Systemfehler und Abbruch: dennoch Kreditkarte mehrfach belastet!

Leipzig

Gestern habe ich einen Hin-und Rückflug über fluege.de buchen wollen. Da das System ewig geladen hat (mehr als 10 Minuten), habe ich den Vorgang abgebrochen. Es kam der System-Hinweis, dass bei Abbruch alle Daten verloren gehen.

Heute Morgen kamen dann die Rechnungen. Mehrere Flüge, auch Flüge, die ich nur angesehen und def. nicht gebucht habe, wurden als gebucht vermerkt, die Kreditkarte für mehrere Hin- und Rückflüge belastet.

Recherche im Netz ergaben, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. Hotline? Musik und das über Stunden. Ich könnte k. Service = Null.

NIE WIEDER FLUEGE.DE

Meine Forderung an Fluege.de:

Rückerstattung der unberechtigterweise eingezogenen Ticketgebühren (über 600 Euro! )

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 115 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Korrektur: Es handelt sich offenbar um einen Vorgang, der zu Unrecht (Systemabbruch!) abgebucht wurde, d. h. mehr als 400 Euro. Bin gespannt, wie es weitergeht.

-Hinweis, dass bei Abbruch alle Daten verloren gehen. -

diese nachricht kam von ihrem pc, nicht von flüge de

schicken sie eine mail an flüge de und schildern sie ihr problem. vieleicht lassen die kulanz walten.

notfalls können sie via kreditkartenherausgeber
ihr geld zurückholen lassen.

Das ist scheinbar typisch bei fluege.de. Ich prophezeihe Ihnen hier viele Probleme, um das wieder in den Griff zu bekommen, bzw. Ihr Geld zurück zu erhalten. Ist die Kreditkarte einmal belastet, können Sie das nicht zurückrufen.

Ich frage mich allerdings, warum Sie bei fluege.de überhaupt buchen wollten. Vergleichen Sie einmal den Flugpreis, der Ihnen belastet wurde mit dem Preis auf opodo.de. Sie werden vermutlich staunen. Ich glaube, dass Sie hier nur mit Anwalt-Hilfe rauskommen, allerdings mit guten Erfolgsaussichten, da der Buchungsablauf bei fluege.de gegen einige Verbraucherschutzbestimmungen verstößt. Sofern Ihnen die Servicegebühr in Rechnung gestellt, aber bei der ersten Anzeige des Flugpreises nicht angezeigt wurde, haben Sie mit Bezug auf ein Urteil des OLG Dresden gute Aussichten.

"Das OLG Dresden hat nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und wertete sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „Opt-In“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG). "

Je nach dem über welche Seite Sie auf fluege.de gekommen sind, wird ja auch der Umbuchungsservice, was nichts anderes als ein Versicherungsschutz ist, über das OptOut-Verfahren angeboten. Das ist wahrscheinlich nicht zulässig. Hier können Sie übrigens auch einiges nachlesen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/portal-fluegede-wegen-wettbewerbsverstoss-verurteilt_020579.html

Mich interessiert schon, wie das ausgeht. Aber wie gesagt, wer über fluege.de bucht ist selbst Schuld.

Ich würde übrigens parallel den Verbraucherschutz einschalten (keine Servicegebüht und ggf. OptOut-Verfahren)

@ 4336661

Selbstverständlich kann man Kreditkartenbelastungen zurückbuchen, vor allem wenn man die Zahlung nicht durch Unterschrift autorisiert hat.

Das Verfahren nennt sich Chargeback-Service und wird meist über die kartenausgebende Bank durchgeführt.

http://www.kostenlose-kreditkarten.de/ratgeber/chargeback.html

Bitte informieren vor dem Posten - danke.

So etwas würde ich grundsätzlich und zügig schriftlich erledigen, vor allem, wenn Ihnen nicht gebuchte Flüge berechnet wurden!

Vielleicht sollten Sie lieber offline buchen: Es kann doch wohl nicht sein, dass Sie Stunden damit verschwenden, jemanden telefonisch zu erreichen und anschließend lieber Ihre Erfahrung hier ins Forum stellen statt sich um die unberechtigten Abbuchungen zu kümmern!

Warum haben Sie denn nicht gleich eine Mail, ein Fax (am besten beides, damit Sie alle Möglichkeiten zur Beweissicherung ausschöpfen) gesendet? Bis jetzt haben Sie nichts schriftliches in der Hand (ich gehe davon aus, dass Sie auch keine Screenshots angefertigt haben), die "Gegenseite" aber schon.

@ ein Kunde
@ ReclaBoxler-9223318

Lassen wir uns einmal überraschen. ich bleibe dabei, dass das nur bei Betrug möglich ist. Der BF wird aber vermutlich den 3-stelligen Sicherheitscode eingegeben haben - und dann ist alles gelaufen. Dann geht es nur über fluege.de.

Ich hatte nämlich das Thema kürzlich selbst. Zahlung erfolgte über Kreditkarte, und da ich keine finale Bestätigung bekam, sondern immer wieder auf die Eingabe der Kreditkartendaten gesteuert wurde, machte ich es dann über Paypal. Einen Tag später sah ich auf dem Kreditkartenkonto die Belastung. Ein Anruf bei Mastercard ergab, dass das nicht zu stornieren ist.

War nicht sehr tragisch, da ich über den Verkäufer 2 Tage später die Rückbelastzung auf dem Kreditkartenkonto hatte.

Wie gesagt, ich wette, dass der BF das nicht zurückholen kann. Gerne je 1 Flasche Rotwein á 10. - Euro.

@ReclaBoxler-7254107
Die Gegenseite hat absolut gar nichts!
Die müssen erstmal beweisen, dass da überhaupt was zustande gekommen ist. Ich kann ja irgendwelche Daten eingeben!

@ Si. Sp.

Und? Haben Sie versucht, über die Kartenhotline die Belastungen zu canceln? Würde mich schon interessieren.

@ X. 99

Das können die locker beweisen:

Nur als KK-Dieb bzw. jemand der KK-Daten mißbraucht, können Sie die entsprechenden Daten eingeben.

Die Gegenseite hat die IP-Adresse, unter der die entsprechenden Buchungen vorgenommen wurden und kann außerdem den gesamten Aufenthalt auf ihrem Portal anhand eines Protokolls nachweisen.

Ich bin sicher, dass das genau so gelaufen ist, wie der BF angibt. Aber ich bin auch sicher, dass fluege.de die kompletten Kreditkartendaten incl. Sicherheitscode hatte. Ansonsten hätten die sich ja strafbar gemacht. Und deswegen bin ich weiterhin der Meinung, dass die Belastung nicht über das Kreditkarten unternehmen zurückgerufen werden kann, sondern nur über fluege. Das macht der BF absolut richtig. Ich hatte hier bezüglich meiner "abweichenden" Meinung sogar eine Wette angeboten, aber das Posting ist zur Überprüfung durch reclabox gegangen (keine Ahnung warum). Wenn das Posting noch auftaucht, kann mir das vielleicht mal jemand erklären.

Außerdem würde ich auf alle Fälle sofort das Kreditkartenunternehmen informieren, vor allem über die Rechnungen für nicht gebuchte Flüge!

Bei der Gelegenheit können Sie sich auch gleich informieren, wie es mit einer Stornierung in Ihrem Fall aussieht.

Dieser Kommentar wurde entfernt.

Q Ein Kunde

was ist denn in SIE (wir haben wohl kaum zusammen im Sandkasten gespielt) gefahren.

Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie kommunizieren
wollen. Ich gehe einmal wohlwollend davon aus, dass Sie nichts getrunken haben. Dann ist das aber wirklich äußerst bedenklich.

Davon mal abgesehen war 'fluege.de' hier schon öfters Gegenstand der Beschwerde. Wenn man das alles liest, sollte man schon beim Aufruf dieser Website vorsichtig sein.

Ich würde niemals 'fluege.de' in Anspruch nehmen wollen und buche lieber bei der Airline meines Vertrauens.

@ 4336661

Nochmals extra für Sie:

'Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer
autorisierten Kartenverfügung in Form
• der Abhebung von Bargeld oder
• der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen
kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und ungekürzte
Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen,
als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde
der Betrag einem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder
auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte
Kartenverfügung befunden hätte. '

So oder ähnlich werden die Bedingungen für Ihre Kreditkarte bei Ihrer Bank lauten.

Die Rückforderung muss bei der BANK und nicht bei Mastercard gestellt werden.

(Was irgendeine Telefondame bei Mastercard sagt, ist nicht relevant)

http://www.merckfinck.de/angebote/Service-230609/42920MasterCard.pdf

Egal ob Du oder Sie, falsche Ausführungen, welche den Beschwerdeführer schädigen können, sind Schwachsinn.

Seltsam, Sie posten hier die Bedingungen und lesen Sie selbst nicht durch. Dort ist deutlich ausgeführt, wann eine Rückholung via Bank ausgeschlossen ist:

"Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen,
wenn

• er die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. "

Ich habe immer nur gesagt, wenn im Rahmen der Transaktion der 3-stellige Sicherheitscode eingegeben wurde, geht eine Rückholung nicht, ohne die Eingabe selbstverständlich doch.

Ich gehe einmal davon aus, dass der BF hier genau weiss, warum er sich an fluege.de wendet.

Und noch etwas bezüglich Schwachsinn:

Die Ausführungen, dass bei fehlender persönlicher Unterschrift immer die Belastung zurückgeholt werden kann, finde ich richtig gut als Irreführung, wenn Leute das hier lesen. Ich gehe jetzt gleich mal zu Tankstelle, tanke 10 Autos von Freunden voll, zahle mit Kreditkarte und 4-stelligem Pin und dann gehe ich zur Bank und hole das alles zurück, weil ja die persönliche Unterschrift fehlt. Die ist nämlich nicht mehr gefragt.

Ich verzichte mal auf weitere Ausführungen zu diesem Unsinn, weil ich mich ansonsten auf das Niveau Ihrer Kommentare begeben müsste. Das habe ich aber in diesem Leben keinesfalls noch vor.

Weder bei fluege.de noch bei der Unister GmbH (verschiedene Nummer - gleicher Anrufbeantworter) geht man ans Telefon. Auf Emails wird nicht geantwortet. Ich habe so etwas noch nicht erlebt. Warum wird dieses unseriöse, nicht verbraucher-freundliche Unternehmen vom Verbraucherschutz dermaßen in Schutz genommen?
Ich bin sprachlos. FLUEGE.DE - Hände weg!

ReclaBoxler-4336661, Sie verwechseln da was. Der 3-stellige (bei American Express 4-stellige) Sicherheitscode hat mit der persönlichen Geheimzahl überhaupt nichts zu tun und darf - im Gegensatz zur Geheimzahl - anderen mitgeteilt werden. Dazu ist er nämlich da.

@ si. sp.

Das kann ich mir gut vorstellen. Aber hier ist Ihnen ja mehrfach gepostet worden, dass Sie von Ihrer Bank eine Gutschrift der Kreditkartenbelastung erhalten können. Dann geht es wohl nicht anders.