Ich bin seit 01.01.2011 Kunde bei diesem Unternehmen. Nach Vertragsabschluss erhielt ich bereits eine Kundeninformation, dass sich mein kWh Preis aufgrund der EEG Abgabe erhöht, obwohl bei Vertragsabschluss die Erhöhung der EEG dem Unternehmen bereits bekannt war. Ich habe dem widersprochen, aber nie wieder was gehört.
Das ist aber nicht das Hauptproblem. Ich habe am 01.01.2012 meinen Zählerstand fristgerecht per Mail, Fax und im Onlinesystem übermittelt, da man im Internet überall Probleme mit diesem Unternehmen geschildert hat. Ich habe darauf am 5.1. eine Mail von Hitstrom erhalten, dass mein Zählerstand eingegangen sei. Dem Netzbetreiber, der EnBW, habe ich den Zählerstand ebenfalls online am 1.1.2012 übermittelt und ist dort auch registriert.
Ich habe am 11.1.2012 den Gesamtzählerstand nochmals per Fax sauber dargestellt (Doppeltarifzähler, der von Hitstrom zum Vertragsstart auch akzeptiert wurde) und eine Frist bis zum 09.02.2012 zur Erstellung der Jahresabschlussrechnung gesetzt. Diese ist natürlich verstrichen, wie bei vielen anderen auch. Ich habe darauf die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet und auch von der bis zum heutigen Tag nichts gehört (vier Wochen her, wirbt damit, dass nach drei Monaten ein Verfahren abgeschlossen sein soll, die Frage ist nur, wie sie das bewerkstelligen wollen.).
Da mein Vertrag bei diesem Unternehmen noch bis Jahresende läuft, ist die Frage, ob ich meine Forderungen (es geht hier um ca. 250 EUR Rückerstattung) hier auch per Mahnbescheid durchsetzen kann? In den AGB finde ich keinerlei Angaben, wie lange man sich für die Jahresabschlussrechnung Zeit lassen kann.
Die Hotline (ein Callcenter) versucht natürlich zu vertrösten, dass man viele Jahresabschlussrechnungen erstellen muss und das dann ein wenig länger dauern kann. Das ist für mich der größte Witz, als wüsste man nicht, wie viel Jahresrechnungen erstellt werden müssen, zumal dieser Prozess wie bei anderen auch 100% automatisiert sein müsste.
Wie komme ich hier am schnellsten an mein Geld?
Bestell-/Kundennummer: 00123113
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Unverzügliche Erstellung einer Jahresabschlussrechnung, Rückzahlung/Verrechnung der zu viel gezahlten Abschläge
Jetzt anschließenEs haben sich bereits 13 ReclaBoxler angeschlossen.
Antwort auf die Beschwerde vom 07.03.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 20
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwar-ze Scha-fe".
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
Zum erhöhten Arbeitspreis nach Vertragsabschluss - lesen Sie die folgenden Beschwerden:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
Die Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Kunden können (möglicherweise kostenpflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen) eine kürzere, d. h. monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungsperiode verlangen.
Das novellierte EnWG schreibt vor, dass ab 4. Februar 2012 die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.
Wenn sie ein Mahnverfahren anstreben, können Sie zur Vorgehensweise in der Reclabox in zahlreichen Beschwerden und Kommentaren Hinweise finden.
Nicht verzagen, es gibt auch positives von Extraenergie zu berichten - dieser Kunde hat heute seine Beschwerde als gelöst markiert:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/46664-extraenergie-neuss-extraenergie-verweigert-guthabenauszahlung-zahlungunfaehig#comment114136
Die Sachlage ist bei mir nahezu identisch: Kunde seit 1.1.2011, Zählerstände zum Jahresabschluss 31.12.11 sind ExtraEnergie bekannt, die Voraussetzungen für die vereinbarte Bonuszahlung sind erfüllt. Es wird aber bisher (8.3.12) keine Abschlussrechnung erstellt, sondern es werden einfach weitere Abschläge - jetzt für das 2. Quartal 2012 - abgebucht. Lt. AGB wird der Bonus "mit der ersten Jahresrechnung" erstattet. Nun wird diese aber einfach nicht erstellt...
Ich habe nun gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg gebracht. Mit Boni geht es bei mir um 287 EUR Guthaben, das ist für eine fünfköpfige Familie viel Geld.
Ich bin mal gespannt, ob nun eine Reaktion erfolgt.
Wir haben in der Verwandtschaft auch noch einen ausgelaufenen Vertrag (31.1.2012) bei Hitstrom, auch hier wird keine Schlussrechnung erstellt. Fristsetzung war bis 5.3.2012. Auch hier geht ein Mahnbescheid am kommenden Montag raus.
Nachdem ich meinen Stromliefervertrag fristgerecht zum 01.08.2011 gekündigt hatte und mir dies nach langem hin und her dieser dubiosen Firma auch bestätigt wurde, warte ich nun schon über sieben Monate auf meine Jahresendabrechnung, bei der ich ein Guthaben von ca. 150 Euro zu erwarten habe. Auch ich habe schon alles mögliche unternommen, aber bisher ohne Erfolg. Als es um die Bezahlung des Strompreises ging, dauerte es noch keine zwei Tage, bis das Geld von meinem Konto abgebucht wurde und wenn ich dann höre, dass man ja viele Jahresabschlagsrechnungen erstellen muss und es deshalb so lange dauert, komme ich mir auf gut deutsch "verarscht"vor. Hoffentlich schließt niemand mehr bei dieser Firma einen Vertrag ab! Ich werde auf jeden Fall bis zum bitteren Ende kämpfen!
Genauso ergeht es mir auch. Seit Wochen reklamiere ich die Abschlussrechnung 2011. Die haben es nicht mal nötig auf die Mails zu reagieren. Ich mache das jetzt genauso unbürokratisch und stelle die Abschlagszahlungen nach bereits erfolgter Vorankündigung ein. Die Märzzahlung habe ich bereits zurückbuchen lassen.
Der WDR rechcherchiert derzeit gegen das Unternehmen Extraenergie und deren dunklen Machenschaften. Der Redakteur mit seiner Page www.bernddicks.de bittet alle Betroffenen sich bei ihm zu melden.
Alle Betroffenen sollten davon Gebrauch machen. Wenn man im Unternehmensregister.de nach Extraenergie die Bilanzen anschaut, dann erkennt man sofort, warum wir hier kein Geld mehr bekommen. Die Firma ist hoffnungslos Überschuldet und hält sich wohl nur noch von dem Einbehalten unserer Guthaben über dem Wasser.
Daher gerichtlicher Mahnbescheid mit Durchführung des streitigen Verfahrens. Anders werden wir unser Geld nicht mehr sehen.
Bislang noch keinerlei Reaktion auf Mahnbescheid.
Heute kam vom Amtsgericht Stuttgart der Widerspruch von Extraenergie zum Mahnbescheid. Der Widerspruch enthält keine Begründung.
Es sind auch keinerlei Aktivitäten zur Zurückzahlung erkennbar sind, geht die Angelegenheit nun in die nächste Runde und wird am Montag komplett dem Anwalt übergeben zur Durchführung des streitigen Verfahrens. Ebenfalls werde ich die letzten beiden Abschläge (Lastschrifteinzugsverfahren) am Montag von der Hausbank zurück buchen lassen, damit ich wenigstens Schadensbegrenzung habe, sollte das Unternehmen in der Tat zahlungsunfähig sein, wie man in anderen Foren lesen kann.
Artikel des Bundes der Energieverbraucher "Die Schnäppchen-Falle" Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/
Auch unser Vertrag endete 31.01.2012.
Bisher auch keine Abrechnung, habe denen aber die sechs Wochen zeit gelassen!
Morgen geht eine letzte Frist von einer Woche raus, danach werde ich Strafanzeige wegen versuchten Betrugs stellen!
Auch wir erwarten ca. 250Euro zurück!
Ich kann diese Verhaltensweise des Unternehmens nur bestätigen. Sehr suspektes Unternehmen. Ich habe mit sofortiger Wirkung alle Abschlagszahlungen eingestellt und die schon gezahlten Beträge für das neue Abrechnungsjahr zurück gebucht. Eigentlich dachte ich, damit eine Reaktion bei Extraenergie auszulösen. Aber diese bleibt ebenfalls aus. Lt. §40 EnwG ist das Unternehmen verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Ende eines Belieferungszeitraums die Jahresabrechnung zu erstellen. Da das Unternehmen somit gegen geltendes Recht verstößt, liegt der Grund zur außerordentlichen Kündigung vor. Und genau dies werde ich nun anwaltlich veranlassen.
Auch bei uns steht die Gasrechnung von HitGas (Extraenergie) vom 31.12.2011 noch immer aus. Der Gaszählerstand wurde per Einschreiben mitgeteilt und von Hitgas bestätigt. Da nichts passierte, setzten wir eine Frist zur Rechnungsstellung zum 15.03.2012 per Einschreiben - bis heute, 19.03.2012, keine Reaktion. Den genauen Rückzahlungsbetrag kennen wir nicht, da uns unser Grundanbieter den genauen Umrechnungsfaktor, der weiter gemeldet wurde, nicht sagen konnte. Es müsste sich aber um mindestens 150,00 Euro handeln, die wir zurückerhalten müssen.
Daher auch von uns die Forderung: Unverzügliche Rechnungsstellung und Auszahlung des Guthabens.
Der Netzbetreiber (nicht der Grundversorger) übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Extraenergie / Hitenergie. Normalerweise meldet Extraenergie/ Hitenergie an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie / Hitenergie weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie / Hitenergie erfolgte.
Nur mit diesen Daten (Zählerstände und (bei Gas) dem Brennwert für den Zeitraum von x bis y - der Brennwert kann variieren und ist nicht immer gleich! ) können Sie Extraenergie / Hitenergie eine exakte "Rechnung" erstellen / übersenden (was Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist - dort darf kein ungefährer Betrag, sondern es muss ein konkreter / exakter Betrag aufgeführt werden), Frist setzen bis zu der die Rechnung von Extraenergie / Hitenergie erstellt sein soll und die Guthabenauszahlung gefordert wird.
@ Romy Feig
Für Sie ist der vorherige Kommentar bestimmt. Viele Grüße!
Danke, vom Netzbetreiber werden wir die Angaben anfordern, um eine Rechnung zu erstellen. Traurig, dass man solch einen Aufwand betreiben muss, um zu seinem Recht zu kommen. Das nenne ich Betrug mit System! Warum kann man diesen Firmen nicht das Handwerk legen?
Die Frage ist hier, warum alle Behörden wegschauen! Die Bundesnetzagentur weiß Bescheid, die Schlichtunsstelle Energie hat fast nur Extraenergie GmbH Beschwerden auf dem Tisch.
Warum ermittelt hier keine Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachtes der Insolvenzverschleppung? Warum reagiert die Presse so zögerlich (bislang hat sich nur der WDR eifrig darum gekümmert). Das wäre doch mal was für die Privaten, anstatt Dschungelcamp und sonstigem Mist sollten die mal die Machenschaften dieser Firma durchleuchten und öffentlich anzuprangern. Täglich gehen weiter ahnungslose Bürger auf den Leim dieser Firma, die sich nur durch ihr offensichtliches Schneeballsystem noch über Wasser halten kann.
Im Justizportal von NRW ist das Mahnverfahren gut erklärt:
www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php
Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.
Oder auch: Http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Ein Wunder ist geschehen, wir haben am Sonntag per E-Mail eine Rechnung erhalten.
In den letzten Tagen haben wir folgendes unternommen:
1. Nochmal im Kundencenter angerufen und hartnäckig unter Hinweis auf rechtliche Schritte auf Rechnungslegung gedrungen. Während des Gesprächs hat der Mitarbeiter angeblich eine E-Mail zur Fachabteilung geschickt.
2. Beschwerde-Email an info@glotec-ventures.com (Mutterunternehmen) mit allen Daten gesendet. Was nun die Rechnungsstellung bewirkte - keine Ahnung.
Allerdings wurden die frei kWh nicht anerkannt, vielleicht weil der reale Mindestverbrauch von 15000 kwh mit 14645 kWh leicht unterschritten wurde. Damals wurde erklärt, es gäbe eine Toleranz von 10%, in den AGB´s von 2010 steht auch nichts davon, dass dies nicht unterschritten werden darf. Gibt es ähnliche Erfahrungen und was versteht man unter "realen" Mindestverbrauch? Darf es da wirklich keine Abweichungen geben? Wahrscheinlich Auslegungssache, wie mans gerade braucht.
Nach wie vor keine Reaktion. Die Sache liegt nun beim Rechtsanwalt und dort wird gerade die Klagebegründung vorbereitet. In einem Aufwasch wird dann auch die Preiserhöhung durch die EEG Umlage, die NACH Vertragsabschluss erhoben wurde, jedoch VOR Vertragsabschluss bereits bekannt war, angefochten.
Ich habe heute dem Mutterunternehmen, der Glotec-Ventures eine Mail geschrieben, ob sie das Geschäftsgebaren unterstützen, was das Tochterunternehmen hier an den Tag legt.
Wir haben übrigens ausgerechnet, dass mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis vor der Erhöhung eine Rückerstattung in Höhe von 352,19 EUR.