Auszahlung des Guthabens wird bewußt hinausgezögern

Stromio GmbH
düsseldorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem Schreiben vom 17.08.2011 haben Sie mir die Kündigung bei Stromio schriftlich bestätigt.

Gemäß § 18a (2) StromNZV sind Sie verpflichtet, wechselrelevante Zählerstände allein vom Netzbetreiber zu verwenden. Es ist dessen Pflicht, diese beim Verbraucher einzufordern oder zu erheben, ggf. diese zu schätzen. Die Werte werden im Anschluss an den alten und den neuen Lieferanten übermittelt.
Diese Zählerstand wurde Ihnen bereits vor Wochen von meinem Netzbetreiber mitgeteilt.

Somit hat der Netzbetreiber die gesetzliche Frist von 28 Kalendertagen eingehalten.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz Teil 4 § 40 müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach
Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Dies ist bisher nicht geschehen, obwohl die Fristen abgelaufen sind.

Zu Ihrer Information noch einmal die Daten (eine detaillierte Abrechnung ist Ihnen bereits von mir zugegangen) :
Es wurde im Zeitraum Dez. 2010 bis einschließlich Nov. 2011 eine Vorauszahlung von 408,-- € geleistet.
Der Zählerstand zum 30.11.2011 beträgt: 29262 kWh
Der Gesamtverbrauch für das Jahr vom 01.12.2010 bis 30. November 2011 beläuft sich somit auf: 1432 kWh

Abschlussrechnung:
Somit ergibt sich bei einem Verbrauch von 1432 kWh folgender Komplettpreis für das erste Jahr von 280, 52€.

Somit bleibt ein Restguthaben von:

Das Restguthaben beträgt:
408,00 €
- 280,52 €
______________
127,48 €

Ich setze Ihnen deshalb hiermit zum 2. Mal eine Frist bis zum 21.01.2012.
Sollte bis dorthin der Betrag nicht bei mir eingegangen sein, sehe ich mich gezwungen, ein Mahnverfahren einzuleiten bzw. den fälligen Betrag von meiner Bank zurückbuchen zu lassen, zumal sie 3 Monate lang unverschämterweise trotz Widerrufung der Einzugsermächtigung weiter von meinem Konto abgebucht haben und dies einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
G. G.

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 10167158, Vertragskonto: 1330374

Meine Forderung an stromio:

Sofortige Auszahlung meines Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 14.01.2012
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

16.01.2012 | 13:25 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Zählerstand per 30.11.2011 wurde uns vom zuständigen Verteilnetzbetreiber übermittelt. Wir haben Ihre Schlussrechnung erstellt und werde diese mit separater Post versenden.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Wenn Stromio keine Einzugsermächtigung mehr hatte und trotzdem abgebucht hat, würde ich die 3 Abbuchungen zurückbuchen lassen, vgl. Http://www.antispam-ev.de/wiki/index.php?title=Lastschrift&diff=7781&oldid=7765#Frist_f.C3.BCr_die_R.C3.BCckbuchung

Zitat: ". .. Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist.

Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. ... Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige gegen den Kontoinhaber erstatten, sobald man die Daten von der Bank hat.

Man kann auch noch eine Meldung an die zuständige Finanzbehörde erstatten.

Bei einer unberechtigten Forderung besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht, dass man sich etwa zu der Sache äußern müsste (außer beim - extrem seltenen - Mahnbescheid). ..."

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitgas / Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Dieser Kameltreiber ist doch Pleite!

Kurzer Zwischenstand:
Stromio hat sich umgehend gemeldet und eine korrekte Abrechnung abgeliefert. Stromio verpflichtet sich weiter das Guthaben innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Das wäre am 27. Januar 2012. Ist dieses Versprechen eingelöst werde ich den Vorgang als erledigt kennzeichnen.

Ich drücke die Daumen, dass auch das Geld bei Ihnen eintrifft!

Abschlussmeldung: Heute ist der Betrag vollständig korrekt und problemlos eingegangen und die Beschwerde wird geschlossen. Zwar waren mehrere Faxe und Fristsetzungen sowie eine eigene Endabrechnung nötig, aber das Endergebnis ist stimmt.

Der Betrag wurde korrekt und im vereinbarten Zeitraum überwiesen. Schade, dass dazu erst mehrere Faxe, eine eigene Abrechnung und mehrere Fristsetzungen nötig waren.