EON Westfalen Weser sendet keine Schlussrechnung

Paderborn

Seit Oktober 2011 warte ich auf eine Schlussrechnung von Eon Westfalen Weser. Hatte vorher Nachtspeicherheizung. Seit Oktober ist der Zähler bei EON und nichts passiert.

Da nur in der warmen Jahreshälfte bezahlt wurde, ist mit einer Erstattung zu rechnen. Ich habe jetzt ca. 15 x mit dem Kundenservice und der Eon Netzagentur gesprochen. Immer wieder neue Ausreden.

Heute kam was ganz neues, anscheinend hat die Netzagentur die Zählerstände nicht freigegeben. Tja, habe dort wieder einmal 0180er Hotline angerufen, davon weiß man nichts. Dann hab ich schon drei Mal die Zählerstände telefonisch mitgeteilt, jedes Mal sind die wieder verschwunden. Diie STEHEN DOCH AUF DEM ZÄHLER DRAUF; DEN HABT IHR.

Habe jetzt die Bundesnetzagentur eingeschaltet, Schreiben geht heute noch raus, auch an den Vorstand, Dr. Johannes Teyssen und dazu alle Namen des Kundenservices von EON, mit denen ich gesprochen habe. Mal sehen, wie es weitergeht.

Gruß

Bestell-/Kundennummer: 242044556347

Meine Forderung an E.ON Westfalen Weser:

Schnellstmögliche Abrechnung und Zahlung des Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

17.01.2012 | 16:53 Uhr

Guten Tag, Herr Cajar,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie länger auf Ihre Schlussrechnung warten müssen. Leider haben wir auch heute noch keine gute Nachricht für Sie. Gern erläutern wir Ihnen weshalb:

Wir, Ihr Energielieferant E.ON Westfalen Weser Vertrieb, sollen Ihre Schlussrechnung erstellen. Dazu brauchen wir aber die Mitteilung des Netzbetreibers, dass der Zähler ausgebaut wurde. Und wie Ihnen unsere Mitarbeiter am Telefon gesagt haben, brauchen wir vom Netzbetreiber auch die Zählerstände für die Rechnung.

Ihr Netzbetreiber ist die E.ON Westfalen Weser AG. Es handelt sich um zwei Unternehmen, die aus rechtlichen Gründen getrennt werden mussten. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt das sogenannte Unbundling vor, also die strikte Trennung von Netz und Vertrieb.

Es tut uns leid, dass wir noch keine bessere Nachricht haben, und bitten Sie weiterhin um Geduld.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH

Wenn noch nicht geschehen (Eintrag bei der Reclabox reicht rechtlihc nicht aus), Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.

- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Da frag ich mich doch, warum dann Eon, vom Eon Netzbetreiber dazu vier Monate braucht?
Ich nehme mal an, dass die Netzagentur auch Telefon hat? Wieso ruft der Eon Kundenservice da nicht einmal an und fragt nach? Nein, man lässt den Kunden laufend die 0180er Hotline wählen.
Weiterhin habe ich keine Schlussrechnung erhalten.
Die Aussage hier von Eon, mit ein wenig Geduld ist eine Frechheit. Wie lange denn noch?
Schreiben an den Vorstand ist raus.

Nachdem ich einen Brief an den Vorstand geschrieben habe, habe ich nach fünf Tagen Post von EON bekommen. Darin war endlich die Lageberechnung und eine Entschuldigung.

Scheint Methode zu sein.

habe bei Stromanbieterwechsel genau das selbe Spiel erlebt. Insgesamt fünf Monate Zahlungsverzug seitens des Stromanbieters.
Meine Jahresrechung ist auch noch nicht da, obwohl EON im November abgelesen hat.
Früher war diese immer Anfang Januar im Briefkasten, aber wo die Kraftwerke abgestellt sind, spart sich die Zinsen auf Kosten der Kunden. Aber wehe dem Jenigen, der was zu zahlen hat. dann steht bald der Mann mit dem Kuckuck vor der Tür.

Fazit weiter so EON, RWE, Vattenfall, EnbW etc. So macht man sich Freunde.

17.02,2012, meine Abrechnung über Gas und Strom ist auch noch nicht da!