Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich seit dem 01.01.2012 nicht mehr Kunde bei Ihnen bin, warte ich seit dem vergeblich auf eine Schlussrechnung für Strom- und Gasverbrauch und Rückerstattung der zuviel gezahlten Abschläge.
Am 31.12.2011 habe ich die Zählerstände wie von Ihnen gefordert per Mail an Sie gesendet. Seit dem passiert nichts. Vier Anrufe bei Ihrer Servicenummer haben hier leider noch nichts gebracht, außer immer wieder neue Ausreden. Hier der Verlauf der Telefonate als Gedächtnisprotokoll:
- Der Zählerstand wurde als geschätzt eingegeben und als Zwischenstand gespeichert. Wurde beim Telefonat auf Schlussstand korrigiert.
- Die Rechnung kann nicht erstellt werden, weil der Brennwert der Heizung vom Netzanbieter noch fehlt. Es wird schnelle Abhilfe versprochen.
- Wieder Vertröstungen Ihrer Servicenummer, Weiterleitung an Fachabteilung und Rückruf versprochen.
- Nach Tagen immer noch kein Rückruf. Wieder nur dumme Ausreden der Servicenummer. Immer wieder nur der Hinweis auf die Fachabteilung und den angeblich fehlenden Brennwert. Für die Erstellung der Stromrechnung wäre dieser gar nicht nötig.
Eine Verschleppung der Abschlussrechnung Ihrerseits drängt sich mir hier auf. Sollte bis zum 16.02.2012 keine klare Antwort von Ihnen folgen, werde ich geeignete Schritte gegen Sie unternehmen.
Bestell-/Kundennummer: 242010460928
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Erstellung einer Abschlussrechnung und Rückerstattung der zuviel gezahlten Abschläge
Antwort auf die Beschwerde vom 12.02.2012
bitte entschuldigen Sie, dass Sie länger auf Ihre Schlussrechnung warten mussten. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.
Das Guthaben überweisen wir Ihnen direkt auf die uns bekannte Kontonummer. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis: Grundsätzlich zahlen wir Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort aus - dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.
Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn Sie uns in Zunkunft wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie dem Netzbetreiber die Zählerstände sowie Eon den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit
(z. B.: " -. - da das Vertragsverhältnis am xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kwH / m³, minus Zählerstand bei Beginn xx kwH / m³, ergibt meinen Verbrauch in xx kwH / m³.
Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzügl. eines eventuell zugesagten Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Danke für die schnelle Hilfe! E-on wäre ohne Ihren Einsatz sicher nicht so schnell gewesen.