Schaufensterpreise kosten im Laden das Doppelte

Uhren Schmuck Kötter Rüdiger
Waiblingen

Meine Frau und ich sahen im Schaufenster der Fa. Uhren Schmuck Kötter in Waiblingen eine Halskette.

Der ausgewiesene Preis betrug 1.510,-- €, das passende Armband mit ausgewiesenem Preis von 930,-- €. Die Preisauszeichnung war mit einen Zettel am jeweiligen Schmuckstück sowie einer Preistafel im Schaufenster zu sehen.

Wir wollten diesen Schmuck kaufen, die Verkäuferin im Laden sagt uns, dass sie ihn uns für diesen Preis nicht verkaufen könne, sie müsse Rücksprache mit dem Chef halten, was sie auch tat. Der neue Preis im Laden lautete dann für die Halskette 2.800,-- €, für das Armband 1.200,-- €.

Sind das die Verkaufsstrategien der Fa. Kötter in Waiblingen? Auch bei unserer Anfrage zu einem weiteren Schmuckstück sagte die Verkäuferin, dass dies nicht für den ausgewiesenen Preis zu verkaufen sei.

Bestell-/Kundennummer: Keine

Meine Forderung an Uhren Schmuck Kötter Rüdiger:

Bitte um Klärung bzw Stellungnahme

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Das ist Ihr Ansprechpartner, an den Sie sich wenden sollten:
http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Normalerweise sind im Schaufenster zwar Angebote, welche der Verkäufer nicht unbedingt zum ausgewiesenen Preis verkaufen muss, wenn er sich geirrt hat.

Und wenn ihm Ihre Nase nicht passt, muss er auch nicht an Sie verkaufen. Es steht ihm frei ob er an Sie verkaufen will.

Ich gaube dies mal so gehört zu haben. Anders sieht es aus, wenn die Preise in Werbeprospekten angegeben sind. Aber auch da behält man sich auch Irrtümer und Druckfehler vor.
Allerdings fährt man da ja meistens wegen eines Angbotes hin.

Ob das Verhalten der Verkäuferin nun geschäftsfördernd ist, wage ich zu bezweifelt.
Bei den heutigen Goldpreisen müsste der Laden wahrscheinlich täglich die Preise ändern.

Wollte mir den Laden mal im Internet anschauen, finde aber keine Website.
Könnte der Beschwerdeführer mal die Internetadresse bekannt geben?

Bei so viel Irrtümern erscheint eher ein schuldhafter Verstoß gegen die PAngV wahrscheinlich.
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Diese Unsummen sollten Sie lieber dem örtlichen Tierschutzverein spenden, als es für unnötigen Kram auszugeben. Das ist doch einfach nur Verschwendung pur.