Eine Freundin von mir hat vor paar Wochen eine Einzugsermächtigung bei dem Columbusserviccenter Bautzen gemacht und jetzt bekam sie die zweite Mahnung ins Haus, obwohl diese Service-Mitarbeiterin gesagt hat, dass alles in Ordnung geht.
Vor kurzem waren wir wieder dort gewesen, weil sie da schon die erste Mahnung bekam, und wollten das geklärten haben. Darauf sagten die, sie muss das bezahlen. Wir haben gefragt warum, wenn wir zwei Wochen vorher eine Einzugsermächtigung gegeben haben und sie für den Monat abbuchen können.
Da weiß keiner, was der andere macht, auf alle Fälle gehen wir wieder hin und werden diese zu Rede stellen. Unglaublich, erst sagen sie, dass alles okey ist und dann aus Trost weiter Mahnung schicken, obwohl alles bis jetzt okey war.
Meine Forderung an Tele Columbus Kundenservice:
Zurück Erstattung der 1. u. 2. Mahnungsgebühr
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
@ ReclaBoxler-4440171:
Wenn da noch irgendwie eine offene Forderung (natürlich berechtigt) im Raume steht, dann zahlen Sie die, und zwar OHNE Mahngebühren!
Mahngebühren sind nicht einklagbar. Zwar versuchen es Inkassobüros immer wieder, auch Mahngebühren einzutreiben, machen dann aber schnell einen Rückzieher, wenn man entsprechendes Geschütz auffährt.
Wer riskiert schon einen Prozess, wenn man von vornherein weiß, dass man unterliegt?
Warum schreibt sie das nicht selbst?
Woher willst du wissen, dass sie wirklich eine Einzugsermächtigung gegeben hat? Erzählen kann man viel!
@ ReclaBoxler-9516225: Weil sie sich nicht in Wort und Schrift nicht so toll ausdrücken kann wie Du! Da beweist sich doch der wahre Wert einer Freundschaft.
;-)
@ Serap Imaim:
Eine Verneinung reicht vollkommen!
;-[
Na, wenn sie sich so großartig ausdrücken kann, wie du schreibst, hätte sie es wirklich selber machen können, du kannst es nämlich nicht.
Außerdem: Warum schreibst du erst, dass sie die Einzugse. gemacht hätte und dann wart ihr es auf einmal gemeinsam? Irgendwas passt da nicht.