Keine Jahresabschlussrechnung

eprimo GmbH
Neu-Isenburg

Ich habe mir im Sept. 2009 ein Haus gekauft und die Stromversorgung komplett erneuert!

Dann haben mir die örtlichen Stadtwerke einen neuen Stromzähler eingebaut am 14.10.09 und die Zählernummer mit dem Zählerstand 0 an eprimo weitergeleitet. Seit diesem Zeitpunkt zahle ich jeden Monat meinen Abschlag, habe aber noch "nie" eine Jahresabschlussrechnung erhalten.

Einmal hieß es, der Zählerstand sei nicht korrekt gewesen, weil 0 oder der Zählerstand wurde vom örtlichen Versorger nicht übermittelt usw.

Jetzt habe ich eine Abschlussrechnung für 27 Monate erhalten! Meine Frage ist, ob dies überhaupt zulässig ist.

Meine Forderung an eprimo:

Ist dies zulässig für, oder habe ich alle 12 Monate ein Recht auf eine Abschlussrechnung?

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sie haben doch dort einen Vertrag abgeschlossen, dann lesen Sie diesen doch durch. In dem Vertrag sind auch die AGB, dort stehen eindeutig die Abrechnungsformalitäten. Nur soviel (Auszug) :7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das Abrechnungsjahr wird von eprimo festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum nicht wesentlich überschritten werden darf. Sie leisten monatliche Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. eprimo wird Ihnen die Höhe der Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird eprimo die Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von eprimo angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Ob es zulässig ist: Machen Sie sich auch mal eigene Gedanken, nehmen Sie sich mal selbst zur Brust.

Bericht der Verbraucherzentrale NRW (der Inhalt dieses Berichtes gilt aber auch in anderen Bundesländern, so z. B. auch in Bayern) "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen"

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ132811430504576/L00311A35987081A824271A527261/link1014161A.html

Zitat:

"Die Abrechnungsperiode
Sie darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Kunden können (möglicherweise kostenpflichtig) eine kürzere, d. h. monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungsperiode verlangen.

Die Rechnungstellung
Das novellierte EnWG schreibt vor, dass ab 4. Februar 2012 die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.

Wer keine Rechnung erhält, sollte nachfragen (! ), um keine böse Überraschung zu erleben.

Denn trotz fehlender Rechnung verjährt die Forderung nicht. "

Zum meinem Fall "Eprimo" als Gasversorgung:

13.02.2012 = Jahresrechnung mit 19,25 Euro Nachzahlung
05.03.2012 = korrigierte Jahresrechnung mit 45,18 Euro Guthaben
=
08.03.2013 = Kontoeingang - nach Betrugsversuch um 64,43 Euro

So sehr ich mich über das heute überwiesene Guthaben freue,
umso mehr ist der Betrugsversuch um 64,43 Euro nicht zu entschuldigen.

Jeden normalen Energieverbraucher (wie auch ich noch vor zwei Jahren)
hätte Eprimo mit dem fingierten Zählerstand lustig über den TIsch gezogen.

Mahlzeit - tausende Eprimo-Kunden werden betrogen,
wenn wegen mangelnder Zählerstände keine echte Kontrolle möglich ist.
Also wachsam sein!