Am 09.02.2011 hat Herr Volkmann die Duschwanne mit Silikon verfugt. Leider habe ich jetzt festgestellt, dass die Fuge nicht dicht ist und zwei große Löcher hat, zusätzlich hat eine Fuge zwischen den Fliesen in der Dusche auch ein Loch und einige andere Fugen weisen kleine Löcher auf.
Herr Volkmann hat erst einen Termin mit mir für die Schadensbehebung ausgemacht, danach ist er nicht gekommen und geht seitdem nicht mehr ans Telefon, reagiert nicht auf SMS und Mail.
Erst als ich heute einen anderen Telefonanschluss benutzt habe, ist er an das Telefon gegangen und hat mir erklärt, den Schaden nicht beheben zu wollen, mit der Begründung, dass meine Versicherung ihn damals um Klärungen zu seinen Zeitaufschrieben gebeten hat.
Meine Forderung an Martin Volkmann:
Behebung des Schadens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Mein TIpp:
Setzen Sie ein schreiben mit Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung auf. Dieses per Einschreiben mit Rückschein verschicken oder per Zeugen im Briefkasten werfen.
Verstreicht die Frist gilt es den Handwerker in Mahnung zu ziehen. Lässt er auch diese Verstreichen hilft in der Regel nur noch der Weg zum Gericht.