Bereits im Dezember 2010 hatte ich eine Vergleichsvereinbarung über die Forderung aus Energielieferung mit der E.ON Mitte getroffen, mit der vereinbarten Zahlung sollten alle Forderungen bis dato beglichen sein.
Auf der Jahresrechnung aus Februar 2011 befanden sich dann allerdings „sonstige offene Beträge“, die aus der Zeit vor der Vergleichsvereinbarung bestanden und meine Abschlagszahlungen wurden nur zum Teil berücksichtigt.
Sofort hatte ich telefonisch Widerspruch über die kostenpflichtige Kundenhotline eingelegt, statt einer berichtigten Jahresrechnung kam dann allerdings eine Mahnung mit Hinweis auf eine mögliche Sperrankündigung! Ein schriftlicher Widerspruch per Einschreiben im Mai 2011 wurde ignoriert, stattdessen kam eine letzte Mahnung mit Sperrandrohung. Nochmaliger Widerspruch per Einschreiben im Juni 2011.
Im August 2011 kam dann eine erneute Jahresrechnung, hier waren nun meine Abschlagszahlungen richtig und die „sonstige offene Beträge“ nicht mehr aufgeführt, dafür aber 15,-€ Mahnkosten und Kosten der Sperrankündigung. Außerdem eine utopisch hohe Festsetzung der Abschlagszahlung. Also wieder Widerspruch per Einschreiben geschickt.
Im September 2011 kam eine korrigierte Jahresrechnung, in der 10,-€ Mahnkosten nicht mehr aufgeführt waren, die Kosten der Sperrankündigung aber immer noch, der Abschlag war etwas gesenkt, aber immer noch zu hoch. Also wieder Widerspruch per Einschreiben geschickt.
Im Dezember 2011 die Mitteilung über die Senkung der Abschlagsanforderung und im Januar 2012 kam gleich hinterher die Letzte Mahnung, wofür? Da waren ja noch die Kosten der Sperrankündigung und die überhöhten Abschlagszahlungen aus der letzten Jahresrechnung, sowie die Mahnkosten, die mit jedem Schreiben der E.ON mit 5,-€ anscheinend standardmäßig erscheinen. Also wieder Widerspruch per Einschreiben geschickt.
Was kam wohl als Antwort im Februar 2012? Mahnung und Hinweis auf eine mögliche Sperrung! Noch bevor ich erneut antworten konnte, kam die neue Jahresrechnung, diese weist ein Guthaben zwischen Verbrauch und Abschlagszahlungen aus und die zukünftigen Abschläge wurden von der E.ON gesenkt.
Also hatte ich die ganze Zeit keine offenen Forderungen, da ich selbstverständlich immer pünktlich Abschlagszahlungen geleistet habe. Allerdings gibt es wieder „weitere offene Beträge“ und da haben sich inzwischen 35,-€ für Mahnkosten und Kosten Sperrankündigung angesammelt, die 5,-€ Kosten Sperrankündigung aus der letzten Jahresrechnung sind inzwischen von der E.ON verrechnet worden und nicht mehr ersichtlich, habe ich also bereits irgendwie gezahlt, ohne es zu wollen! Jetzt werde ich wohl wieder ein Einschreiben losschicken, welches wie die anderen vorher auch wieder Geld und Nerven kostet!
Ich wollte nie einen „Billiganbieter“ für meine Gaslieferung, sonst hätte ich längst gewechselt, aber nun überlege ich mir das doch noch mal, denn die E.ON scheint keinen Wert auf zahlende Kunden zu legen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282 002 192 255
Meine Forderung an E.ON Mitte:
Stornierung der Mahnkosten und Kosten der Sperrankündigung und Kostenerstattung für Einschreiben
Antwort auf die Beschwerde vom 04.03.2012
es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern müssen. Bitte entschuldigen Sie, dass die versprochene Klärung so lange gedauert hat!
In den nächsten Tagen erhalten Sie die korrgierten Rechnungen sowie eine zusätzliche Aufstellung unserer Forderungen und Ihrer Zahlungen, damit Sie alles nachvollziehen können.
Wir hoffen, dass die leidige Angelegenheit für Sie dann geklärt ist und Sie in Zukunft wieder mit uns zufrieden sein können.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 2
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die letzten beiden Jahresrechnungen wurden endlich korrigiert! Eine Kostenerstattung habe ich auch bekommen! Bin sehr zufrieden und hoffe nun, dass dies auch so bleibt.