Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihnen am 3.2.2012 schriftlich mitgeteilt, dass uns beim Ausfülllen Ihrer uns zugestellten Karte für die Stromablesung ein Fehler unterlaufen ist. Wir haben Ihnen den Zählerstand unserer Eltern mitgeteilt. Unser Zählerstand lautet 54760.4 kWh.
Leider kam Ihrerseits keine Rückinfo, sondern Ihre Endabrechnung mit einem geschätzten Wert von 55470,9 kWh.
Telefonisch sind Sie leider auch nicht erreichbar und schriftlich kommt keine Rückinfo. Wir haben leider nicht das erste Mal Probleme mit Ihnen, denken Sie mal an den regen Schriftverkehr von 2011, wo erst eine Einigung zu Stande gekommen ist, als wir kündigen wollten.
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass wir in der heutigen Zeit, wo alles teurer wird, nicht in der Lage sind, den geforderten Betrag zu bezahlen. Da wir den Strom noch gar nicht verbraucht haben. Wir werden den Betrag, falls er abgebucht wird, wieder von unserer Bank stornieren lassen.
Um keine Unannehmlichkeiten aufkommen zu lassen, wäre es sehr nett, mal eine Antwort von Ihnen zu bekommen. Wenn Strom auch billiger kann Ihr Kundenservice nicht darunter leiden.
Mit freundlichen Grüßen
Familie H. Hüls
Bestell-/Kundennummer: 900000362929
Meine Forderung an FlexStrom:
Neuberechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
Jetzt anschließenEs haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
kommentare und trackbacks 3
Der Netzbetreiber übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Stromio. Normalerweise meldet Flexstrom an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Ich würde mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Flexstrom weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Flexstrom erfolgte.
Flexstrom eine "Rechnung" (Zählerstände, Verbrauch, Kosten, Guthaben) - mit Aufforderung bis zu welchem Tag die Rückzahlung gefordert wird - senden. Fristsetzung in der Reclabox (oder sonstwo) ist nicht ausreichend.
Hier steht im 2. Kommentar wie man´s machen kann: Http://de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung
Das nächste Mal bitte weniger Fehler machen! Gewisse Stellen muss man dreimal lesen, bevor man sie trotz fehlender Kommas, falsch benutzter Wörter und Rechtscheibfehlern versteht.
Wir haben eine neue Jahresendabrechnung bekommen. Leider ist die erste Abrechnung vom Konto abgebucht worden und auf der neuen Abrechnung steht auch wieder - Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
Also werden wir uns jetzt um die Rückbuchung des ersten Betrages kümmern müssen, da die neue Rechnung ohne ein Anschreiben ans uns geschickt worden ist.
MfG G. Hüls