Der Versorgungsvertrag wurde nach Preiserhöhung fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt. Diese Kündigung wurde auch bestätigt. Problematisch war dann aber das Erstellen der Schlussrechnung, da zunächst lt. Aussage goldgas keine Daten des Netzbetreibers zu den Zählerständen vorlagen. Ich hatte diese aber bei Kündigung und nach Ablauf des Vertrages übermittelt.
Der gesamte Vorgang der Rechnungserstellung zog sich dann über insgesamt zwei Iterationen bis zum 20.12.2011 hin. Diese Rechnung war korrekt, was von mir auch unmittelbar nach Erhalt bestätigt wurde. Nun hat goldgas sich selbst ein Zahlungsziel von vier Wochen zur Rückzahlung des Betrages gesetzt. Über diese Frist habe ich mich bei Erhalt der Rechnung beschwert und es wurde versichert, den Betrag sofort anzuweisen, was bis heute nicht geschehen ist. Da die Rückzahlung eines Guthabens m. E. sofort nach dessen Feststellung fällig ist, werde ich im Laufe der kommenden Woche ein ger. Mahnverfahren einleiten. Es geht um einen Betrag von ca. 250 Euro.Bestell-/Kundennummer: 1255281
Meine Forderung an Gold Gas:
Sofortige Erstattung des Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 13.01.2012
Das Vertragsverhältnis wurde vom Kunden fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt. Am 15.12.2011 wurde von goldgas auf Grundlage des vom Kunden gemeldeten und vom Netzbetreiber verifizierten Zählerstandes schlussgerechnet.
Da nach Meinung des Kunden der Anfangs-Zählerbestand nicht korrekt war, wurde die Schlussrechnung daraufhin von goldgas korrigiert. Die korrigierte Schlussrechnung wurde am 21.12.2011 vorgenommen.
Guthaben aus Schlussrechnungen werden grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Schlussrechnung ausgezahlt.
Das Guthaben wurde dem Kunden am 17.01.2012 überwiesen und der Kunde darüber separat informiert.
Trotz Feiertage und Jahreswechsel konnte goldgas das Guthaben also rechtzeitig auszahlen.
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Ich würde Goldgas schriftlich auffordern, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf das Girokonto zu überweisen und darauf hinweisen, dass andernfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, um den Anspruch durchzusetzen.
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein - eine Beschwerde hier in der Reclabox ist NICHT ausreichend! ) eine Frist zur Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also NICHT einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern EXAKT den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Goldgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Das Geld ist, wie in der Stellungnahme von goldgas geschrieben, eingetroffen. Eine besondere Leistung, wie das Marketing glauben machen will, sehe ich hier allerdings nicht. Lediglich eine sehr zögerliche Erfüllung der vertraglichen Pflicht.