Am 15.12.11 teilte mir FLEXSTROM per E-Mail mit, dass ich neue Dokumente in meiner Kundenmailbox habe. Tatsächlich waren dort aber bis Weihnachten lediglich alte Dokumente vom Anfang des Jahres 2011 zu finden. Die letzten Tage zwischen den Feiertagen war der Zugang zum Flexstrom-Server gestört.
Erst heute konnte ich tatsächlich ein neues Dokument mit der Vertragsverlängerung ab 1.3.2012 abrufen und feststellen, dass ich eine Preiserhöhung um 55,47% bei gleicher Abnahme zu erwarten habe und auch der Widerspruch gegen die optionale Preisgarantie (aufgrund der angegebenen Widerspruchsfrist von 10 Tagen) nicht einhalten kann.
Bestell-/Kundennummer: 900001617838
Meine Forderung an FlexStrom:
Sofortige Sonderkündigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
SOFORT direkt bei Flexstrom (eine Kündigung in der Reclabox ist nicht rechtswirksam! ) kündigen und auf die Störung des Servers hinweisen.
Da Flexstrom hier die erhöhten Preise beansprucht, ist Flexstrom beweispflichtig für den Zugang der Kundenmitteilung, die Sie über die Preiserhöhung informieren sollte.
Kann Flexstrom beweisen, dass die Kundenmitteilung Ihnen am xxx zugegangen ist, so muss Ihr Schweigen, dann wohl als Zustimmung gewertet werden. Somit wären dann auch die erhöhten Preise zu zahlen.
Kann Flexstrom NICHT beweisen, dass die Kundenmitteilung Ihnen am xxx zugegangen ist, ist Schweigen nicht als Zustimmung zu werten. ..
Das Datum der angeblichen Zustellung und dann nur 10 Tage Frist für den Widerspruch s ti n k t doch gewaltig.
Flexstrom, so macht man sich einen Namen - nur nicht den gewünschten!
Lesen Sie in IHREN Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (wurden mit Vertragsbestätgung übersendet oder sind in Ihrem Account "abgelegt") nach, ob es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gibt und innerhalb welcher Frist dieses Sonderkündigungsrechr ausgeübt werden darf / muss.
1) WDR-Servicezeit vom 26. Oktober 2011
Http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw43/1026/pdf/1026pdf.pdf
Zitat:
"Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert
Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht.
Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig.
Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben.
Ausformuliert wurde das bereits bestehende Recht kürzlich in Paragraf 41 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort heißt es in Abschnitt 3:
Paragraf 41 EnWG Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung:
(3) „Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten.
Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. “
2) Http://www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm
Zita: "Ist ein Sonderkündigungsrecht Teil Ihres Vertrages, so können Sie innerhalb der dafür geltenden Kündigungsfristen zu einem neuen Anbieter wechseln. "
Verbraucherzentrale: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Strom oder Gas gilt immer
Http://www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
Musterformular für eine ausserordentliche Kündigung des Stromanbieters: Http://www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
Bei dieser Beschwerde liegt der Sachverhalt ähnlich:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45521-flexstrom-berlin-flexstrom-verhindert-wechsel-durch-ausbleibende-netzabmeldung
Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Übergeben Sie den Fall an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de)! Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Nach diesem klaren Urteil der Schlichtungsstelle Energie, die sich wohl im Gegensatz zu manchen Amtsgerichten endlich mal ernsthaft mit der Bonus-Sache auseinander gesetzt hat, sollte jeder Betroffene auf dem Gerichtsweg den Bonus einklagen!
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.
Die Juristen von FS müssen außerdem ziemlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.
Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst