Ich glaube, nach gefühlten 1000 Anrufen bei Unitymedia, nach einer ordentlichen Kündigung mit Zuschicken von der Ummeldung von mir und meinem Partner, haben wir wirklich versucht, aus den Vertrag rauszukommen, ohne großen Krach zu schlagen.
Leider können wir in dem jetzigen Wohnort Unitymedia nicht empfangen (wir waren bis dahin immer zufrieden) und haben von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, aber die buchen schön weiter ab.
Es ist wirklich ärgerlich und nicht in Ordnung, Geld einzuziehen und das für eine Leistung, die sie nicht erbringen können.
Bestell-/Kundennummer: 804389801/398947701
Meine Forderung an Unitymedia:
Endlich die Sache anständig zu klären und Zurückerstatten unseres Geldes
Antwort auf die Beschwerde vom 23.02.2012
Sehr geehrte Frau Pototzki,
im heutigen Telefonat mit unserem Vertragspartner konnten wir die einvernehmliche Lösung vorantreiben.
Leider liegt uns eine An-/Um-Meldebestätigung bisher nicht vor und daher erfolgte zunächst nur eine fristgerechte Kündigung des Vertrages.
Nach Erhalt einer solchen Bestätigung werden wir den Vertrag zum passenden Datum kündigen und evtl. überzahlte Entgelte zurückerstatten.
Danach versenden wir eine neue, korrekte Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Unitymedia Team
kommentare und trackbacks 5
@ReclaBoxler-7614103, da liegen sie falsch, man hat ein Sonderkündigungsrecht. Wenn sie in einem Gebiet Umziehen das nicht abgedeckt ist haben sie ein Sonderkündigungsrecht und können daher auch vor ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
ReclaBoxler-2421418, dann wissen Sie sicher auch, wo man dieses Sonderkündigungsrecht nachlesen kann. Bitte offenbaren Sie Ihr Wissen.
Eigenartig. Gestern stand hier noch die Antwort von ReclaBoxler-2421418. Jetzt ist sie plötzlich verschwunden.
Unitymedia hat Kontakt mit uns aufgenommen und versprochen, das Problem positiv (nach nochmaliger Zusendung unserer Ummeldung) zu bearbeiten. Jetzt warten wir noch auf eine schriftliche Bestätigung. Danke
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst