Ich bin seit dem 01.01.2011 Kunde bei dem Stromlieferanten Stromio. Bei Vertragsabschluss wurde ein Neukundenbonus von 60,00 € sowie 310 kostenlose Kilowattstunden vereinbart, welche nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit der Schlussrechnung zur Auszahlungen kommen sollten.
In den bei Vertragsabschluss ausgehändigten AGB der Stromio ist hierzu festgehalten:
3.7: „Sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, schreibt Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres gut und verrechnet diesen. Die Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle elektrische Energie bezogen hat. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“
Ich habe in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 lückenlos Strom von der Stromio bezogen. In meiner Schlussrechnung vom 13.01.2012 wurde jedoch weder der Neukundenbonus in Höhe von 60,00 € ausgezahlt, noch wurden die vereinbarten kostenlosen Kilowattstunden (310kWh) verrechnet.
Meine diesbezügliche telefonische Anfrage bei Stromio wurde wie folgt beantwortet: „Eine Verrechnung mit dem Bonus kommt erst ab einem Verbrauch von 1.500 kWh in Betracht. Ihr Verbrauch, laut der Schlussrechnung, liegt darunter (1.489 kWh). Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und wünschen Ihnen einen schönen Tag.“
Diese vermeintlichen Vertragsinhalte, auf die sich die Stromio hier beziehen möchte, sind in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB nicht vorhanden. Daher fordere ich die Stromio erneut auf, den Neukundenbonus (60,00 €) sowie die kostenlosen Kilowattstunden (310 kWh) auszuzahlen. Andernfalls werde ich eine Auszahlung der vertraglich mir zustehenden Bonusleistungen auf dem Rechtsweg erzwingen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 1363972
Meine Forderung an Stromio:
Auszahlung des Neukundenbonus (60,00 €) sowie Auszahlung der 310 kWh (Freimenge)
Antwort auf die Beschwerde vom 25.02.2012
Sehr geehrter Herr Geíßler
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
kommentare und trackbacks 1
Unkomplizierte Lösung des "Missverständnisses". Wirklich sehr schnelle und freundliche Bearbeitung.