Ich habe auf Anraten meines Hausarztes und der Krankenkasse eine Reha beantragt, wegen Schlafapnoe (Einschlafstörungen) und daraus folgender Überlastungsstörung. Seit fünf Monaten bin ich arbeitsunfähig und musste eine Berufsausbildung abbrechen.
Es kam nach zwei Wochen ein Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass medizinisch ein Verdacht auf Canabissucht und Spielsucht vorläge und dafür eine ambulante psychologische Entspannungstherapie nötig sei, für welche die Rentenversicherung nicht zuständig sei.
Ich war vor acht Jahren in einer Suchtreha und lebe seit dem vollkommen abstinent. Die angebliche Spielsucht (ich habe im Therapigespr. erzählt, dass ich viel Computerspiele gespielt hatte, wenn ich gekifft hatte) wurde per ICD-10 Diagnostik widerlegt. Vor sechs Jahren wurde mir eine Reha wegen Schlafstörungen gewährt.
Ich habe fünf Monate auf einen ambulanten Therapieplatz gewartet und im Erstgespräch, vorletzte Woche kam nach 20 Minuten raus, dass man mir dort nicht helfen könne, ich solle eine Verhaltenstherapie machen. In unserem Ort und in der Umgebung müsste ich darauf ein Jahr warten!
Ich habe Widerspruch eingelegt, damit ich bald wieder durch Arbeit in die Rentenkasse einzahlen kann, anstatt davon zu leben!
Mir kommt das (auch durch Erfahrungen im Bekanntenkreis und Aussagen versch. Ärzte) so vor, als wenn die Mehrheit der Rehaanträge pauschal abgelehnt wird, weil man weiß, dass nicht längst alle, welche berechtigt sind, Widerspruch einlegen und so schlicht und einfach Geld eingespart wird.
Meine Forderung an Deutsche Rentenversicherung Bund:
Reha-Bewilligung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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@ Gerhardt Bauer: Wenn Sie meinen, eine Reha nötig zu haben, können Sie die alternativ ja auch selbst bezahlen.
Warum soll die Solidargemeinschaft für Ihre Kifferei und Spielsucht aufkommen? Es war Ihre Entscheidung, diesen Lebensweg einzuschlagen, niemand hat Sie dazu gezwungen.
So gesehen sollten Sie mal Ihren "inneren Schweinehund" überwinden und sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Das wäre eine echte Leistung, vor der man den Hut ziehen könnte!
Wenn eine Verhaltenstherapie erforderlich ist wird die Reha nicht viel helfen. Dann hat die Kasse vollkommen recht. Eventuell würde ein Therapieplatz in einer guten Einrichtung mehr Sinn machen. Eine einfache Reha bei EInschlafstörungen versteh ich übrigens auch nicht so ganz. Was soll das helfen?
Eventuell sollte dort noch mal Rücksprache mit einem Psychologen gehalten werden um die beste Methode herauszufinden. Der kann das dann auch als Empfehlung für die Krankenkasse aufschreiben.
Reha wird es aber wohl nicht werden.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
@ Giuseppe Gorgonzola: Wie wärs denn wenn sie die Sache mal richtig durchlesen, dann wir Ihnen klar wie unqualifiziert Ihre bemerkung ist und ich mich schon lange aus dem Sumpf gezogen habe! Es geht gar nicht mehr um Süchte!
Die Abelhnung von Reha-Anträgen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgt keineswegs immer nach nachvollziehbaren Regeln einer rechtskonformen Verwaltung, wie dies von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die wir durch unsere Sozialbeiträge finanzieren, erwartet werden kann.
Wie der ´Spiegel` im Mai-Heft von 2010 berichtete, wurden Reha-Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund massenhaft von medizinisch nicht ausgebildeten Sachbearbeitern ohne Rücksprache mit dem medizinischen Dienst abgelehnt, den Versicherten aber vorgegaukelt, der medizinische Dienst sei dazu befragt worden.
( http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68885099.html)Sollte die Deutsche Rentenversicherung Bund auch heute noch so verfahren, wäre dies ein Skandal.
Noch keine Entscheidung der rvb.
Reha ist diese Woche endlich genehmigt worden.