Vor einiger Zeit bestellten ich, meine Frau und meine Schwägerin bei Froodies unter http://www.froodies.de Lebensmittel für eine Feier und nutzten dabei einen erworbenen Gutschein. Wir hatten alle noch nicht bei Froodies bestellt und waren somit Neukunden.
Die Lieferung durch Froodies erfolgte nicht, auch eine versprochene Prüfung der Angelegenheit blieb aus. Stattdessen bezichtigte uns Froodies öffentlich des "Missbrauchs", des "Verstoßes gegen die Gutscheinbedingungen" und des "Betrugsversuches" - also einer Straftat. Auf meine Nachricht bekam ich keine Antwort mehr.
Ich habe die vollständigen Gutscheinbedingungen beigefügt:
WGS für ganzes Sortiment, außer Tabakwaren/Alkoholika; MBW 50
Euro; 1 GS pro Person kaufbar; GS ist nicht kombinierbar; Keine
Barauszahlung möglich; Gilt nur für Düsseldorfer Neukunden mit
Lieferanschrift in den PLZ-Gebieten: 40210, 40211, 40212, 40213,
40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231,
40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40474, 40476, 40477,
40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599,
40625, 40627; Infos: FAQ
Ein Verstoß gegen die Gutscheinbedingungen liegt somit - entgegen der Behauptung von Froodies nicht vor. Über die Seriosität eines solchen Anbieters kann sich jeder sein eigenes Bild machen.
Meine Forderung an froodies:
Erstattung des Gutschein-Mehrwertes in Höhe von 20 € je Gutschein = € 60
Antwort auf die Beschwerde vom 21.03.2012
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank dafür, dass Sie uns auf Fehler im Bereich unseres Kundenservice aufmerksam machen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich persönlich bei Ihnen zu entschuldigen. Selbstverständlich handelte es sich bei Ihrer Bestellung nicht um Betrug. Diese Äußerung ist einem Mitarbeiter wohl in der Hitze des Augenblicks herausgerutscht.
Gleichzeitig bitte ich um Ihr Verstsändnis, dass die DailyDeal-Gutscheinaktion inklusive der Gutscheinbedingungen darauf abzielte, interessierten Kunden unser Produkt mit einem kleinen finanziellen Anreiz für eine einzelne Bestellung näher zu bringen, nicht jedoch, um diese in kombinierter Form für eine Familienfeier zu nutzen. Dies hätten wir sicherlich besser in den Bedingungen formulieren müssen.
Selbstverständlich erhalten Sie die für die Gutscheine gezahlten 60 Euro zurück. Damit hoffe ich, das Problem zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben. Und wer weiß, vielleicht geben Sie uns in Zukunft ja noch einmal die Chance, Ihnen zu zeigen, dass unser Service exzellent ist und Ihnen auch für Supermarkteinkäufe ohne Familienfeier einen guten Dienst erbringen kann. Ich würde mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bohg
Geschäftsführer
froodies GmbH
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Das hat schon ein "Gschmäckle", wenn Familienangehörige 3 Mal den für einen Neukunden bestimmten Vorteil kassieren wollen. Ich kann froodies verstehen, wenn auf solche "Kunden" verzichtet wird.
Man hätte Familienangehörige problemlos über die Gutscheinbedingungen von der Aktion ausnehmen können. ("Nur ein Gutschein pro Haushalt".) Dann hätten wir nur einen Gutschein erworben und eingelöst.
Hat man aber nicht. Froodies hat gar keinen Gutschein eingelöst.
Uns dafur einen Betrugsversuch zu unterstellen oder wahrheitswidrig zu behaupten, wir hätten die Gutscheinbedingungen mißachtet, das geht gar nicht.
Auf uns als Kunden muß Froodies aufgrund seines Verhaltens ohnehin verzichten.
Froodies hätte ja dies in die Gutscheinbedingungen völlig problemlos aufnehmen können. ("Nur ein Gutschein pro Haushalt. ") Schaffen andere Unternehmen ja auch. Dann hätten wir natürlich auch nur einen Gutschein erworben.
