Fehlende Schlussrechnung und Guthabenerstattung bei Vertragsende am 01.02.2012. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung. Übermittelter Zählerstand per Mail und Lesebestätigung beweisbar.
Hat es schon einmal jemand mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft versucht? Habe in einem anderen Fall damit positive Erfahrungen gemacht. Die Staatsanwaltschaft wird bei einer Strafanzeige auf jeden Fall tätig.
Weiterhin ist bei der Schlichtungsstelle seit vier Monaten eine Beschwerde von mir anhängig wegen der mit der EEG-Erhöhung begründeten unrechtmäßigen Preiserhöhung am 31.01.2011 (1 Tag vor Lieferbeginn).
Bestell-/Kundennummer: 279012
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Erstattung des Guthabens aufgrund der vertraglich vereinbarten Preise und Erstellung der Schlussrechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 21.03.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Wegen der EEG-Umlage lange nach dem 15.10.11 und nur wenige Stunden vor Lieferbeginn beachten Sie diese beiden Beschwerden und insbesondere die Kommentare (einschl. einer Stellungnahme einer Verbraucherzentrale) :
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Http://de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
Im Anhang der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 10.05.2011 „Mehr Beschwerden wegen irreführender Werbung“ heißt es unter anderem
Zitat: „Unter dem Motto: „erstmal anlocken, erst später die ganze Wahrheit sagen“ hatten mehrere Stromanbieter Ende letzten Jahres im Vergleichsportal Verivox mit sehr günstigen Preisen geworben, obwohl ihnen die Anhebung der EEG-Umlage zum 1.1.2011 bereits seit 15.10.2010 bekannt war. Erst nach Vertragsschluss und noch vor Stromlieferung Anfang 2011 wurde den Kunden im Dezember 2010 die Erhöhung der Strompreise unter Berufung auf die EEG-Umlage mitgeteilt. “ (Zitatende)
Siehe auch "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern" vom 13.05.11:
Http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082
Der Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor!
Ich bin ja genauso betroffen von den Machenschaften dieses Unternehmens und haben in der Familie gleich 2 Verträge. Die Bundesnetzagentur habe ich angeschrieben und vom Verbraucherservice dort nur die Info bekommen, dass man sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden soll. Dort liegt mein Fall seit nun mehr mehr als 9 Wochen, obwohl die Durchlaufzeit max. 3 Monate betragen soll. Außer einer Eingangsbestätigung ist noch nichts gekommen.
Was ich gemacht hab, Frist zur Rechnungsstellung gesetzt, darin nochmals den Anfangs-Endzählerstand und die verbrauchten kwh dargelegt. Nach Ablauf der Frist habe ich einen Mahnbescheid beim Amtsgericht eingericht, der ohne Angabe von Gründen von diesem Unternehmen zurückgewiesen wurde. Nun liegt die Angelegenheit beim Anwalt und ich werde vor Gericht ziehen. Ich berate noch mit der Anwältin, ob ich 2 Abschläge, die per Lasteinzugsverfahren abgebucht wurden, wieder zurückgezogen werden, ohne dass man hier sich auf die AGB mit Streichung des Bonus beziehen kann.
Das alles muss nun schnell geschehen, denn die 3. Veröffentlichung der Bilanz (unternehmensregister.de -Extraenergie suchen) von 2010 zeigt wieder ein hoffnungslos überschuldetes Unternehmen. Entweder irgendjemand kommt nun mal auf die schlaue Idee und prüft das Unternehmen auf Insolvenzverschleppung, oder bei denen geht in den nächsten Wochen von selbst das Licht aus. Solange kann man auch noch zurückbuchen, ich denke bei einer Insolvenz ist der Ofen aus.
Ein interessanter Link: http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/
Anzeige gegen das Unternehmen (am Besten wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung) wäre für tausende von Kunden von Vorteil, bevor hier noch weit mehr Schaden angerichtet wird.
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass hier die Presse berichtet, Studien veröffentlicht werden und aufzeigen, dass das Unternehmen am Ende ist, Kunden sich tausendfach bei der Schlichtungsstelle und der Bundesnetzagentur beschweren und sich keiner behördlich darum kümmert.
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwar_ze Scha_fe". Hier wurde u. a. berichtet
Zitat: ". . Zahlreich sind die Beschwerden über den Gas- und Stromanbieter Extraenergie aus Neuss. Das Unternehmen geht auch unter den Markennamen „Prioenergie“, „Priostrom“, „Priogas“ oder „Hitenergie“ auf Kunden_fang. . "
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
Hallo,
auch ich habe 2 Verträge bei ExtraEnergie laufen (Hitstrom und Hitgas). Meine Beschwerde mit gleichem Inhalt habe ich hier ebenfalls veröffentlicht.
Ich habe nach erfolgloser Fristsetzung zur Erstellung einer den tatsächlichen Verbrauch widerspiegelnde Jahresverbrauchsabrechnung, eine Aufrechnungserklärung im Sinne des BGB erklärt, eine eigene Abrechnung mit Excel erstellt und per Einschreiben mit Rückschein nach Neuss gesandt.
Dann habe ich die Abschläge für Februar 2012 und März 2012 zurückbuchen lassen (wurde alles vorher schriftlich, per Mail und sogar per Überweisung (!) mit 0,01 EUR auf das Konto bei der Postbank angedroht (es kann also niemand sagen, die hättens nicht gewusst). Damit war ich dann schon mal um einiges reicher. Den Abschlag April 2012 werde ich ebenfalls zurückbuchen und nur noch den Teil überweisen, der nach Abzug des Restguthabens verbleibt. Somit hab ich mein Guthaben zurück.
Bleibt abzuwarten wie Extra-Enerige tatsächlich reagiert. Und wann und wie die Jahresverbrauchsabrechnung aussieht, wenn sie kommt. Aber ich gebe nicht auf. Zur Not muss halt ein Anwalt ran.
Sie haben Recht, wenn Sie die Bilanz ansprechen. Die ist katastrophal. Hier müsste m. E. dringend von seitens der Behörden interveniert werden. Das Geschäftsgebahren aller Billigheimer bedarf dringend einer Sanktion. Aber wie hier zahlreiche Beschwerdeführer mitteilen passiert nicht sonderlich viel.
Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden. Das wäre super.
Gruß aus dem Saarland
Schlussrechnung erstellt, allerdings nicht zum vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis. Daher erneuter Einspruch gegen die Abrechnung per Einschreiben mit Rückschein. Erstattung lt. falscher Schlussabrechnung für die nächsten 30 Tage angekündigt.
In einem ähnlich gelagerten Fall (EEG-Umlage (15.10.2010! ) war bereits zum Vertragsabschlusstermin bekannt; erst nach Vertragsschluss und noch vor Stromlieferung Anfang 2011 wurde den Kunden die Erhöhung der Strompreise unter Berufung auf die EEG-Umlage mitgeteilt) hat Stromio eingelenkt, siehe: Http://de.reclabox.com/beschwerde/47931-stromio-magdeburg-magdeburg-vertragsbruch-durch-stromio#comment116426
Lassen Sie sich von niemandem einreden, dass der Unterschied von Preisgarantie und Preisfixierung der ist, dass bei einer vereinbarten Preisfixierung Steuern und Abgaben auf den Preis aufgeschlagen werden dürfen, bei einer Preisgarantie dies jedoch vertraglich ausgeschlossen ist.
Diese Aussage ist meines Erachtens falsch, weil sie unvollständig ist:
Bei einer Preisfixierung dürfen NUR ZUSÄTZLICHE Steuern oder Abgaben, die NACH VERTRAGSSCHLUSS beschlossen werden, auf den Preis aufgeschlagen werden. Dies gilt z. B. für die EEG-Umlage 2012, die erst im Herbst 2011 - also NACH Vertragsschluss im November oder Dezember 2010 - bekannt gegeben worden ist. …
1) In Nr. 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Dezember 2010, heißt es
Zitat: „Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie NACH VERTRAGSSCHLUSS - bei uns im November oder Dezember 2010 - mit ZUSÄTZLICHEN Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen (z. B. Änderungen nach dem EEG). “
Aufgrund der Vertragsbestätigung von Hitstrom nach dem 15.10.11 und erst recht vom November oder Dezember 2010 mit dem z. B. zugesagten Lieferbeginn 01.02.2011 musste davon ausgegangen werden, dass die Kosten der seit 15.10.2010 (!) bekannten EEG-Umlage 2011 sowie die Beträge aus dem KWKG bereits in den uns mit der Vertragsbestätigungs-E Mail nach dem 15.10.11 und erst recht vom November oder Dezember 2010 genannten Preisen enthalten sind. Denn es war nach dem 15.10.11 und erst recht im November oder Dezember 2010 offensichtlich, dass der 01.01.2011 „kommen“ wird, ab dem die EEG-Abgabe 2011 zu leisten sein wird.
NACH Vertragsschluss ist die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie mit keinen zusätzlichen Steuern und Abgaben belegt worden, die nicht schon nach dem 15.10.11 und erst recht im November oder Dezember 2010 bekannt waren.
Keine Behörde, keine öffentliche Stelle und auch nicht die Netzbetreiber haben NACH „unserem“ Vertragsschluss - also nach dem 15.10.11 und erst recht nicht im November oder Dezember 2010 - zusätzliche Steuern oder Abgaben beschlossen!
Dass die ab 01.01.2011 fällige EEG-Abgabe 2011, auf die sich Hitstrom bei der Preiserhöhung von Ende Januar 2011 bezieht, zu bezahlen / zu erheben ist, war s p ä t e s t e n s seit 15.10.2010 hinlänglich bekannt und NICHT erst NACH Vertragsschluss!
2) In den uns mit der Vertragsbestätigungsmail im Dezember 2010 übersandten AGB, Stand: Dezember 2010, ist nach den Schlussbestimmungen in Nr. 12 die Tabelle mit der Überschrift „Hitstrom Kennzeichnung gemäß § 42 EnWG“ abgedruckt. In der Tabelle steht u. a. geschrieben:
Zitat: „Information zur EEG-Umlage: Die EEG-Umlage beträgt für das Kalenderjahr 2011 3,53 Cent pro kWh“.
Da die seit 15.10.2010 bekannte EEG-Umlage 2011 in den uns mit der Vertragsbestätigungs-E Mail vom Dezember 2010 übersandten AGB, Stand: Dezember 2010, bereits benannt und aufgeführt ist, bedeutet dies, dass die Kosten aus der EEG-Umlage 2011 und der KWK-Abgabe 2011 Hitstrom schon bei Vertragsschluss bekannt war und in den uns in der Vertragsbestätigungs-E Mail genannten Preisen bereits enthalten sind.
Wir konnten / mussten bei Vertragsschluss im Dezember 2010 davon ausgehen, dass die Kosten der EEG-Umlage 2011 sowie die Beträge aus dem KWKG bereits in den uns von Hitstrom mit der Vertragsbestätigungs-E Mail vom Dezember 2010 genannten Preisen enthalten sind und für 12 Monate gelten, zumal diese Abgabenerhöhung bereits seit 2009 bekannt ist und die Tarifkonditionen dies auch noch bekräftigten.
Warnung vor HITSTROM
Ich warte auf die Jahresschlussrechnung 2011, alle bisherigen Firmen haben bis 31.1. des Folgejahres abgerechnet.
Ich habe deutlich weniger verbraucht, unter 2000 kWh statt der beantragten 2400 kWh, der Abschlag muss nach unten korrigiert werden, aber HITSTROM kassiert weiter den höheren Abschlag, auf Forderungen zur Abänderung bekommt man immer die gleiche Hinhalte-E-Mail.
Also: Hände weg von HITSTROM!
@ Michael Gehlsen
1) Der Netzbetreiber (nicht der Grundversorger) übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Hitstrom. Normalerweise meldet Hitstrom an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Hitstrom weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Hitstrom erfolgte.
Diese schriftliche Bestätigung und gleichzeitig eine "Rechnung" (Zählerstände, Verbrauch, Kosten, Guthaben) - mit Aufforderung bis zu welchem Tag die Schlussrechnung und die Gutahbenerstattung gefordert wird - dann an Hitstrom senden.
Fristsetzung in der Reclabox (oder sonstwo) ist nicht ausreichend.
Hier steht im 2. Kommentar, wie man´s machen kann: Http://de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung
oder auch hier: Http://de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
Bezüglich der EEG-Abgabe lesen Sie bitte die Kommentare vom 30.05.12 (11.03 Uhr) und 06.06.12 (13.21 Uhr) zu folgender Beschwerde!
Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung