Keine Jahresabrechnung, Guthaben wird nicht ausgezahlt

Prio Services GmbH
Neus

Ich habe bis heute noch keine Jahresabrechnung für 2011 erhalten, obwohl ich diese schon mehrmals per E-Mail angefordert habe [EnWG/6Wochen].

Mein bestehendes Guthaben wurde ebenfalls noch nicht ausgezahlt. Nach meiner Berechnung beträgt das Guthaben zur Zeit 351,39 €.

Bestell-/Kundennummer: 00139950

Meine Forderung an Prio Services:

Jahresabrechnung 2011, Auszahlung meines Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 25.02.2012
Prio Services GmbH

Abteilung: Kundenservice

16.07.2012 | 11:01 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Prio eine "Rechnung" (Zählerstände, Verbrauch, Kosten, Guthaben) - mit Aufforderung bis zu welchem Tag die Rückzahlung gefordert wird -senden. Hier steht wie man´s machen kann: Http://de.reclabox.com/beschwerde/46189-prio-services-neus-priostrom-schickt-keine-jahresrechnung

In dieser Beschwerde hat "Handyman S. " am 22.02.12 eine Telefonnummer ermittelt und angegeben - vielleicht rufen Sie dort einmal an. .

Http://de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979

Da der Kommentar von "Handyman S. " vom 22.02.12 hier in der Reclabox "verschwunden" ist, folgende Info: Extraenergie (und Hitenergie, Prioenergie etc.) ist eine Tochter der Kapital-Beteiligungsgesellschaft GLOTEC Ventures GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss, Telefon: 02131 / 523 370.

Dort haben verschiedene Kunden angerufen und ihre Sorgen "mitgeteilt" - einigen wurde zwischenzeitlich geholfen.

Prio hat sich nicht gemeldet. Werde jetzt Mahnverfahren einleiten.

Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwar-ze Scha-fe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

Das gerichtliche Mahnverfahren wurde eingeleitet.

Es wurde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Nach Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bekam ich heute Post, enthalten war die Jahresabrechnung.
Extraenergie will meine Forderung in den nächsten 30 Tagen ausgleichen, widerspricht jedoch dem gerichtlichen Mahnverfahren mit der satirereifen Begründung, Grundlage für ein Mahnverfahren sei eine Rechnungsstellung. Da diese Rechnungsstellung noch nicht erfolgt war, sei das Mahnverfahren unzulässig. Also wird die Angelegenheit wohl gerichtlich geklärt werden müssen.

Der Rechtsauffassung Ihres Vertrags"partners" folgend, darf der Kunde also Forderungen nicht eintreiben und den Vertrags"partner" nicht dazu bewegen, ausstehende Forderungen zu begleichen, so lange Extraenergie nicht selbst eine Rechnung erstellt und versendet hat. ...

Wir Kunden sind ebenbürtige Vertragspartner und auch wir dürfen "Rechnungen" erstellen.

Nicht nur den Energielieferanten ist ein Mahnverfahren vorbehalten. Auch wir Kunden "dürfen" bei säumigen Energielieferanten ein Mahnverfahren einleiten!

Im Justizportal von NRW ist das Mahnverfahren gut erklärt:

www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn:

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.

Oder auch: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Nach einer gerichtlichen Mahnung wurde endlich bezahlt.

Glückwunsch zum Geldeingang. Haben Sie die Kosten des Mahnverfahrens auch erstattet bekommen?

Hallo, was halten Sie davon die Geschäftsstelle in Neuss zu besetzen. Falls es die überhaupt gibt und es keine "Briefkasten"-Firma ist?