Uns dafür aber einen "Betrugsversuch" zu unterstellen oder zu behaupten, wir hätten gegen die Gutscheinbedingungen verstoßen, obwohl dies nicht der Fall ist, das geht gar nicht.
Aus Kunden hat uns Froodies durch dieses Verhalten ohnehin nicht gewinnen können.
Froodies hätte ja dies in die Gutscheinbedingungen problemlos aufnehmen können. ("Nur ein Gutschein pro Haushalt. ") Schaffen andere Unternehmen ja auch. Dann hätten wir natürlich auch nur einen Gutschein erworben und eingelöst. Uns dafür aber einen "B-e-t-r-u-g-s-versuch" zu unterstellen oder zu behaupten, wir hätten gegen die Gutscheinbedingungen verstoßen, obwohl dies nicht der Fall ist, das geht gar nicht. Als Kunden hat uns Froodies durch dieses Verhalten ohnehin nicht gewinnen können.
Die Regeln hat froodies aufgestellt. Sich dabei zu verkalkulieren kann jedem Kaufmann passieren, aber den Kunden dann Betrug zu unterstellen ist meiner Meinung nach unsportlich.
Der "Betrugsversuch" wird auf der Bewertungsseite von Trusted Shops öffentlich gelistet.
Hallo, ich kann das bestätigen. Froodies macht viel Werbung, wie toll sie sind, aber ehrlich gesagt, ist die Qualität mehr als mies. Ware nicht geliefert, falsch geliefert, zu wenig geliefert, etc. zu späte Lieferung hatte ich auch schon und aufgetaut! Da müsste mal das Gesundheitsamt und die Lebensmittelaufsicht vorbei - die Kühlkette einhalten ist gesetzliche Pflicht.
Hallo Hr. Bogh, ihr Feedback ist wohl ein Witz! "Excellenter Service". Schauen sie sich doch nochmal ihre negativen Kundenbewertungen an. Von "excellent" kann beim besten Willen NICHT die Rede sein. Sie haben mir ungekühlte Frischware zugesandt. Damit Ihre gesetzliche Pflicht nicht eingehalten und die Gesundheit meiner Familie riskiert. Das ist absolut unseriös! Vielleicht sollten Sie weniger ins Marketing, dafür mehr in Ihre Pakete investieren.
mfg
Mike Schmidt
Sehr geehrter Herr Bogh,
zunächst einmal vielen Dank für die Entschuldigung und die Feststellung, dass es sich bei unseren Bestellungen nicht um Betrug gehandelt hat. Ich gehe davon aus, dass Sie eine Löschung der entsprechenden Aussagen bei Trusted Shops noch veranlassen werden.
Zu welchem Anlass die Bestellung erfolgte, spielt in der Angelegenheit tatsächlich keine Rolle, schließlich ist es jedem Kunden selbst überlassen, für welche Zwecke er seine Bestellungen tätigt.
Da Sie nun klargestellt haben, das wir die Gutscheine legal eingesetzt haben, freue ich mich, dass Sie uns den Gutschein-Mehrwert erstatten werden.
Sobald das Problem abschließend geklärt ist, werde ich an dieser Stelle gerne berichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Herr D.
Bislang ist kein Geld eingegangen.
Ich habe von Froodies eine E-Mail erhalten. Die versprochenen 60 Euro sind allerdings - trotz der Zusage einer umgehenden Überweisung - immer noch nicht auf meinem Konto eingegangen.
Sehr geehrter Herr D.,
die Erstattung wurde mit dem Zahllauf dieser Woche getätigt. Eine Bestätigung darüber habe ich Ihnen soeben an Ihre Email gesendet.
Beste Grüße
Ingo Bohg
Die Überweisung des Gutschein-Mehrwertes ist mittlerweile erfolgt. Ich betrachte die Beschwerde damit als gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst
Froodies ist pleite! Kein wunder, bei dem Kundenservice!
siehe hier: w www.froodies.de
da kommt nix!