Seit dem 01.10.2010 bis zum 31.10.2011 hatte ich die Firma ExtraEnergie bzw. HitStrom als Stromlieferanten gewählt.
Aufgrund besserer Konditionen anderer Anbieter entschied ich mich, meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2011 zu kündigen. Insgesamt ergab sich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Nachdem der Vertrag beendet war, teilte ich unverbindlich meinen Zählerstand HitEnergie und dem Grundversorger mit.
Dann begann das Warten. Auf die Nachfrage, wann ich meine Abschlussrechnung erhalte, wurde immer pünktlich geantwortet. Mal hieß es, man müsse den Zählerstand vom Grundversorger erhalten. Dies würde bis zu 28 Tage nach Vertragsende dauern. Dann hieß es nach dieses 28 Tagen, man hätte meinen Anfangszählerstand nicht. Als ich diesen per E-Mail mitteilte und darauf hinwies, dass dieser bereits nach Vertragsende mitgeteilt wurde, erhielt ich eine erneute Mail mit der Aufforderung, den Endstand erneut mitzuteilen. Auch dies erledigte ich. Parallel setzte ich dem Unternehmen eine Frist bis zum 21.12.2011, mir eine Abschlussrechnung zu erstellen und zukommen zu lassen, unter Androhung, rechtliche Schritte einzuleiten.
Später erhielt ich eine E-Mail, dass jetzt die Zählerstände alle vorliegen würden. Ob und wann ich meine Rechnung erhalte, wurde mir jedoch verschwiegen.
Ich wartete den 21.12.2011 ab und beantragte anschließend einen Mahnbescheid. Dieser wurde am 27.12.2011 ausgesprochen.
Aufgrund meiner Abschlagszahlungen inkl. freier kWh und Bonus steht mir noch ein Guthaben in Höhe von knapp 300,00 EUR aus.
Laut Aussagen anderer Kunden funktionieren inzwischen nicht mehr die Telefone sowie Homepages der besagten Firma. Die Bilanzen der letzten Jahre sehen auch sehr schlecht als recht aus. Besteht hier auch eine Insolvenzverschleppung?
Ich kann nur jedem von der Firma ExtraEnergie GmbH und Töchtern abraten!
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Auszahlung meines Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 20
Sie haben doch -RICHTIGERWEISE- einen Mahnbescheid beantragt.
Warten Sie doch einfach mal ab, wie darauf reagiert wird.
Kurz nachdem ich diese Beschwerde hier veröffentlicht habe, erhielt ich per Email die Miteilung von HitEnergie, dass meine Rechnung nun online zum Abruf zur Verfügung steht.
Die Summe des Guthabens stimmt. Jedoch wurde dort keine Erstattung der Gerichtskosten (23,00 €) für den Mahnbescheid aufgeführt. Wird diese wohl unabhängig von der Rechnung (hat ja auch nichts mit dem Verbrauch zu tun) überwiesen?
Jetzt muss nur noch der Gesantbetrag inkl. Gebühren in den nächsten Tagen eintreffen, dann ist alles in bester Ordnung.
HitEnergie hat sicher nicht wegen Ihrer Beschwerde hier reagiert sondern wegen dem Mahnbescheid. Die hätten im Falle eines Widerspruchs keine Chance. Und die sehen, dass Sie ernst machen. Insofern ist Ihre Beschwerde hier eher kontraproduktiv.
"Jedoch wurde dort keine Erstattung der Gerichtskosten (23,00 €) für den Mahnbescheid aufgeführt. "
Die Gerichtskosten haben ja auch nichts auf der Energierechnung zu suchen.
Noch einmal:
Geduld - Sie erhalten in den nächsten Tagen Post vom Mahngericht. Da steht dann, ob HitEnergie dem Mahnbescheid widersprochen hat oder nicht.
Wahrscheinlich widersprechen die - hilft aber nichts, da Sie eine Frist gesetzt haben und die erst nach Eingang des MB zahlen werden.
Also warten Sie deren Zahlung ab.
Sollte HitEnergie nicht die Gerichtsgebühren zahlen, können Sie diese sofort einklagen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.
Insofern reicht wahrscheinlich - falls erforderlich - eine kurze Email mit Hinweis auf die Rechtslage, um die Firma zur Zahlung zu bewegen.
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen: warten Sie zunächst die Überweisung ab. Sollten die 23 EUR fehlen, würde ich eine "freundliche" Erinnerungsmail an die Firma schicken. Sie bekommen bald einen Vordruck vom Mahngericht, in dem Sie die unvollständige Zahlung eintragen können. Danach gehts per Vollstreckungsbescheid weiter. Alles sehr einfach, schnell und effizient. Bei stromio hat es sehr gut funktioniert:-) Viel Erfolg!
Möglicherweise ist noch immer die
Firma eg factory GmbH,
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 49512-0
Fax: +49 (0) 371 49512-120
als Dienstleistungsunternehmen für Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig ( Http://www.eg-factory.de/index.php?article_id=79 ). Könnte man telefonisch erfragen. ..
Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert. ..).
Ich kann mich den Kommentaren nur anschließen:
Das haben Sie PRIMA gemacht: Konsequent das Verfahren durchgezogen!
Hinsichtlich der 23 € Gebühren würde ich tun, was "Ömers Opfer" schon empfohlen hat.
Zur weiteren Information - hier steht genaueres zum Mahnverfahren: Http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg - aber aufgepasst, eventuell dauert die "Brieffreundschaft" noch etwas an. ..
Ich habe nach einer korrekten Schlussrechnung (mit Guthaben) ca. 3 Monate später noch eine weitere Schlussrechnung mit einer Forderung erhalten.
Und zwar war der Ablauf der Geschehnisse folgender: Am 23.05.11 erhielt ich die 1. Schlussrechnung: der mehrfach schriftlich und mündlich zugesagte Arbeitspreis war in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Am 14.06.11 erhielt ich eine Stornorechnung zu der ersten Schlussrechnung.
Am 15.06.11 erhielt ich die zweite Schlussrechnung mit dem mehrfach schriftlich und mündlich zugesagten Arbeitspreis unter Berücksichtigung des korrekten und zwischenzeitlich vom Netzbetreiber bestätigten Verbrauchs.
Somit war mit der zweite Schlussrechnung vom 15.06.11 endlich alles in Ordnung: Hitstrom - eine Marke der Extraenergie - hatte eine korrekte Schlussabrechnung erstellt und mein Guthaben wurde mir – nach einer weiteren rund dreiwöchigen (! ) Wartezeit – erstattet.
Aber ich hatte mich zu früh gefreut: Hitstrom teilte mir am 19.09.11 per Mail mit, dass meine Schlussrechnung online zum Abruf bereitgestellt worden ist:
In meinem Online-Account fand ich dann tatsächlich
- eine Stornorechnung vom 21.0711 zu der korrekten (!) 2. Schlussrechnung vom 15.06.11
- sowie die 3. Schlussrechnung vom 16.09.11 mit einer unberechtigten Forderung:
Hitstrom hat in der 3. Schlussrechnung mit der Begründung, „maschinelle Schätzung“ den vom Netzbetreiber mitgeteilten Anfangszählerstand eigenmächtig zu MEINEM NACHTEIL verändert, sodass Hitstrom nun eine Forderung gegen mich erhob und diese Forderung wollte Hitstrom innerhalb der nächsten 14 Tage einziehen - obwohl Hitstrom mit Mail vom 29.04.11 bestätigt hatte, dass meine Einzugsermächtigung wunschgemäß gelöscht worden ist. ..
Woher wissen Sie bzw. wo kann ich nachlesen, dass "die Bilanzen der letzen Jahre sehen auch sehr schlecht als recht aus"?
Im Strom-Magazin Forum findet Ihr noch Informationen oder Vermutungen?
Http://www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-hitstrom-hit-strom-abrechnung-1062-page-7.html
Http://www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-hitstrom-pleite-1274-page-1.html
Hallo Anke.
www.unternehmensregister.de
Auf der Webseite des Anbieters oder der Firma, die man "überprüfen möchte, im Impressum die HRB-Nummer suchen und über Detailsuche alles über die Firma erfahren, z. B.:
ZITAT:
========
ExtraEnergie GmbH
(vormals: ExtraStrom GmbH)
Neuss
(vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
.
Passiva
31.12.2009 EUR 31.12.2008 EUR
A. Eigenkapital 0,00 93.503,65
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 6.496,35 0,00
III. Jahresfehlbetrag 997.015,68 6.496,35
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 903.512,03 0,00
.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
ZITATENDE:
Die waren also schon im Jahr 2009 (buchmässig) überschuldet. Das ganze schöngeredet und die zinsfreien "Dahrlehen" der Kunden halten die über Wasser.
Das gleiche Schneeballsystem wie bei TELDAFAX.
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde dann mal die Post vom Mahngericht und natürlich die Überweisung von HitEnergie abwarten.
Die Rechnung liegt bereits online in meinem Account vor und ist soweit auch korrekt. Sollten Nachforderungen kommen, sind diese nicht berechtigt.
Mein Bonus und auch meine freien kWh sind in der Rechnung berücksichtigt worden.
Die Bilanzen kann man sich von jeder GmbH etc. unter www.ebundesanzeiger.de anzeigen lassen. Allerdings immer nur von der Vergangenheit. aber das reicht schon um zu sehen, wie schlecht es dem Unternehmen in der Vergangenheit ging.
Ich werde weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.
Nachdem mein letzter Beitrag mit Zahlen und Fakten (mal wieder) im Nirvana der Box verschwunden ist - hier in Kurzform:
Bilanzen beziehen sich immer auf die Vergangenheit und sind meist zwei Jahre alt.
Auf der Webseite
www.unternehmensregister.de
die Firma am besten über Detailsuche (Registergericht und HRB-Nr. aus dem Impressum) suchen und staunen:
Im Jahr 2009 hat ExtraEnergie ein Minus von 1 Mio. EUR gemacht und damit das komplette Eigenkapital (100tsd. EUR) aufgebraucht.
Dazu steht in den Erläuterungen zur Bilanz sehr viel Interessantes:
ZITAT:
"Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. "
"Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Eingangsrechnungen für Netzentgelte (TEuro 22), Stromeinkauf (TEuro 4) und EEG-Umlagen (TEuro 8). Ferner wurden anteilig zu gewährende Kundenboni (TEuro 8) zurückgestellt. "
"Drohverlustrückstellungen wurden in Höhe von TEuro 306 für im Geschäftsjahr 2009 abgeschlossene Kundenverträge gebildet, deren Laufzeit im Wesentlichen zwölf Monate beträgt. Von einer Abzinsung wurde daher abgesehen. "
"Die gebildete Drohverlustrückstellung berücksichtigt gemäß § 249 Abs. 1 HGB nur den negativen Deckungsbeitrag aus den "Erstverträgen" ohne diese mit den erwarteten positiven Deckungsbeiträgen aus den Anschlussverträgen zu kompensieren. "
Wer das versteht, weiß Bescheid.
Ich bin seit 1.6.2011 Kunde bei Hitstrom. Im Vertrag steht 24-monate Vertragslaufzeit. Kann man da vorher definitiv nicht kündigen?
Weiß jmd. ob man (zb. nach 12 Monaten) die monatlichen Abschlagszahlungen reduzieren kann?
Aus einem 3-Personenhaushalt ist nämlich nur noch ein 1-Personenhaushalt geworden. würde also für mich Sinn machen.
Hat da jmd. Erfahrungen?
Vielen Dank i. v.
