Stromanbieterwechsel verhindert bzw. hinausgezögert

Regensburg

Zum Ende November 2011 habe ich meinen Stromliefervertrag mit den Pfalzwerken gekündigt und sollte ab 01.12.2011 von Eprimo versorgt werden. Leider musste ich feststellen, dass ich statt dessen ab 01.12.2011 in der Grundversorgung durch Eon Bayern gelandet sind.

Eprimo hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie am 13.10.2011 die Stromlieferung bei Eon angemeldet haben und bis heute keine Antwort erhalten haben.

Am 12.01.2012 hat mir Eprimo schriftlich mitgeteilt, dass der Netzbetreiber Eon Bayern AG dem Wechsel nicht zugestimmt hat, weil mein bisheriger Lieferant sich nicht von der Netznutzung abgemeldet habe.

Von meinem bisherigen Lieferanten (den Pfalzwerken) habe ich ein Schreiben 07.11.2011 vorliegen, in dem die Abmeldung der Energielieferung zum 30.11.2011 bestätigt wird. Dieses Datum sei auch durch den Netzbetreiber Eon Bayern Netz GmbH bestätigt.

Die Hotline der Eon Bayern Vertriebs GmbH hat mir in vielen Telefonaten alles mögliche erzählt. Erst hieß es, der bisherige Lieferant hätte die Netznutzung nicht abgemeldet. Dann hieß es, der neue Versorger hätte nicht angemeldet.

Am 16.01.2012 hieß es dann, dass für den Lieferantenwechsel alleinig Eon Netz zuständig ist. Diese Erkenntnis kam für mich nach zig Telefonaten mit der Hotline und einigen willkürlichen Falschauskünften etwas spät, aber natürlich habe ich es bei der Hotline von Eon Netz probiert. Beim fünften Versuch ist es mir dann auch gelungen, bei der Hotline von Eon Netz jemanden zu erreichen.

Hier habe ich die Auskunft erhalten, schuld sei Eprimo, weil Daten im falschen Datenformat übermittelt worden sind. Eprimo könnte den ganzen Vorgang ganz einfach klären. Eprimo hat mir dann mitgeteilt, dass die Anmeldungen vom Oktober 2011 bei Eon Bayern „schlecht gelaufen“ sind, da sie von Eon nicht bearbeitet worden sind. Einfach zu klären sei da gar nichts. Da muss man sich schon mal fragen, ob die Verhinderung von Stromanbieterwechseln und dem Zwischenparken in der Grundversorgung mit System erfolgt. Strafen hierfür hat ja immerhin Eon Edis schon kassiert.

Ich habe Eprimo gebeten, die Netznutzung erneut mit dem Start 01.12.2011 zu beantragen, was leider nicht funktioniert hat. Beim nächsten Gespräch mit der Hotline Eon Netz hat man mir mitgeteilt, dass man zur Klärung eine Anfrage in der Fachabteilung startet. Ich würde dann auch eine Rückantwort erhalten. Dies hat mir im übrigen nahezu jeder Hotline-Mitarbeiter versprochen und es wurde nur ein einziges Mal eingehalten, allerdings ohne Ergebnis.

Nachdem seitens der beiden Hotlines offensichtlich nichts bearbeitet wurde (schuld waren immer nur andere), habe ich der Eon Bayern Vertriebs GmbH am 16.01.2012 per Fax mitgeteilt, dass das Thema immer noch offen ist und ich bis zur Klärung die Abschläge einstelle.

Die erste Mahnung kam dann prompt am 02.02.2012, weil der am 23.01.2012 fällige Abschlag ja nicht überwiesen wurde. Das nenne ich eine schnelle Reaktion.

Der Mahnung habe ich schriftlich am 06.02.2012 mit Hinweis auf die unbeantworteten Schreiben widersprochen. In der Zwischenzeit wurde mir zumindest von Eprimo der Wechsel zu Eprimo zum 01.03.2012 mitgeteilt.

Die nächste Mahnung von Eon mit dem Hinweis auf eine mögliche Sperrung kam dann am 17.02.2012. Den schriftlichen Widerspruch habe ich mir geschenkt, nachdem der letzte bereits unkommentiert geblieben ist. Ich habe aber der Hotline mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, die weiteren Mahnkosten zu akzeptieren. Sie sollten doch bitte die offenen Vorgänge bearbeiten und weitere Mahnungen oder die Sperrung des Anschlusses unterlassen. Darum wollte man sich auch kümmern.

Am 25.02.2012 hat mir Eon dann zumindest die Kündigung zum 29.02.2012 mitgeteilt.

Am 02.03.2012 habe ich dann die "letzte Mahnung" mit der Ankündigung der Stromsperrung erhalten. Sie beginnt folgendermaßen:

"Sehr geehrter Herr Wolf, leider haben wir auch nach unserer letzten Mahnung nichts von Ihnen gehört."

Dieser Satz ist nun wirklich der absolute Gipfel, weshalb ich am Freitag, den 02.03.2012 noch kurz vor acht noch ein langes Gespräch mit der Telefonhotline geführt habe. Abgesehen von Versprechungen hat es aber wieder nichts gebracht. Deshalb habe ich am 05.03.2012 Eon mal wieder ein Fax geschrieben. Am 06.03.2012 habe ich dann nochmals mit der Hotline, dieses mal auch mit einem Teamleiter, telefoniert. Leider fühlt man sich nicht zuständig. Für den Lieferantenwechsel sei alleine Eon Netz zuständig. Einen direkten Kontakt hat man nicht und darf man mir auch nicht sagen. Ich soll es doch bei der Hotline von Eon Netz versuchen. Dazu bin ich aber mittlerweile nicht mehr bereit.

Ich habe schon viel zu oft die ganze Geschichte erzählt, meine Daten abgleichen lassen, um dann leere Versprechungen, Ausreden und Vertröstungen zu hören. Und bei Eon will man offensichtlich nur weitere Mahnungen schreiben und hat keinerlei Interesse daran, Probleme zu lösen (wofür nach meiner Meinung eine Hotline eigentlich da wäre). Da ich keinen Vertrag mit Eon Netz habe, bleibt für mich weiter die Eon Bayern Vertriebs GmbH bzw. der gesamte Eon Konzern Ansprechpartner.

In diesem nun endgültigen letzten Gespräch habe ich eine letzte Frist bis heute eingeräumt und angekündigt, an die Presse zu gehen. Da der versprochene Rückruf wieder ausgeblieben ist, mache ich die Geschichte hiermit öffentlich. Wenn die Medien in irgendeiner Form an dieser Geschichte interessiert sind, stehe ich gerne zur Verfügung. Wenn sonst jemand einen Tipp hat, wie ich Bewegung in die Sache bringen kann, wäre ich sehr dankbar.

Ich bin nach wie vor nicht bereit, die Mehrkosten für die drei Monate Grundversorgung zu tragen. Und ich möchte auch einen Ausgleich für meinen Mehraufwand (zig Stunden Telefonhotline, zig Stunden für die Erstellung der unbeantworteten Schreiben, von dem ganzen Ärger und Frust gar nicht zu sprechen).

Bestell-/Kundennummer: 282028074016

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Rückwirkende Versorgung zum 01.12.2012 durch Eprimo und Erstattung der Mehrkosten

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Antwort auf die Beschwerde vom 13.03.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

02.04.2012 | 15:42 Uhr

Guten Tag, Herr Wolf,

wie Sie schon schreiben, ist die E.ON Bayern Vertrieb GmbH Grundversorger in Ihrem Ort. Der Netzbetreiber hat uns Ihre Anlage zum 1.12.2011 zur Grund- und Ersatzversorgung übermittelt. Wir als Grundversorger sind verpflichtet, Sie dann mit Energie zu beliefern. Und wir beliefern Sie auch gern. Der Netzbetreiber übermittelt die Anlage dann dem Grundversorger, wenn ihm keine Anmeldung zur Netznutzung eines anderen Lieferanten vorliegt.

Als Grundversorger können wir in Ihrem Fall nicht zur Lösung beitragen - auch wenn Ihr Netzbetreiber die E.ON Bayern AG ist.

Netz und Vertrieb sind in allen Belangen strikt zu trennen - das gibt das Energiewirtschaftsgesetz im Rahmen des sogenannten Unbundling vor. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass wir die gesetzlichen Vorgaben konsequent beachten müssen.

Inzwischen sind Sie nicht mehr unser Kunde. Wir hoffen deshalb, dass sich die Angelegenheit damit für Sie erledigt hat.

Sie sind mit unserer Antwort nicht einverstanden? Zur Beilegung von Streitigkeiten können Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie auf www.schlichtungsstelle-energie.de. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T 030 - 27 57 24 00, F 030 - 27 57 24 0 69, info@schlichtungsstelle-energie.de

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Auch in diesem Fall können Sie nichts für mich tun - ich würde eher sagen Sie wollen nicht.
Auch hier bin ich mehrmals von Ihren Hotlinemitarbeitern mindestens falsch informiert, wenn nicht sogar belogen worden. Wenn einem dann die Ausreden ausgehen, ist man nicht mehr zuständig. So einfach würde ich es mir auch gerne machen.

Aber leider bekomme ich immer noch Mahnungen von Ihnen - die Stromsperre ist für den 02.05.2012 angedroht.
Auch in diesem Fall wurde keines meiner Schreiben beantwortet, obwohl ich Ihnen seit dem 16.01.2012 schriftlich dargelegt habe, warum ich die Abschlagszahlungen eingestellt bzw. dann später die Schlussrechung nicht gezahlt habe.

Die Schlichtungsstelle habe ich bereits am 28.03.2012 informiert, aber leider noch keine Antwort erhalten.
Nachdem es von Ihrer Seite keinerlei Interesse gibt, das Problem aus der Welt zu schaffen, werden wir wohl auf den Schlichterspruch warten müssen.
Wäre es Ihnen möglich, so lange das Mahnverfahren und eine mögliche Stromsprerrung auszusetzten?

Johann Wolf

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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