Am 14.02.12 wollte ich mich für eine 20 Jahre andauernde Arbeit mit einem kleinen Diamant Ring belohnen. Schon wochenlang suchte ich bei Juwelieren vor Ort wie auch im Internet, mir gefiel kaum etwas. Ich kaufe übrigens so ziemlich 90% meines Bedarfs (keine Lebensmittel) über das Internet, darunter durchaus auch hochwertige Produkte, insofern habe ich vor diesem Marktplatz keine Berührungsängste, nur leider kaufe ich seltener Diamantschmuck.
Also, am habe ich 14.02.12 einen Gelbgold 585 mit 0,5 Karat Solitär Brillant bei Imperial Juwelier AG (www.juwelier.ag) bestellt. Leider hatte ich versäumt, eine intensive Recherche vorab über den Händler zu starten.
Bekommen habe ich am 24.02.12 gegen Barzahlung (Nachnahme) einen Ring in Weißgold, Ringschiene völlig anders und auch war der Weißgoldring nur von vier Stegen in der Krappenfassung gehalten, bestellt hatte ich eine Krappenfassung mit sechs Stegen.
Herr Raschke meinte, die Ringschiene sei normal bei der Black Label Serie. Nur hatte ich kein Produkt aus dieser Serie bestellt, sondern aus der Classic Label Serie. Die Verarbeitung des Ringes war leider auch völlig inakzeptabel, blinde Stellen auf der Ringschiene und Furchen von nicht ausreichend geglätteten Verbindungen sind bloßen Auges zu sehen. Von der Brillant-Qualität will ich gar nicht mehr reden.
Interessant bzw. suspekt an dem Vorgang: In Auftragsbestätigung wurde klar 585 Gelbgold aufgeführt, auf Rechnung (datiert mit 14.02.12, Lieferung aber erst 24.02.12) wurde Weißgold genannt (wie auch geliefert). In einem edv-gestützten, durchgängigen Auftragssystem wäre das nur durch manuelle oder irgendwie geartete nachträgliche Änderung möglich.
Herr Raschke schob bei einem Telefonat der Werkstatt den "Fehler" in die Schuhe, die wiederum machen aber eigentlich nur, was auf dem vorliegenden Auftrag steht. Selbst wenn hier ein Versehen vorgelegen hätte, müsste eine einigermaßen funktionierende Qualitätssicherung vor dem Versand diesen "Irrtum" aufdecken, oder nicht?
Gestern habe ich den Blog hier über diesen Schmuckhändler leider entdeckt und hoffe nun sehr, mein Geld wie gefordert innerhalb von fünf Arbeitstagen zurück zu erhalten.
Mit Klage und RA halte ich mich jedenfalls keinen einzigen Tag zurück, sofern Herr Raschke nicht eine sofortiger Rückzahlung durchführt.
Ich melde mich wieder, wenn es Neues gibt.
Bestell-/Kundennummer: Kd Nr. 201575
Meine Forderung an Imperial Juweliere Deutschland:
Erstattung des Kaufpreises zzgl. Versand Rücksendung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es ist ok, dass sie sich über die Mangelhafte Ware beschweren, was aber nicht ok ist, dass sie zuerst mit ihrer doch so großen Interneterfahrung prahlen, sogar ihren Text damit beginnen, dann aber doch so failen!
Man muss keine "intensive Recherche" betreiben um vor dem Kauf "Imperial Juwelier" bei google einzugeben, denn das hätte schon gereicht! Zumindest als Anfang. Dies taten sie vermutlich direkt nach dem Auftraten der ersten Probleme, denn der 4. Link führt mit einer eineindeutigen Überschrift zur Reclabox. Vermutlich haben sie dafür keine 10 Sek. gebraucht, was nun wirklich NICHT unter eine "intensive Recherche" fällt.
Wer kauft sich auch schon einen Ring übers Internet? Da geht man zum Juwelier vor Ort und kauft direkt da.
Gerade in Hamburg sollten Juweliere doch keine Mangelware sein!
So isses eben, wenn man sich etwas gönnen will, was man sich eigentlich gar nicht leisten kann.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Von W. B.201455
nicht lange warten, sofort Anzeige erstatten. Meine Sache läuft seit
Mai 2011. Leider.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hatte Klage erstattet, morgen ist endlich die lange erwartete Gerichtsverhandlung.
Genauesten den Stein prüfen lassen! Nicht einfach hinnehmen
@ ReclaBoxler-1957804
Was ist den bei deiner Klage rausgekommen?
Angeblich kann der Schuldner nichts zurück zahlen.
Der Gerichtsvollzieher hat nun einen Termin für die eidesstattliche Versicherung zu Mitte Januar 2013 gesetzt.
Bei der Eidesstattlichen Versicherung gibt der Schuldner in der Regel seine Schweizer Konten an. Dort kann man sich dann sein Geld abholen.
Die ausstehende Rückzahlung mitsamt aller Nebenkosten für Prozess-, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieher wurden heute vollumfänglich beglichen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst