Auch ich habe ähnliche Erfahrung mit einer nicht ausgewiesenen höheren EEG-Umlage gemacht. Neuabschluss eines Jahresvertrags mit Lieferbeginn am 1.2.11 mit Stromio im November 2010. Die Vertragsbestätigung kam am 12.1.11 und wies den "alten" Strompreis incl. aller Zuschläge wie Stromsteuer und EEG-Umlage aus, wie bei Vertragsabschluss vereinbart.
Die Jahresabrechnung 2011 hatte dann einen deutlichen höheren Preis. Auf Nachfrage sagte Stromio, die erhöhte EEG-Umlage wäre aufgeschlagen worden. Man hätte uns am 7.1.11 informiert - also angeblich zeitlich VOR der eigentlichen Vertragsbestätigung (dieses Schreiben erhielten wir nie, wurde auch auf Nachfrage nicht noch einmal zur Verfügung gestellt).
Eine Reklamation der Jahresabrechnung vom 1.2.12 führte dann sogar dazu, dass uns nachträglich ein höherer Grundpreis in Rechnung gestellt wurde! Die Dame, die unter der Service-Rufnummer erreichbar war, war unverschämt und uneinsichtig.
Ich werde nun mit der zur Verfügung gestellten Antwort von Bundesministerium (Stromio ist haftbar für eine Nichtinformation - alter Strompreis ohne erhöhte EEG-Umlage ist weiterhin gültig) nochmals an stromio herantreten und hoffe auf Erstattung von ungefähr 60 Euro.
Für mich als Laien war eindeutig der abgeschlossene Arbeitspreis der, der während der gesamten Laufzeit meines Vertrages (12 Monate) Gültigkeit hat - zumal bestätigt wurde, dass alle Zuschläge wie Stromsteuer und EEG-Umlage enthalten wären.
Mich würde noch interessieren, ob mir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zusteht, da Stromio eindeutig vertragsbrüchig geworden ist (ansonsten verlängert sich mein Vertrag um ein weiteres Jahr!).
Meine Forderung an Stromio:
Erstattung von ca. 60 Euro/ Sonderkündigungsrecht
Antwort auf die Beschwerde vom 10.02.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Leider können wir Ihr Anliegen nicht zuordnen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vertragskontonummer über reklamation@stromio.de zukommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 3
Stromio hat uns mitgeteilt, dass man die Jahresabrechnung dahingehend ändern wird, dass die erhöhte EEG-Umlage storniert wird. Der Jahrespreis wäre korrigiert worden. Solange uns die korrigierte Rechnung noch nicht vorliegt und eine Erstattung auf unserem Konto eingegangen ist, kann ich den Fall noch nicht als gelöst einstufen.
Die korrigierte Rechnung, wie (fast) von uns gefordert, liegt nun vor. Der Jahrespreis wurde nicht korrigiert - es handelt sich um ca. 4 Euro. Die erhöhte EEG-Umlage wurde aber wunschgemäß storniert. Eine Erstattung erfolgt nicht, sondern es soll eine Verrechnung des Guthabens mit dem nächsten Abschlag Anfang März erfolgen. Wir warten bis dahin noch ab.
Wir haben nun nach Erhalt der korrigierten Abrechnung (ohne EEG-Erhöhung) und korrektem Jahres-Basispreis auch Anfang März einen zweiten reduzierten Abbuchungsbetrag nach Februar vom Konto gehabt. Da die Resterstattung mit den neuen monatlichen Abschlägen im Februar und März verrechnet wurde, hat letztendlich auch die positive Lösung der Beschwerde einige Zeit in Anspruch genommen - eigentlich hätte ich eine umgehende Erstattung der fehlenden ca. 60 Euro erwarten können - so hat stromio diesen Betrag noch ein paar Wochen auf dem eigenen Konto "liegen lassen". Da kommt bei einer solchen Vorgehensweise einiges an Eurobeträgen zusammen, mit denen gearbeitet werden kann. Ganz abgesehen von Kunden, die gar nicht erst eine Beschwerde einreichen. Danke aber nochmals an die konsequente Verfolgung der Angelegenheit über reclabox! Ich hatte bereits die Hoffnung aufgegeben, dass mir eine korrekte Abrechnung zugeschickt wird. Der Fall ist somit gelöst!