@ Axel Schmitt
Wahrscheinlich können Sie nicht vorzeitig kündigen - exakt beantworten können Sie sich die Frage aber, wenn Sie sich die zu IHREM Vertrag gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen.
Wegen der Abschlagszahlungen würde ich beim Energieversorger unter Beifügung der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes eine Herabsetzung beantragen.
Man kommt aus jedem Vertrag vorzeitig heraus - mit einem (legalen) Trick.
NICHT zahlen. Dann hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht, was er nutzen wird.
Das ist zwar mit Mahnkosten (nicht verwechseln mit Inkassokosten! ) verbunden, kann aber durchaus billiger sein, als solche Knebelverträge weiter laufen zu lassen.
Ganz genau in die AGBs schauen, was an Mahnkosten anfällt, wann gekündigt wird etc.
Die werden mit sicherheit zwar eine In-Kasso_Bude einschalten - aber deren kosten sind i. d.R. nicht erstattungsfähig.
Bei anschliessenden Zahlungen nach Kündigung nur an Gläubiger (hier Stromversorger) zahlen und den Verwendungszweck genau angeben und Aufrechnung nach § XXX BGB ausschließen.
So bin ich rund 10 (langfristig laufende) Versicherungsverträge losgeworden
;-)
@M.: Danke für den Hinweis, werde ich machen!
@Peter. Pan: Das hab ich mir auch schon überlegt, aber in den AGB´s steht, dass bei nicht fristgerechter Abschlagszahlung der Bonus von 120€ und die 550-Gratis-KWh verfallen. Und damit wäre es dann schon wieder teurer :(
Heute erhielt ich ein Schreiben Mahngericht. Der Antragsgegner ExtraEnergie GmbH hat Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch.
Im Schreiben steht: "Wegen der Begründung wird auf die beigefügte Abschrift verwiesen."
Die Abschrift ist jedoch nur das Häkchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt". Eine Begründung liegt nicht vor.
Weiter unten im Schreiben vom Mahngericht steht noch: "Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten (52,00 EUR) angesehen.
Am 30.12.2011 erhielt ich die Endabrechnung über das Kundenportal von Extraenergie. Der Gutschriftbetrag auf der Endabrechnung war bei einer Position abweichend. Die freien kW/h wurden mit dem damals günstigen Einheitspreis ermittelt. Ich hatte den aktuellen teureren Preis als Grundlage genommen. Ansonsten stimmt alles.
Der Betrag ist jedoch nicht überwiesen worden.
Wie soll ich mich am besten jetzt verhalten?
Haben Sie zwischenzeitlich das in der Schlussrechnung aufgeführte Guthaben erhalten?
Erhebt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch, wird das Mahnverfahren nach Entrichtung der weiteren Gerichtskosten an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben, welches die Sache als "normales" Erkenntnisverfahren fortführt.
Bei Wikipedia ( Http://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisverfahren ) heißt es hierzu:
Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das Gericht zur Findung des Urteils.
Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt.
Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen Prozessmaximen und möglichst umfassender Betrachtungsweise zu betreiben.
Es wird mit einem Urteil, einer Verfügung oder einem Beschluss abgeschlossen. Einem Urteil geht stets eine mündliche Verhandlung voraus, die beiden anderen Entscheidungen können auch im schriftlichen Verfahren ergehen.
Möglicherweise ist das Häkchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" gesetzt worden, weil Extraenergie zeitgleich das Guthaben bereits in den "Auszahlungsprozess" weiter geleitet hat und für Extraenergie die Forderung damit erfüllt ist und nicht noch (aus deren Sicht) zusätzlich im Rahmen des Mahnverfahrens erfüllt werden muss. .. hierfür spricht, dass von der Erstellung der Schlussrechnung bis zur Überweisung / Zahlungseingang beim Kunden bei Extraenergie auch schon einmal 3 Wochen vergehen können. Dies haben einige Reclaboxler in ihren Beschwerden angemerkt.