Keine Rückerstattung des Kaufpreises nach Warenrücksendung

Ich habe bei dem o. a. Onlineshop Ware bestellt und einen Teil der Ware fristgerecht (innerhalb der Widerrufsfrist) zurückgesandt.

Die Ware habe ich damals per Vorkasse/Überweisung bezahlt.

Es sind seit der Warenrücksendung nun fast drei Monate vergangen, und der Kaufpreis der zurückgesandten Ware wurde noch immer nicht erstattet, die Inhaberin antwortet nicht auf E-Mails und die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer ist nicht erreichbar.

Die Forderung für die bereits bezahlte, jedoch zurückgesandte Ware beläuft sich auf 157,64 € (incl. der mir entstandenen Rücksendekosten).

Erschwerend kommt hinzu:

Für bestellte und von mir bezahlte, jedoch nicht lieferbare Ware wurde der Kaufpreis einfach einbehalten und ebenfalls nicht umgehend erstattet. Es könne eine Gutschrift bei einem nächsten Einkauf erfolgen. Dies ist im Onlinehandel absolut nicht zulässig.

Alles in allem bin ich sehr enttäuscht über diesen Onlineshop und deren Inhaberin.

Ich erwäge nun - nach mehrmaligen Versuchen, die Sache gütlich zu regeln - ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Eine außergerichtliche Einigung wäre mir natürlich deutlich lieber, daher versuche ich über diesen Weg letztmalig ohne Beschreitung des Rechtsweges an mein Geld zu kommen.

Bestell-/Kundennummer: R09515220111005

Meine Forderung an StrelaTex G. Neubauer - stadtcentrum.de:

Erstattung von 157,64 € zzgl. angemessener Verzugszinsen

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 165 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bislang keine weitere Reaktion.

Ich habe ebenfalls Ware fristgerecht zurückgesendet und kein Geld dafür bekommen. Habe auch schon von anderen Leuten gelesen, die das gleiche Problem hatten. Ich kann nur jedem empfehlen eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Diese sollten dieser Anzeige eigentlich nachgehen müssen. Je mehr Anzeigen desto besser.
Es hat auch jemand geschrieben, dass er sein Geld nach der zweiten Mahnung seines Anwalts zurück bekommen hat. Ein rechtlicher Weg scheint also nicht ganz aussichtslos. Bleibt nur die Frage ob der Inhaber dann auch die entstandenen Anwaltskosten tragen muss.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst