Hitstrom erstellt keine Abschlussrechnung

Neuss

Ich hatte bei Hitstrom, ein Unternehmen der Extraenergie GmbH, einen Stromvertrag vom 01.02.2011 - 31.01.2012.

Der Zählerstand wurde am 01.02.2012 an den Netzbetreiber EnBW und an Hitstrom, per Mail, Fax und im Onlinesystem eingegeben. Es wurde eine Fristsetzung der Abschlussrechnung bis zum 04.03.2012 angegeben, nachdem hier schon etliche Beschwerden im Forum in dieser Art vorliegen.

Der Zählerstand wurde mit am 06.02.2012 durch Hitstrom bestätigt.

Auf telefonischer Anfrage am 05.03.2012 wurde ich vertröstet, sie hätten laut AGB sechs Wochen Zeit, die Abschlussrechnung zu erstellen. Ein Blick in die AGB: Es gibt dort gar keine zeitliche Angabe.

Da ich mit einer Rückerstattung von über 100 Euro rechne, bleibt mir wohl nur der Weg eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Bestell-/Kundennummer: 00190125

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Sofortige Erstellung der Abschlussrechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 06.03.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

16.07.2012 | 08:35 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Das novellierte EnWG schreibt vor, dass ab 4. Februar 2012 die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ133103060931602/link1036011A.html

Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwarze Schafe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

Frist setzen bis zu welchem Tag die Schlussabrechnung und die Guthabenüberweisung gefordert wird und dann Mahnbescheid beantragen. Wie´s geht, steht z. B. hier: Http://de.reclabox.com/beschwerde/47086-extraenergie-neuss-uebertrieben-geschaetzt-obwohl-zaehlerstand-rechtzeitig-angegeben

Heute geht ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides an das Amtsgericht.

Keinerlei Reaktion auf erstellten Mahnbescheid. Im Onlineportal steht nun bei Anfangszählerstand "unbekannt", obwohl es hier ausgiebigen Schriftverkehr gibt und der Zählerstand (Anfang/Ende) mehrfach bestätigt wurde. Scheint nun eine neue Masche zu sein, um behaupten zu können, es liegen nicht alle Daten vor.

Sollte der Mahnbescheid im vollen Umfang abgelehnt werden, wie bei vielen anderen hier, wird die Durchführung des streitigen Verfahrens vor Gericht eingereicht.

Nachfrage beim Netzbetreiber EnBW, der Anfangszählerstand (1.2.2011) wurde am 3.2.2011 und der Endzählerstand (31.1.2012) wurde am 31.1.2012 um 11:56 an Extraenergie übermittelt und bestätigt.

Alles andere ist reine Hinhaltetaktik und Strategie. Bislang auch noch keine Reaktion auf den Mahnbescheid.

Was ich absolut nicht verstehe, ist die Tatsache, dass es doch hier hunderte wenn nicht sogar tausende Geschädigte gibt und weder von Seiten der Regulierungsbehörden, noch von Aufsichtsbehörden gegen diese Firma vorgegangen wird. Sind denn noch alle im Winterschlaf?

Vom Amtsgericht in Stuttgart kam heute ein Schreiben, dass der Mahnbescheid - ohne Angabe von Gründen - im vollen Umfang abgelehnt wurde.

Da keinerlei Rechenfehler meinerseits enthalten waren, werde ich morgen die zusätzlichen 52 EUR überweisen und den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen.

Extraenergie GmbH, wir sehen uns vor Gericht und es wird mir eine Freude sein zu sehen, wie sie zusätzlich zu meinen Kosten noch die Prozesskosten tragen müssen.

Es erfolgte bislang keinerlei Reaktion von dem Unternehmen und ich bezweifle, ob es überhaupt noch existiert und dort nur noch die Rechtsabteilung in Betrieb ist.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, soeben habe ich im Kundenportal (ohne eine Mail erhalten zu haben) meine Abschlussrechnung vorgefunden. Diese ist insoweit falsch, dass mit der unberechtigten Erhöhung der EEG Umlage und dem widerrechtlichen Arbeitspreis gerechnet wurde und nicht mit dem Arbeitspreis, der zum Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Ich werde das der Schlichtungsstelle Energie übergeben und gegen die Rechnung Widerspruch einlegen. Da mein Guthaben "innerhalb" der nächsten 30 Tage erst auf mein Konto kommt, werde ich den Widerspruch auch erst spät verfassen, sonst wird die Auszahlung meiner Gutschrift vielleicht wieder auf Eis gelegt.

Auf jeden Fall werde ich nochmals alle möglichen Register ziehen, damit dieses Unternehmen entsprechend angeprangert wird. Es kann nicht angehen, wie hier das Unternehmen mit unseren Geldern wirtschaftet und sich gegen geltendes Recht hinwegsetzt.

Ich muss mich nun rechtlich informieren, wie ich an die 23 EUR Mahngebühr und 52 EUR Gerichtskosten komme, denn das streitige Verfahren aus der Mahngeschichte dürfte damit ja Geschichte sein.

Es wurde zwar angekündigt, dass das Geld binnen 30 Tagen auf dem Konto ist, das ist aber nach wie vor nicht der Fall.

Außerdem ist die Abschlussrechnung falsch, da man die widerrechtliche Preiserhöhung als EEG Umlage getarnt angesetzt hat. Der Fall liegt aber ebenso bei der Schlichtungsstelle Energie. Ich bin froh, aus dem Vertrag ausgestiegen zu sein.

Bezüglich der EEG-Umlage folgende Beschwerden und Kommentare beachten:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens

Ich habe zwar mittlerweile das Geld auf dem Konto, jedoch ist die Berechnung falsch, da man 1,5 Cent/kwh aus der illegalen Preiserhöhung durch die angebliche EEG Umlage auf den vereinbarten Arbeitspreis aufgeschlagen hat. Extraenergie stellt sich tot, reagiert auf kein Schreiben. Die Angelegenheit liegt immer noch bei der Schlichtungsstelle Energie.

1) Kommentar vom 20.04.12 beachten und dem WDR-Redakteur, Herrn Dicks, umgehend den Gefallen tun und ihm eine Zuschrift mailen (Zitat: "Kontakt: bernd. dicks (at) fm.wdr.de ") :

www.energievergleich.de/forum/andere-stromanbieter-f9/priostrom-hitstrom-extraenergie-anfrage-wdr-fernse-t460-s20.html

2) Hitstrom, Hitgas, Priogas und Priostrom gehören zu ExtraEnergie. ExtraEnergie gehört der Beteiligungsgesellschaft Glotec Ventures
( www.glotec-ventures.com/14-0-Anschrift.html ).

Glotec Ventures - Telefon: +49 (0) 2131 523 370
Fax: +49 (0) 2131 523 3799
Email: infoglotec-ventures.com

Rufen Sie dort zusätzlich an und wählen statt der "0" (Zentrale) z. B. die "45" oder die "50". . oder eine andere Zahl und schildern Ihr Problem.

Widerspruch zur falschen Rechnung eingelegt -> Reaktion:

Sehr xxxx,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 07.05.2012 bei Naturhit 12 mit Vertragsnummer 190144.

Wie Ihnen bereits in der Kundeninformation mitgeteilt wurde, ergibt sich der etwas höhere Preis aufgrund der nicht von uns beeinflussbaren Erhöhung einer staatlichen Abgabe - der EEG-Umlage.

Wir versichern Ihnen, dass wir aus dieser Abgaben-Aufrechnung keinerlei Nutzen ziehen und sind als Unternehmen sehr darum bemüht, im Sinne unserer Kunden zu handeln.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service Center, erreichbar unter 0800 - 20 30 507 oder servicestrom@hitenergie.de.

Mit freundlichen Grüßen

HitStrom
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Die Schlichtungsstelle Energie ist eingeschaltet und hat die ganzen Unterlagen.

Viele haben die Preiserhöhung nicht bemerkt, da von Hitstrom lediglich eine Mail mit einem mehrseitigen Infodokument übersendet wurde, in dem der Start ins Neue Jahr und das super Gas-Angebot von Hitstrom angepriesen wurde, sowie weiteres blabla über mehrere Absätze und ganz zum Schluss der lapidare Satz - der es aber bei näherem Betrachten "in sich hatte" -stand

Zitat: "Es ist Zeit, dass Sie als Privatkunde wieder in den Mittelpunkt gerückt werden und die Vorteile erhalten, die Sie verdienen! Ihre monatliche Abschlagszahlung wird nicht erhöht! ".

Wenn man dann dem Link folgte und / oder sich in seinen Account bei Hitstrom einloggte, konnte man in einer Kundeninformation lesen:

Zitat: "Auf Grund (. ...) und den verbesserten Zahlungskonditionen von zwölf Abschlagszahlungen

(Anmerkung von mir: vereinbart waren bei mir nur 11 (!) Abschlagszahlungen)

erhalten Sie einen Arbeitspreis von (bei mir) 19 Ct. / kWh und dadurch eine Senkung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung von 71 € auf 69,66 € (bei mir). "

Tatsächlich waren jedoch vertraglich nur 11 Abschlagszahlungen und in meinem Fall ein Arbeitspreis von 17,35 Ct. /kWh vereinbart und zugesichert worden!

vgl. auch
Http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom

und

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens

2) Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale steht in der Rubrik "Aktuelles" u. unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern"

Http://wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1082

Zitat:

"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.

Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.

Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.

Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus.

Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.

Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

HH 2 0017/11 u. HH 2 0085/11" (Zitatende)

Es steht allerdings nicht dabei, um welche Stromanbieter es sich handelt.

3) Beim Bund der Energieverbraucher habe ich den Artikel "Neuer Tarifrechner verspricht Transparenz" - es handelt sich hierbei um die HausPilot GmbH - entdeckt:

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Strompreisvergleiche-im-Internet__504//ContentDetail__12694/

www.hauspilot.de/privatkunden/index.html

Zitat: "Bei ihm haben nur seriöse und gute Anbieter eine Chance auf die begehrten vorderen Plätze. Verbraucher sparen sich damit eine Menge Recherchearbeit: Hauspilot wirbt damit, die Angebote der Energiekonzerne vorab zu sieben und irreführende Angaben gegebenenfalls zu korrigieren. "

Ich habe es ausprobiert: die Energielieferanten, die mich solche Nerven kosten und von mir auf die Einhaltung von geschlossenen Verträgen, Gesetzen und den AGB hingewiesen werden müssen, erscheinen im Preisvergleich von HausPilot GmbH in meinem Postleitzahl-Bereich nicht!

Verbraucherzentrale NRW vom 05.01.12: "OLG Hamm kippt vage Strom- und Gaspreisklauseln: Ankündigung von Preiserhöhungen per "individueller Bekanntgabe" unwirksam"

Zitat: ". . Die Frage, ob eine Klausel, welche die Ankündigung einer Preisänderung lediglich per E-Mail vorsieht, zulässig ist, ließen die Richter offen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ist eine solche Klausel jedoch unwirksam, da sie zu stark vom gesetzlichen Leitbild abweicht. . "

www.vz-nrw.de/UNIQ133538589009529/link964601A.html:

Bei Stromio gibt´s auch ein Problem mit der EEG-Abgabe, vgl. Http://de.reclabox.com/beschwerde/48886-stromio-duesseldorf-stromio-und-das-leidige-thema-eeg

SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!

Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

Nach wir vor geht es um die illegale Preiserhöhung. Hier wird das Gerichtsurteil meines Neffen im September abgewartet und dann werde ich auch Klage einreichen, wenn der Weg klar ist.

Nach wie vor steht die Rücknahme der Preiserhöhung aus. Bei meinem Neffen ist bereits vor dem Gerichtstermin die Preiserhöhung von 1,5 Ct ab Februar 2011 rückgängig gemacht worden und er hat eine Rückerstattung erhalten. Ich werde wohl auch Klage einreichen müssen, damit Extraenergie mir hier die knapp 40 Eur erstattet und dabei noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen darf.

Die Beschwerde ist noch nicht gelöst und ich werde nun auch den Klageweg bestreiten.

Ich warte noch immer auf die Rücknahme versteckten Preiserhöhung. Frist ist gesetzt, ansonsten muss ich hier wohl auch leider den Klageweg einschlagen, auch wenn es unter 50 Eur ist.

Ich warte noch immer auch die Rückerstattung der Preiserhöhung und das werde ich nun per Klageerhebung auch eintreiben.