Bereits zum 31.08.2011 ist der Vertrag von stromio gekündigt worden. Bisher habe ich immer noch keine korrekte Endabrechnung erhalten. Nur Mahnungen mit Gebühren.
Ein Antwortschreiben von Stromio an die Bundesnetzagentur enthält nachweislich falsche Aussagen. Bearbeitungsgebühren werden als Mahngebühren ausgewiesen.
Mein Verbrauch wurde jederzeit pünktlich gezahlt und trotzdem soll ich Mahngebühren zahlen. Dass solch ein Unternehmen immer noch arbeiten darf und dadurch neue Opfer findet, ist unfassbar.
Bestell-/Kundennummer: 121510489
Meine Forderung an Stromio:
Korrekte Endabrechnung ohne Gebühren
Antwort auf die Beschwerde vom 15.01.2012
Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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Wenn noch nicht geschehen, Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxx, minus Zählerstand bei Beginn der Lieferung xxx, ergibt meinen Verbrauch in xxx.
Aus diesem Verbrauch habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Zum Glück muss ich ein paar Euro zahlen und habe kein Guthaben ansammeln lassen. Aber sie haben eine überhöhte Forderung wegen angeblicher falscher Zählerstände durch den Folgeanbieter. Nun habe ich Widerspruch gegen die Endabrechnung eingelegt, aber sie reagieren nicht. Selbst beim Folgeanbieter gebe immer noch ich selbst die Zählerstände an und dort ist die Abrechnung korrekt. Bei der Bundesnetzagentur gaben sie an, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € wegen erhöhter Inanspruchnahme des Kundenservices zu fordern. Witzig, oder?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst