Aktualisierung der AGB wurde nie gemeldet

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich habe seit 1.4.2011 einen Vertrag mit der Firma Stromio und habe mit dem Vertragsabschluss über Verivox eine gültige Stromio-AGB erhalten. Zur damaligen Zeit (12. Januar 2011) war die AGB noch eine Seite lang.

In der aktuellen Form ist die AGB drei Seiten lang. Die AGB von Stromio enthält u. a. folgende Klausel:

"Eine beabsichtigte Änderung dieser AGB wird der Lieferant dem Kunden sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung der Neufassung der AGB unter Hervorhebung der Änderung (en) mitteilen."

Diese Änderungsmitteilung der AGB hat nie stattgefunden und somit wurden mir elementare Informationen vorenthalten, u. a. die Kontaktdaten des Verbraucherservice der zuständigen Regulierungsbehörde und die Option zur Abfrage meines Vertragstexts.

"Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeichert und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung gestellt."

"Sowohl der Kunde als auch Stromio sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt (§ 314 BGB)."

Die Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen (Meldung der AGB-Anpassung) betrachte ich als wichtigen Grund im Sinne des § 314 BGB.

Ist es jetzt erlaubt aus diesem Grund den Vertrag mit Stromio außerordentlich zu kündigen und wie kann ich das machen, ohne meinen Bonus (180 €) und zu viel gezahlten Abschlagsbeträge (etwa 100 €) zu verlieren?

Ich möchte jetzt meinen Vertrag nach einem Jahr Laufzeit wegen unklarer Vertragsbedingungen und Verletzung der AGB (durch Verletzung der Vertragsbestimmungen zur Meldung der AGB-Anpassungen) beenden und den Lieferanten wechseln.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 121605419

Meine Forderung an Stromio:

Nichtmeldung der AGB-Aktualisierung soll zur außerordentlichen Kündigung ausreichen

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Antwort auf die Beschwerde vom 16.03.2012
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.03.2012 | 10:35 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Für Ihr Vertragsverhältnis sind nach wie vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Bestelltag gültig.

Wir werden Sie noch heute telefonisch kontaktieren um Ihr Anliegen abschließend zu bearbeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Stromio Kundenservice

bewerten sie die antwort von Stromio GmbH

Interessante Frage, würde empfehlen sich mal damit an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.

UND BITTE BERICHTEN SIE HIER WEITER!

Meinem Eindruck nach versuchen die Billigstromanbieter den Kunden mit Bezug auf ihre AGB's alles mögliche zu UNgunsten der Kunden unterzujubeln.

Doch so einfach geht's nicht!

Wir haben in Deutschland das AGB-Gesetz und darin ist festgelegt, was AGB's sind und was man damit regeln kann.
AGB's sollen Verträge vereinfachen, damit nicht viele Details einzeln immer wieder vereinbart und schriftlich festgehalten werden müssen.
Da die AGB's von einem Vertragspartner möglicherweise lange "ausgetüftelt" worden sind hat er natürlich einem Vorteil gegenüber dem anderen Vertragspartner, der oft auch noch ein rechtlich unbedarfter Privatmann ist.
Daher ist im AGB-Gesetz festgelegt, dass Klauseln in den AGB's den andren Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen und dass es auch keine überraschende Klauseln geben darf.
Also z. B. im Vertragstext etwas zusichern und durch die AGB's wieder aufheben, das ist verboten.
Die AGB's oder Teile davon werden dadurch nichtig, d. h. unwirksam von Beginn an.

Da die AGB's Vertragsbestandteil sind, muss der andere Vertragspartner einer Änderung für den laufenden Vertrag zustimmen, den grundsätzlich sind Verträge (von beiden Seiten) einzuhalten.

Dem Kunden bei der Reklamation einer Endabrechnung mitzuteilen, dass irgendwas nun anders sei, weil sich die AGBs zwischenzeitlich geändert hätten, ist eine alberne Vorgehensweise.

Das Problem ist nur die Sache mit dem Kläger und dem Richter!
Solange die Kunden sich solch eine freche Handlungsweise bieten lassen, also resigniert aufgeben, haben die Billigheimer einen wirtschaftlichen Vorteil davon aund werden wohl weitermachen.

Also am besten zum Amtsgericht mit der Angelegenheit und Fa. Stromio vom Amtsrichter belehren lassen.
Dürfte für den Kunden ziemlich risikolos sein, denn die Kosten trägt der Unterlegene im Rechtsstreit.

Gruß

S. Baar

Interessanter Fall: "im Vertragstext etwas zusichern und durch die AGB's wieder aufheben". Ich habe den Verstoß jetzt mal der verbraucherservice-energie@bnetza.de gemeldet um zu sehen, was die Verbraucherservice dazu meint. Habe auch mal untersucht was sich zum Beispiel geändert hat.

In der aktuellen AGB (Stand: 01.02.2012) steht jetzt unter § 1 Anwendungsbereich, Liefervoraussetzungen/-ausschlüsse ein Punkt der in meiner AGB-Version noch gefehlt hatte, die ich Anfang Januar 2011 von Verivox als Stromio-AGB als Bestandteil meines Vertrags erhalten habe:

"Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen, wenn nach den Angaben des Kunden aufgrund der Einspeisung keine Belieferung nach dem Haushaltsprofil „HO“ möglich ist. Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungennicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf der Lieferant diesen Stromliefervertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
"

Zuvor war die Benutzung eigener Stromquellen offensichtlich erlaubt und jetzt ist es plötzlich verboten - womöglich sogar bestrafbar. Ich habe mir vor Monaten die Installation einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung ins eigene Haus überlegt - und wenn ich es beauftragt hätte, könnte jetzt ein Schnüffler des Stromlieferanten mich melden (wie bei der GEZ-Prüfung) sobald eine Photovoltaikanlage auf dem Dach steht.

Laut Verivox ist bei Streitfällen die zuletzt dem Kunden bekannt gegebene AGB-Fassung gültig. Wer das beweisen soll und wie es bewiesen wird, scheint niemandem zu interessieren.

Nein, Stromio hat zu beweisen, das ihnen die neuen AGBs bekannt sind.

Am 19. März 2012 meldet sich Stromio telefonisch und bestätigt, dass die alte AGB für mich auch bei Vertragsverlängerung gültig bleiben. Dass sich in den neuen AGBs Informationen (Adressen zum Abruf des Vertragstextes und Schlichtungsstellen) befinden, die für mich wichtig sind, sei bedauerlich, aber vertraglich irrelevant.

Laut AGB-Fassung vom 1.8.2010 verpflichtet sich Stromio selbst zu folgenden Informationen: „Eine beabsichtigte Änderung dieser AGB wird der Lieferant dem Kunden sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung der Neufassung der AGB unter Hervorhebung der Änderung (en) mitteilen. “
Die AGB hat sich nachweislich zumindest einmal seit 1.8.2010 geändert. Die heutige Fassung (Stand: 01.02.2012) ist dreimal so umfangreich.
Die zugesagte Änderungsinformation mit Hervorhebungen, usw. wurde nachweislich nicht übermittelt und diese Vertragsklausel soll auch für nachfolgende AGB-Änderungen nicht erfüllt werden. Es gilt laut Stromio für einen Vertrag immer nur die beim Abschluss gültigen AGB-Fassung.
Da sich jedoch in einer neueren AGB-Fassung für den Kunden bedeutsame Regelungen (zum Beispiel die neuen Regelungen zur Bereitstellung der Abschluss-, Vertragsunterlagen und zu den Schlichtungsbedingungen) zur Entscheidung einer Vertragsverlängerung befinden können, bestehe ich als Kunde auf die vertraglich vereinbarte Verpflichtung einer Ankündigung sämtlicher AGB-Änderungen.
Da sich Stromio in diesem Punkt laut Telefonat am 19.3.2012 uneinsichtig zeigt, kann die og. Beschwerde aus heutiger Sicht nicht als lösbar eingestuft werden. Falls sich zum Monatsende keine Besserung ergibt werde ich das Recht auf einer Sonderkündigung bestehen. Die vorliegende Beschwerde wird dann auf „endgültig unlösbar“ geschaltet.

Die Beschwerde wurde noch nicht gelöst.
Habe jetzt mal eine außerordentlichen Kündigung angefragt.
Mal sehen, ob es dort weitergeht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 314 BGB) möchte ich in Anspruch nehmen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres 2012 zum Termin 1.4.2012.

Als Gründe für außerordentlichen Kündigung gebe ich an:

Fehlende Transparenz bei der Vertragsdefinition der Begriffen „Preisgarantie“, „Preisfixierung“, „Verbrauchspreis“, „Arbeitspreis“, Komplettpreis, Grundpreise, Abgaben gemäß EEG und KWK-G in den Verivox- beziehungsweise Stromio-Unterlagen.

Fehlende Transparenz bei der Festlegung des Arbeitspreises für das auslaufende Vertragsjahr. Bei telefonischer Nachfrage am 14.3.2012 wurde mir (nur telefonisch) bestätigt, dass eine („unwesentliche“) EEG-Erhöhung im meinem ersten Vertragsjahr 1.4.2011-1.4.2012 stattgefunden hat, und dass Stromio diese EEG-Erhöhung bei der Endabrechnung in Rechnung stellen wird. Eine solche EEG-Erhöhung wurde bei der „Preisgarantie“: „Preisfixierung“ jedoch nicht vereinbart.

Fehlende Transparenz bei der Festlegung des Arbeitspreises für das anstehende Vertragsjahr. Per Email habe ich am 14.3.2012 die Information erhalten: „Eine Änderung der Preise zum neuen Vertragsjahr 01.04.2012 erfolgt derzeit nicht. “, aber die gewünschte Spezifikation des Arbeitspreises wird nicht geliefert. Wegen der Unklarheit der Begriffsdefinition ist die Höhe der Preisgestaltung meines Vertrags undefiniert. Auf einer solchen, undefinierten Basis kann ich keinen Vertrag verlängern.

Nichteinhaltung der AGB-Vertragsregeln. Infolge der Nichtbeachtung der vertraglichen Verpflichtung der Zusendung der AGB-Änderungen sind mir Schäden entstanden. Weil ich nicht rechtzeitig vor der Entscheidung zur Vertragsverlängerung auf die neuen AGB-Klauseln zu den Themen “Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren“ und Option des Abrufs der Dokumentation zum „Vertragsschluss und Vertragstext“ hingewiesen worden bin, sind mir elementare Entscheidungshilfen für die Vertragsverlängerung vorenthalten worden. („Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeichert und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. “).

Aus diesen Gründen ist mir eine Weiterführung des Vertrags unmöglich und ich bitte das Recht einer Sonderkündigung zum 1.4.2012 wahrnehmen zu können. Falls noch eine schriftliche Bestätigung dieser Sonderkündigung benötigt wird, bitte ich Sie umgehend um Information.

Mit freundlichen Grüßen,
J. R.

Habe jetzt eine Anfrage zur außerordentlichen Kündigung wegen irreführender Vertragsgestaltung angefragt. Der Ausgang dieses Verfahrens ist unsicher, da sich Stromio wohl vorläufig nicht melden wird.

Stromio schlug mir eine Kündigung vor, die ich gerne akzeptiert habe:

"Wie Sie Ihren Ausführungen selbst entnehmen können, muss der Übertragungsnetzbetreiber bis zum 15.10. jeden Jahres die EEG Umlage für das Folgejahr angeben.

Eine Information an den Kunden durch sämtliche Lieferanten muss nicht erfolgen. Da die EEG Umlage jederzeit transparent einsehbar ist. Eine Information erfolgt jeweils durch Medien oder durch Eigeninitiative des Kunden. Des Weiteren ist hier zu beachten, dass wir die EEG Umlage 2012 auf unserer Homepage, www.stromio.de, bereits Ende 2011 angekündigt haben. Diese Ankündigung ist rechtsbindend und ausreichend.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht biete ich Ihnen einen Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Aktuell ist dies der 30.04.2012."

Sobald das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen ist, werde ich die Beschwerden auf gelöst setzen.

"... schlug mir eine Kündigung vor, die ich gerne akzeptiert habe".

Habe ich bei meinem Energielieferanten (Hitstrom) auch gemacht, obwohl ich dann wegen des kurzfristigen Angebotes / Termins der Sonderkündigung einen Monat in die Grundversorgung rutschte.

Es war mir einfach zu nervig, länger mit meinem Vertrags"partner" zu diskutieren und am Ende des Vertrages eventl. zusätzlich noch um den zugesagten Bonus kämpfen zu müssen. Ich habe diesen Vertrag mit Hitstrom unter "Lehrgeld bezahlt" abgeschrieben und werde nie mehr bei einem Energiediscounter unterschreiben. Einen - laut Bund der Energieverbraucher als "Schnäppchenfalle" bezeichneten - Vertrag bei einem Billiganbieter schließe ich nie mehr ab:

Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/

Zitat: "Die negativen Margen bringen die Billiganbieter in eine wirtschaftliche Schieflage, aus der sie sich nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher teilweise durch sehr fragwürdige Geschäftspraktiken zu retten versuchen:

- Die Vertragsbedingungen werden unklar formuliert.
- Der Jahresbonus wird nicht an alle Kunden ausgezahlt.
- Kurz nach Vertragsschluss verkündet der Versorger exorbitante Preiserhöhungen.
- Das Unternehmen bucht häufig ohne Rücksprache deutlich überhöhte Abschlagszahlungen ab.
- Eine zugesicherte Preisgarantie wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Kunden, die dies nicht akzeptieren, erhalten die Kündigung.
- Das Unternehmen schaltet Inkassobüros ein, um Verbraucher einzuschüchtern.
- Auf Verbraucherbeschwerden reagiert das Unternehmen einfach nicht."

@ E.
Stimmt, was Sie dokumentieren.
Man sollte eine solche Erfahrung tatsächlich als Lehrstunde sehen, wonach man anschließend Experte geworden ist.
Es war allerdings leicht die Defekte in Stromios Konzept zu finden:
- AGB-Änderungen niemals gemeldet
- EEG-Änderungen zumindest mir nie gemeldet.
- Vertragsbedingungen (wie "Fixpreisgaratie") stimmten nicht mit den Verivox-Aussagen überein.
Was mir auffiel, ist, dass Stromio sehr viel Wert legt auf der "Gelöst"-Marke in der ReclaBox. Die ReclaBox scheint doch einen messbaren Einfluss auf die Marktposition auszuüben.
Verivox ist an der "gelöst"-Taste weniger interessiert.
Froh war ich allerdings rechtzeitig, die Warnungen für Flexstrom und Hahnenfuß (oder so ähnlich) gelesen zu haben.
Viel Glück an alle Kunden, die es mit Discountern versuchen. Ihr werdet es brauchen. Ich bleibe ab sofort bei soliden Firmen, damit ich ruhig schlafen kann. (Fast wäre ich allerdings bei Energien Süd gelandet, die dann plötzlich von der Bildfläche verschwand.)

@ ReclaBoxler-7230471

Es ist sehr traurig, dass wir bei Dingen des täglichen Lebens wie Strom und Gas, Wasser und Brot, Toilettenpapier und Taschentücher, Dinge die wir jeder jeden Tag brauchen und auf die wir nicht verzichten können, einen scharfen Sinn, möglichst einige BGB-Kenntnisse und viel Glück brauchen...

Aber nicht verzagen, weiter wachsam bleiben!

Beim Bund der Energieverbraucher habe ich soeben den Artikel "Neuer Tarifrechner verspricht Transparenz" - es handelt sich hierbei um die HausPilot GmbH - entdeckt:

Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Strompreisvergleiche-im-Internet__504//ContentDetail__12694/

Http://www.hauspilot.de/privatkunden/index.html

Zitat: "Bei ihm haben nur seriöse und gute Anbieter eine Chance auf die begehrten vorderen Plätze. Verbraucher sparen sich damit eine Menge Recherchearbeit: Hauspilot wirbt damit, die Angebote der Energiekonzerne vorab zu sieben und irreführende Angaben gegebenenfalls zu korrigieren."

Ich habe es ausprobiert: die Energielieferanten, die "uns" solche Nerven kosten und ständig auf die Einhaltung von Gesetzen und AGB hingewiesen werden müssen, erscheinen im Preisvergleich von HausPilot GmbH in meinem Postleitzahl-Bereich nicht!

Die Erstellung der Endabrechnung für das erste Lieferjahr dauert bereits mehr als 4 Wochen. In Zeiten der vollautomatischen EDV sieht das aus wie ein erzwungenen Verzicht auf Verzinsung. aber noch ist die Firma nicht pleite und gibt es Hoffnung auf eine Rückerstattung. . in einigen Wochen oder Monaten.

Die Erstellung der Endabrechnung für das erste Lieferjahr dauert bereits mehr als vier Wochen. In Zeiten der vollautomatischen EDV sieht das aus wie ein erzwungenen Verzicht auf Verzinsung. Aber noch ist die Firma nicht pleite und es gibt Hoffnung auf eine Rückerstattung, in einigen Wochen oder Monaten.

Stromio hat die Endabrechnung nun korrekt erstellt und mir die Gutschrift (250,15 Euro) am 15.5.2012 gutgeschrieben. Vielen Dank an die ReclaBox für die ausgezeichnete Plattform!

ReclaBox ist eine ausgezeichnete Plattform, die allerdings von der konstruktiven Mitarbeit der Leser / Kommentatoren / Verbraucher lebt, denen ich hiermit auch einmal "Danke" sagen möchte!

Habe das gleiche Problem,
09.08.2012 Rechnung gekriegt, wo zum ersten mal die EEG ERhöhung auftaucht. Stromio verweist auf seine AGB und behauptet diese seien gültig.