Während der Buchung auf www.fluege.de hatte ich ausdrücklich eine Reiseversicherung abgelehnt! Nach dem Abschluss der Onlinebuchung erhielt ich dann eine Zusammenfassung, der zu entnehmen war, dass diese Reiseversicherung doch automatisch übernommen wurde und hierfür 19€ berechnet wurden.
Nachdem ich dann per Mail versucht hatte, diese zusätzliche Buchung zu stornieren, musste ich leider mehrfach (drei Mails) die Erfahrung machen, dass solche Mails vom Anbieter automatisch als NO REPLY zurückgehen. Es wird lediglich eine teure Hotline (2,49€) angeboten!
Viele Grüße
Magnus Kranenberg
Meine Forderung an fluege.de:
Stornierung und Erstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hier einmal eine sehr ausführliche Darstellung seitens Fairway-Golfreisen.
http://www.fairway-golfreisen.de/blog/golfreisen/golfnews/unlautere-wettbewerbspraktiken-der-unister-gmbh-ab-in-den-urlaub-de/
Genau das o. a. Thema wird dort aufgeführt:
"Das OLG Dresden hat nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und wertete sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „Opt-In“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG). "
Ich würde Unister einmal ganz kurz auf das Urteil ansprechen.
Es spricht vieles dafür, dass Ihre Darstellung den Tatsachen entspricht.
Dank an ReclaBoxler-4336661! Ja es stimmt, es sind auch zusätzlich versteckte Servicegebühren im Preis enthalten! Ich habe einmal bei verschiedenen Anbieter mir Angebote eingeholt und es fällt sofort auf, dass zum selben Datum, zu den selben Zeiten, den selben Airlines und mit den selben Flugnummern (! ) das Ganze für für 40€ Euro günstiger zu buchen ist! Entsprechend enthält die als reiner Flugpreis deklarierte Summe eine Servicegebühr!
Es gab bisher keine Rückmeldung der Unister GmbH!
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um einen klaren Wettbewerbsverstoß. Ich habe leider keine Ahnung, wie man hier am besten vorgeht. Es gibt die Verbraucherzentrale Sachsen, die aber für die Beantwortung einer Frage hierzu wohl 15. - Euro berechnet. Geht man zum Anwalt, der das vermutlich sofort lösen kann, entstehen auch wieder Kosten. Das weiß Unister natürlich auch. Ich weiß schon, warum ich Flüge über Opodo buche. Gab noch nie Probleme.
Ich habe mir das jetzt einmal genauer angesehen. Bei der Anzeige des Flugpreises (Beispiel: 2.3. - 9.3. nach Mallorca mit Condor) ist der Flugpreis mit 248. - Euro bei fluege.de und condor.de gleich. 19. - Euro können bei fluege.de zusätzlich als Umbuchungsservice genutzt werden. Man muss das Häkchen wegklicken. Ich bin allerdings nicht weitergegangen, um zu sehen, ob der Endpreis dem dann auch entspricht. Von einer Servicegebühr ist an der Stelle nichts zu sehen.
Lesenswert hiezu:
https://www.test.de/themen/freizeit-reise/meldung/Flugvermittler-im-Internet-Fluege-teurer-als-gedacht-4195818-4195821/
Auch interessant der Kommentag mit Anbot von RA Jens-Schneider
Bei den Flügen nach Kiew, beträgt die Preisdifferenz von 233,27 bei fluege.de gegenüber 193,27 eines anderen Anbieters exakt die 40 Euro, welche bereits als versteckte Gebühren in verschiedenen Foren genannt wurden! Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um die "Gleichen",- sonder um die "Selben" Flüge handelt!
Bisher keine Stellungnahme erhalten!
Ob die wohl noch kommt - ich glaube kaum. Vielleicht sollten Sie einmal auf das Angebot des RA Schneider eingehen. Das sieht sauber aus. Wenn fluege.de bereits eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abgegeben hat (so sieht es aus), dann holt er sich seine Gebühren hierüber allemal wieder kein. Ich würde dem RA einfach mal den Link dieses Postings schicken. ich bin ja bewusst nicht weitergegangen, weil ich keine Lust hatte, die mit meinen Daten zu bestücken. Ich kann mir schon gut vorstellen, dass der Preis danach anders aussieht. Was mich interessieren würde ist, ob fluege.de die Servicegebühr von 40. - Euro im Endpreis separat ausgewiesen hat. Nett war auch bei meinem Test, dass die einen Flugpreis von 258. - Euro durchgestrichen anzeigen. Damit w0llen die den Eindruck vermitteln, dass sie einen Nachlass von 10. - Euro geben. Das ist natürlich absoluter Humbug, sprich Bauernfängerei.
Die 40 Euro wurden definitiv nicht ausgewiesen!
Unfassbar. Ich würde mal einen Screenshot als Foto hochladen (persönliche Daten schwärzen). Dann sieht das jeder mal und ggf. gehen dann ein paar Mails an den Verbraucherschutz mit dem Link zu diesem Posting.
Hier habe ich mal die Abrechnung von Unister hochgeladen!
Obwohl ich heute morgen noch einmal eine Mail mit dem Verweis auf das OLG versendet habe, erfolgte bisher keinerlei Rückmeldung seitens Unister!
Ich bin fassungslos. Das ist was für den Verbraucherschutz.
So sieht meine Buchungsbestätigung bei opodo.de aus:
Rechnungsbetrag EUR 179,30
Artikel Beschreibung Gesamtpreis:
Hin- und Rückflug Frankfurt-am-Main nach Palma de Mallorca EUR 179,30
Servicepauschale EUR 0,00
Zwischensumme EUR 179,30
Gesamtbetrag EUR 179,30
Der Internet-Auftritt dieses "Unternehmens" wird immer witziger.
Gibt man mal Buchungsdaten ein, wählt Lufthansa aus und geht dann auf die AGB der Lufthansa, werden die nur in englischer Sprache angezeigt, obwohl Lufthansa, wie es sich gehört, die auf ihrer eigenen Buchungsseite auf Deutsch vorhält. Aber bei dem internationalem Publikum ist das entweder korrekt, oder sogar wieder ein weiterer Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze.
Nachdem ich an die Unister GmbH ein Fax mit deutlichen Worten und Fristsetzung gesendet hatte, bekam ich eine Rückantwort, dass die Versicherung storniert und die 19€ überwiesen werden! Zur Servicegebühr wurd mir mitgeteilt, dass diese in den AGB`s dokumentiert seien, wobei ich jedoch faktisch nur die deutlich erhöhte Gebühr für die Zahlung mit Kreditkarten sehe!
Hallo Herr Kranenberg,
Vielleicht noch ein Fax mit Hinweis auf:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/portal-fluegede-wegen-wettbewerbsverstoss-verurteilt_020579.html
So wie ich das sehe, muss die Servicegebühr vor Buchung ausgewiesen werden. Da helfen auch die AGB nichts
Auch hier noch mal etwas zu fluege de:
http://www.wiwo.de/unternehmen/reiseportale-streit-um-guetesiegel-fuer-fluege-de/5212194.html
Wenn bei Buchung also nicht der sofortige Endpreis auftaucht, sollte man das über
http://www.vzbv.de/Kontakt.htm
an den Bundesverband der Verbraucherzentralen melden. Nach diesem o. a. Artikel könnte das ein Bußgeld von 250.000. - Euro für fluege.de nach sich ziehen.
Sehr geehrter Herr Kranenberg,
mir ist gerade dasselbe passiert, sogar 7fach, weil ich für 7 Personen gebucht habe. Ich bin gespannt, ob die Stornierung und Rückerstattung erfolgt.