Sehr geehrte Damen und Herren,
am 4. November 2011 haben Sie meinen Zählerstand (Vertragsnr. 00143645) erhalten. Bis heute (4. Januar 2012) habe ich keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Die Abrechnung habe ich sowohl per E-Mail als auch telefonisch mehrfach angefordert.
Die Aussagen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline hierzu waren widersprüchlich, eine Abrechnung habe ich bis heute trotz der intensiven Nachfrage meinerseits nicht erhalten. Hinzu kommt die Bonuszahlung für Neukunden in Höhe von 260,- Euro, die nach Ablauf eines Vertragsjahres unserem Konto gutgeschrieben werden sollte. Auch diese Zahlung wurde bis heute von Ihnen nicht geleistet!
Ich fordere Sie deshalb nun schriftlich letztmalig auf, meine Abrechnung bis zum 10. Januar 2012 bei mir vorzulegen. Andernfalls werde ich mit Ablauf der Frist unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, welches die Ihnen wohl bekannten Kosten von 23 Euro zzgl. Anwaltskosten zu Ihren Lasten beinhaltet. Der Erhalt dieser E-Mail ist mir schriftlich bis zum 6. Januar 2012 zu bestätigen. Eine Kopie dieser E-Mail werde ich in der ReclaBox veröffentlichen.
Hochachtungsvoll
Bestell-/Kundennummer: 00143662
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Zahlung des Neukundenbonus sowie Erhalt der Jahresabrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Ist schon ein komischer Verein bei dem Sie da sind. den Namen werd ich mir mal merken, wenn ich das nächste Mal den Anbieter wechsel.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, Sie machen das richtig so!
Wenn noch nicht geschehen, Hitgas / Extraenergie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". .. da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. ... (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitgas / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Möglicherweise ist noch immer die
Firma eg Factory
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 495 12 0
Fax: +49 (0) 371 495 12 120,
als Dienstleistungsunternehmen für HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig ( Http://www.eg-factory.de/index.php?article_id=79). Könnte man telefonisch erfragen. ..
Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert. ..).
An dieser Beschwerde können Sie sehen, dass nur mit konsequentem Handeln schnelle und zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Eine Fristsetzung in der Reclabox ist rechtlich nicht ausreichend. Sie müssen Hitgas direkt anschreiben und auffordern (wie von Markus geschrieben)!
Vielen Dank, die Email ist auch an Hitgas gegangen - an die Adresse, von der aus mir während des ersten Vertragsjahres schon geantwortet wurde ;-).
Ich bin wirklich gespannt, ob die Damen und Herren sich auf ein Mahnverfahren einlassen!
Bei dieser Beschwerde hat Hitstrom, auch eine Marke der Extraenergie, sich auf ein Mahnverfahren eingelassen - dann ging es aber ruckzuck. .
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Haben Sie in der Mail an Hitgas auch konkret Ihre Forderung benannt (siehe Kommentar von Markus: Verbrauch, Rechnungsbetrag, Guthaben)?
Meine Rechnung steht auch seit über 4 Monaten aus. Frist habe ich jetzt gesetzt, nächste Woche beantrage ich einen Mahnbescheid. Anders geht's bei denen nicht. Was machen die nur, wenn jetzt das Gesetz in Kraft tritt, dass der Kunde innerhalb von 6 Wochen die Rechnung zu erhalten hat?
Mir geht es genauso wie hir beschrieben.
Seit dem 01.10.2010,bin ich Kunde bei Hit Energie, und warte schon 3 Monate Auf die Jahresabrechnung, und meinen Bonus.
Den per Email erbetenen Zählerstand habe ich noch am gleichen Tag übermittelt.
@ Dieter Knörzer
Warten Sie nicht geduldig ab, sondern handeln Sie!
Markus hat in seinem Kommentar vom 04.01.12, 20:20 Uhr, exakt beschrieben, was zu tun ist.
Kennen Sie die folgende Beschwerde?
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mir geht es ebenso. Ich habe den Zählerstand auch umgehend nach Aufforderung am 05.11.11 auf der Internetseite eingetragen. Nach meinen Berechnungn müsste ich Geld zurück bekommen (weniger Gasverbrauch, Neukundenbonus). Ich habe über die Internetseite das Unternehmen kontaktiert. Mal schauen was passiert - ich rechne mal mit nichts und werde dann ggfs. weitere Schritte gehen müssen.
@ Kerha
Warten Sie nicht geduldig ab, sondern handeln Sie!
Markus hat in seinem Kommentar vom 04.01.12, 20:20 Uhr, exakt beschrieben, was zu tun ist.
Kennen Sie die folgende Beschwerde?
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Hallo,
ich habe auch per letzter Mahnung Extra Energie einen Mahnbescheid angedroht. Inzwischen habe ich mich auch mit dem Online Mahnbescheid auseinandergesetzt. Allerdings sind mir dort eigne Sachen unklar.
Wie lautet der Anspruch? Dienstleistungserbringung oder sonstige Ansprüche? Zinsen? Hängt der Anspruch von einer Gegenleistung ab oder nicht?
Gibt es hier vielleicht jemanden, der erfolgreich gemahnt hat und mal seinen Mahnbescheid veröffentlichen kann?
Ich habe einen Bonus von 140 Euro erwirtschaftet, ausserdem soll ich noch 465 Frei KWerhalten. Kann mann diese auch per Mahnbescheid einfordern, indem man beispielsweise deren Preise für die kWh ansetzt (18,80 ct/kwh)?
Vielen Dank.
p. s.
ich halte ja eigentlich nichts von Kettenmails oder ähnlichem, aber hier wäre doch mal so etwas angebracht. Wie kann es sein, dass man Naturstrom benutzt, um die Umwelt zu schonen und man dabei auf gut deutsch gesagt vera****t wird. Und das in unserem Rechtsstaatsystem.
@ R. D.
An Ihrer Stelle würde ich kurz und knapp telefonisch bei der Rechtsantragsstelle des Mahngerichts, bei dem Sie den Mahnbescheid beantragen werden, nachfragen.
Da Sie nur eine kurze Information wünschen, müßte man Ihnen dort antworten können und dürfen (kurze Informationen verstoßen nicht gegen das Rechtsanwaltsberatungsgesetz, wonach Rechtsberatung ausschließlich von Rechtsanwälten erteilt werden darf).
Wegen der Frei-KW in dieser Beschwerde den Kommentar vom 20.01.12, 7.50 Uhr, beachten:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite
Bei fachlichen Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren, zu rechtlichen Problemen bei der Antragstellung oder insbesondere zu bereits beantragten Mahnverfahren können Sie sich an das zuständige Mahngerichte wenden.
Zuständig ist das Gericht des Bundeslandes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Sitz oder Wohnsitz haben
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/hilfe/ansprechpartner.htm#BW
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
@ L. Z.: Haben Sie denn ein Mahnverfahren eingeleitet? Wenn ja, erfolgte eine Reaktion?