Anwaltskosten zu hoch

Bernau bei Berlin

Im Scheidungsprozess vor dem OLG Naumburg ließ ich mich durch Frau Rechtsanwältin Ingrid Fritze aus Bernau vertreten. Leider, muss ich einfügen!

Die wichtigsten Fragen, wie "was kostet mich der Prozess," sind immer überlächelt worden, Auskünfte dahingehend beschwichtigt, es wird ihnen etwas kosten, ich arbeite ja nicht umsonst, keine Zahlen. Schon gar nicht, da diese Anwältin wusste, dass nach den vorliegenden Unterlagen Beträge in Höhe von 7000,00 Euro möglich sind. Ein einziges Wort in diese Richtung und ich hätte eine außergerichtliche Einigung OHNE Anwalt durchgeführt.

Wie gesagt, über Kosten blieb ich bis Prozessende im Unklaren. Ein Prozesshilfeantrag wurde durch die Kanzlei ausgefüllt und ich erhielt auf meine konkrete Frage, was habe ich zu erwarten, die Antwort: "Etwa 30,00 Euro monatliche Raten!"

Im Prozess saß Frau Rechtsanwältin Fritze neben mir, als ginge sie die Sache nichts an. Ein einziger Satz während der Verhandlung wurde von einem der drei Richter mit: "tut hier nichts zur Sache" abgewinkt! Durch das Gericht wurde mir ein Vergleich vorgeschlagen, den ich dann annahm. Die unverzüglich nach dem Prozess eingehenden Honorarforderungen von rund 6000,00 Euro wurden selbstverständlich mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung an mich gesendet. So wie es sich für einen Rechtsanwalt gehört, der unverdientermaßen schnell an sein Geld kommen will.

Meine Forderung an Anwaltskanzei Ingrid Fritze:

Überarbeitung der Honorarforderungen auf ein erträgliches und verdientes Maß!

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 139 Tagen und 18 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Statt sich hier zu beschweren, an die zuständige Anwaltskammer wenden!

Zitat Homepage:

Kanzleiphilosophie

Es gehört zum Konzept der Kanzlei nicht den größtmöglichen Profit zu erzielen, sondern für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungen zu finden.

Und sowas schimpft sich Fachanwältin für Familienrecht.

Haben Sie das geforderte Honorar überprüft?

Http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html

Http://www.finanztip.de/recht/familie/scheidung-kosten-rechtsanwalt.htm

Bei Rechtsanwälten sollte man immer vorsichtig sein, generell frage ich gleich AM ANFANG nach dem Kostensatz, falls herum geeiert wird, gehe ich einfach wieder.
So einfach ist das.

Ich habe die Honorarforderungen überprüfen lassen. Aus dem Internet bekam ich von einem Anwalt den Hinweis, es ist nach einem §13 der das Honorar bei VERGLEICHEN vor Gericht betrifft, abzurechnen. Meine Beschwerde vor Gericht wurde aber von der überlasteten sachbearbeiterin mit, ist korekt berechnet! worden abgelehnt. Die Rechnung war ja auch korekt,2+2 ist nun einmal 4! Aber das mich die Gute Frau Ingrid Fritze trotzdem abgezockt hat, ist Tatsache. Wenn der Einwand hier erhoben wird, da geht man doch nicht mehr hin, wenn da keine Preise genannt werden, da kann ich nur sagen: ich habe Hilfe erwartet, keine linke Tour und schon garnicht, das ich abgezockt werde!
Ich weis nun, dass ich wohl vorher übers Internet ein paar Auskünfte zu vernünftigen Anwälten hätte einholen sollen, aber aus Bequemlichkeit nimmt wohl jeder erst einmal den, den man gut erreichen kann! LEIDER!

Apropos Anwaltskammer, da schenkt sich jeder wohl lieber gleich die Mühe! Meine Beschwerde, die ich auch da einreichte, die ist erst Mal auf Eis gelegt worden, will sagen, da kam erst Mal eine Ewigkeit nix, nada! Dann der Hinweis, jaa, die Berechnungen stimmen wohl. Uns sind die Hände gebunden, etc, eetc, etc. EINE KRÄHE.

UND, eine Überprüfung der Honorarforderungen mittels Beschwerde kostet wiederum, und, echt nicht wenig! Das Gericht verlangte dafür pauschal 50,00 Euro, und, weil sich die EHRENWERTE Rechtsanwältin Frau Ingrid Fritze aus Bernau dazu äußern mußte, kommen auch noch einmal Honorarforderungen von der in Höhe von fast 100,00 Euro per Post. MIT dem Vermerkt, Antrag auf sofortige Zwangsvollstreckung ist gestellt! WAT sagt ihr nu?

Ich sage nun, dass es müßig ist, sich über ein Kind aufzuregen, das schon im Brunnen liegt.

Vorher erkundigen und nicht lockerlassen. Gehen Sie in den anderen Lebensbereichen auch so vor?

Erst mal machen, und dann fragen was der Spass kostet?

Das ist doch absoluter Humbug, was hier geschrieben wird.

1) Scheidungsprozess außergerichtlich geht nicht. So etwas gibt es nicht.

2) Was ist aus dem PKH-Antrag geworden? Ist er abgewiesen worden? Haben Sie Berufung eingelegt und PKH ist wegen Aussichtslosigkeit versagt worden?

3) Schon mal einen Zivilprozess besucht? Nicht im Fernsehen, sondern in der Realität, da wird nicht lange rumdebattiert. Es werden Anträge und Gegenanträge gestellt und tschüss.

4) Das Gesetz kann auch die Anwältin nicht umgehen. So kann die Rechtsanwältin die Rechnung zwar übersenden, aber nicht gleichzeitig vollstrecken. Dafür ist ein Titel erforderlich, d. h. MINDESTENS eine Zustellung hätten sie bekommen müssen. Hier wird dermaßen verkürzt und falsch vorgetragen, dass das ganze ein schlechtes Bild auf den Berufsstand Rechtsanwalt geworden wird.

Ich tippe darauf, Sie haben gegen den Rat der Anwältin Berufung einlegen lassen, diese verloren und ärgern sich nun über sich selbst.

Ah, hier ist ein Berufsgenosse gleichen Kabilers der ehrenwerten Anwältin Fritze aus Bernau! Außergerichtlich geht nicht? Scheidung war durch, es ging nur noch um Gütertrennung und durch das Amtsgericht falsch beerechnete Rentenangelegenheiten, Rentenpunkte heißt das wohl, ! Bevor hier Lippe riskiert wird von Rechtsverdrehern wie Ihnen, erst Mal fragen! Und das Chancen bestanden, ist wohl klar aus der Tatsache zu entnehmen, dass vom OLG der Vergleich vorgeschlagen worden ist, nicht! von der Frau Fritze, die nur Ihre Abzocke im Kopf hatte!

So, jetzt kommen wir der Sache doch näher. Oben steht nichts von Gütertrennung und Rentenangelegenheiten. Gemeint ist wohl der Versorgungsausgleich. Dort steht nur Scheidungsprozess und die Scheidung an sich geht nicht außergerichtlich. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht/bestand, hätte Ihnen das OLG auch PKH bewilligt (wird im übrigen nichts dazu ausgeführt, warum versagt). Es ist sehr häufig so, dass ein Gericht einen Vorschlag unterbreitet, um das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Es ist dabei schnurzpiepegal, wer den Vorschlag macht. Wenn er angenommen wird, bekommt die Anwältin auch das ihr zustehende Honorar.

Unseriös bis zum geht nicht mehr!