlen solle, unangemessen benachteilige.

Bestell-/Kundennummer: 2020665394

Meine Forderung an Deutsche Telekom:

Beantwortung meines Einschreibens lt. meiner Kündigung und zwingende Bearbeitung

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 169 Tagen und 6 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Interessanter Fall.

".. im Übrigen hat das Job Center mir weder geholfen, noch irgend etwas beigesteuert, trotz Antragsstellung + Genehmigung Antragsannahme"

Das JobCenter hat doch den Umzug veranlasst also würde ich alle Zusatzkosten denen an den Hals hängen. (Renovierung der alten Wohnung und so)

Suchen sie sich einen Anwalt und lassen sie sich beraten. Kost doch nichts nur ein wenig Zeit und Eigeninitiative und Zeit und die haben doch die Hartzer!

DSL-Geschwindigkeit: Bieten denn andere Provider am neuen Wohnort mehr Geschwindigkeit?

Leider KEINE Reaktion, keine E-Mail, kein Brief im Briefkasten.
Meine Telefonnummer in Berlin geht immer noch: Rufzeichen?

Ich hatte einen Anruf bekommen von Telecom und man bat mich um Entschuldigung.
Das Telefon in Berlin wurde endlich abgeschaltet.
Meine Kündigungsbestätigung hatte ich ja bereits.
Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, dass die Kündigung doch ab Dezember gültig sein soll, nun warte ich jedoch auf eine schriftliche Nachricht, meine neue Adresse steht ja im Einschreiben (!), denn ein Telefonat wird für mich nicht rechtsgültig sein.
Daher ist es noch nicht vollständig gelöst.
Sehr geehrte Telecom - Mitarbeiter,
ich warte auf eine verbindliche Nachricht / Schreiben von Ihnen, danke.

Frdl. Grüße

Guten Tag,

ich habe natürlich kein ordentliches Schreiben von Telecom erhalten nach dem Anruf, zwar ein Anschreiben mit vagen Andeutungen bzw. nicht den Inhalts des erfreulichen Telefonats!
Ich warte weiter, habe nur Rechnungen erhalten.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Guten Tag,
ich warte immer noch.
Telecom schrieb mir kürzlich eine E-Mail, dass ich die Geräte zurück senden soll, monatlich wird Miete anfallen (ich bezahlte bereits über zwei Jahre in Raten); jedenfalls habe ich alles zurück gesendet. Und erneut kam eine Kündigungsbestätigung hier: März 2012, dass ich meinen Anschluss gekündigt habe (?) - ja, also ich warte auf eine abschließende Klärung.
DANKE dafür im Voraus
und
freundliche Grüße

Liebe TeleCom Mitarbeiter!

ich hatte meinen Anschluss im AUGUST 2011 gekündigt!

Am 15. NOVEMBER 2011 sendete ich ein ausführliches höfliches freundliches EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN an Sie, welches von Ihnen auch angenommen wurde.

Beispiel:
Warum schrieben Sie mir nicht sofort nach Eingang meiner Kündigung, dass ich die Endgeräte zurück senden soll?
Nämlich hier: per 30.11.2011

Ein freundliches Hallo,

Telecom hat alles zu meiner
Zufriedenheit geklärt.
Danke *

Frdl. Grüße