Bei Vertragsabschluss (Neukunde) am 05.12.2010 wurde mit Stromio eine Prämienzahlung nach Ablauf eines Jahres vereinbart.
Der Passus in den damalig gültigen AGB lautet:
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3.7
Sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, schreibt Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres gut und verrechnet diesen. Die Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle elektrische Energie bezogen hat. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
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Der Vertrag befindet sich in einem ungekündigten Verhältnis, die Zahlungen erfolgten und erfolgen meinerseits stets regelmäßig.
Die Hotline verneint einen Anspruch auf die Prämie mit Hinweis auf einen zu geringen Verbrauch im abgelaufenen Jahr. Weder in den AGB noch auf der Internetseite war seinerzeit von einer derartigen Einschränkung zu lesen. Vielmehr wurde der Neukundenbonus generell zugesagt.
Ich fordere die Auszahlung der Neukundenprämie. Sollte seitens Stromio keine Reaktion erfolgen, werde ich unter Zuhilfenahme meiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt konsultieren.
Bestell-/Kundennummer: 10299062
Meine Forderung an Stromio:
Unverzügliche Überweisung der bei Vertragsabschluss vereinbarten Prämie
Antwort auf die Beschwerde vom 01.03.2012
Sehr geehrter Kunde,
mit Datum vom 06.03.2012 haben wir eine Korrektur der Schlussrechnung vorgenommen.
Wir möchten Sie bitten, sobald Ihnen die Schlussrechnung vorliegt, den Reclaboxeintrag als "gelöst" zu kennzeichnen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stromio Kundenserivce
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Sehr freundliche und schnelle Kontaktaufnahme durch Stromio. Sehr unkomplizierte Lösung des Sachverhalts. Herzlichen Dank! Fall zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen.