13.01.2012 | 12:10 Uhr · 1728 Views · von Dirk Von der Weiden

Gold Gas GmbH (Großhabersdorf)

Sofortige Rückzahlung Guthaben nach Schlussrechnung

Der Versorgungsvertrag wurde nach Preiserhöhung fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt. Diese Kündigung wurde auch bestätigt. Problematisch war dann aber das Erstellen der Schlussrechnung, da zunächst lt. Aussage goldgas keine Daten des Netzbetreibers zu den Zählerständen vorlagen. Ich hatte diese aber bei Kündigung und nach Ablauf des Vertrages übermittelt.

Der gesamte Vorgang der Rechnungserstellung zog sich dann über insgesamt zwei Iterationen bis zum 20.12.2011 hin. Diese Rechnung war korrekt, was von mir auch unmittelbar nach Erhalt bestätigt wurde. Nun hat goldgas sich selbst ein Zahlungsziel von vier Wochen zur Rückzahlung des Betrages gesetzt. Über diese Frist habe ich mich bei Erhalt der Rechnung beschwert und es wurde versichert, den Betrag sofort anzuweisen, was bis heute nicht geschehen ist.

Da die Rückzahlung eines Guthabens m. E. sofort nach dessen Feststellung fällig ist, werde ich im Laufe der kommenden Woche ein ger. Mahnverfahren einleiten. Es geht um einen Betrag von ca. 250 Euro.

Meine Forderung

Sofortige Erstattung des Guthabens

Firmenantwort

20.01.2012 | 10:06 Uhr · Goldgas SL GmbH

Das Vertragsverhältnis wurde vom Kunden fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt. Am 15.12.2011 wurde von goldgas auf Grundlage des vom Kunden gemeldeten und vom Netzbetreiber verifizierten Zählerstandes schlussgerechnet.

Da nach Meinung des Kunden der Anfangs-Zählerbestand nicht korrekt war, wurde die Schlussrechnung daraufhin von goldgas korrigiert. Die korrigierte Schlussrechnung wurde am 21.12.2011 vorgenommen.

Guthaben aus Schlussrechnungen werden grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Schlussrechnung ausgezahlt.

Das Guthaben wurde dem Kunden am 17.01.2012 überwiesen und der Kunde darüber separat informiert.

Trotz Feiertage und Jahreswechsel konnte goldgas das Guthaben also rechtzeitig auszahlen.