Endabrechnung Mehrverbrauch

FlexStrom AG
Berlin

Eckpunkte:

Paket über 2400kwh gekauft (auch bezahlt!), von Flexstrom zum 31.08. gekündigt und an die Netzagentur zurück gestellt worden. Ebenso wird ein statistisch erhobener Wert über den Verbrauch an die Netzagentur von 1993kwh mitgeteilt.

Und nun zu meinem Problem und Ärgernis. In der Endabrechnung wird wie folgt abgerechnet: "Im Paketpreis ist ein Jahresverbrauch von 2.400,0 kWh enthalten. Anteilig nach Standardlastprofil, beträgt Ihr Paketvolumen zum Stichtag 31.08.2011 1.576,0 kWh. Das entspricht einem Anteil von 65,67 % vom Jahrespaket."

Da Flexstrom aber einen geschätzten Verbrauch von 1993 kwh unterstellt, wurden die Differenz von 417kwh zum Mehrverbrauchpreis abgerechnet.

Einen Widerspruch von mir wurde so beantwortet: "Im Paketpreis ist ein Jahresverbrauch von 2.400,0 kWh enthalten. Anteilig nach Standardlastprofil, beträgt Ihr Paketvolumen zum Stichtag 31.08.2011 1.576,0 kWh. Das entspricht einem Anteil von 65,67 % vom Jahrespaket.

Dieser Wert wird nach einer jahreszeitlichen Verbrauchskurve ermittelt. Alle Grundgebühren werden auf die Vertragsdauer von 243 Tagen berechnet. Daher wurde Ihre Schlussrechnung korrekt erstellt und hat somit Bestand."

Kann mir jemand sagen, ob dies rechtens ist oder nur typische Arbeitsweise von Flexstrom?

Meine Forderung an FlexStrom:

Korrektur der Endabrechnung - Verzicht auf Mehrverbrauch

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Seit wann ist bei FLEXSTROM irgend etwas RECHTENS?

Was ich nicht verstehe: Warum kündigt FLEXSTROM, wenn Sie gezahlt haben? Bitte noch erläutern.

Ich weiß nicht, was dazu in den AGBs steht. Da müssten sie sich selbst oder einen Rechtsanwalt bemühen. Oder die Schlichtungsstelle - in dem Fall sicher keine schlechte, sondern ERSTE Wahl, da ein ganz anderes Thema als die bereits entschiedenen AGB 7.3.

In Ihrem Fall hätten Sie nämlich etwas in der Hand (von einem ehemaligen Bundesrichter! ), falls FLEXSTROM sie bei einen (wieder) nicht akzeptierten Schlichtungsspruch verklagen sollte.

Auf keinen Fall zahlen! Nochmals auf den Widerspruch hinweisen und das sie diesen aufrecht erhalten. Erklären Sie (sofern sie zahlen sollen) Ihren Zurückhaltungsanspruch. Damit blockieren sie die Inkasso-Buden, die garantiert bald auftauchen und mit SCHUFA und sonstigem Unheil drohen.
Bei einer BESTRITTENEN Forderung haben die weder einen (Inkasso-) Vergütungsanspruch noch dürfen SCHUFA-Einträge veranlasst werden.

Falls Sie noch Geld von Flexstrom wollen, auch die Schlichtungsstelle einschalten und nach deren Entscheidung MAHNBESCHEID veranlassen und ggfs. klagen.

Viel Glück

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