Anforderung eines Beratungsgespräch zu meinem Gutachten Neubauhaus
Zu meinem Gutachten über die Ausführung meines Neubau-Kellers habe ich eine Beratung angefordert. Es wurde ein Termin vereinbart bei mir zu Hause, um auch den Keller besichtigen zu können.
Herr Keller verlangte den Rechnungsbetrag in Bar sofort, gab mir eine handschriftliche Bestätigung und versichert mir, die Rechnung zu senden. Herr Keller gab an, das Gutachten genauer lesen zu wollen, um mich richtig beraten zu können. Er bat deshalb, darum es mit zu nehmen, um eine Woche später die Beratung durchzuführen.
Viele Wochen versuchte ich vergeblich einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Rechnung sendete Architekt Keller mir auch nicht zu. Das Gutachten gab er bis hierhin nicht zurück. Architekt Keller sagte mir am Telefon, nur am Gutachten interessiert gewesen zu sein und nicht mehr zu mir zu kommen.
Nach ca. 3 Monaten erstattete ich bei der Polizei Anzeige, ebenso bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Polizei veranlasste Architekt Keller, mir das Gutachten zurückzubringen. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass die Unterschlagung keine ist und auch keine Straftat sei, sondern eher ein möglicherweise zivilrechtliches Problem.
Architekt Keller hat zugegebenermaßen das Gutachten unter Vorwand in Besitz genommen, um die Ausarbeitungen des Sachverständigen mutmaßlich für seine Zwecke zu verwenden, um möglichen anderen Bauherren etwas darzustellen.
Die Rückgabe von Papier kann das erklärte Verhalten nicht wieder gut machen.
Für das ausführliches Baugutachten, etwa 80 Seiten, sind ca. 4 T € Kosten entstanden.
Meine versprochene Beratung und die Zusendung der Rechnung ist bis heute nicht erfolgt.
Meine Forderung an Keller Freier Architekt:
Erstattung der Kosten des richtigen Gutachters
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Da hilft ihnen nur der Weg zum Fachanwalt.