21.03.2012 | 17:47 Uhr · 1361 Views · von B. BBM
ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Fehlende Schlussrechnung und Guthabenerstattung
Fehlende Schlussrechnung und Guthabenerstattung bei Vertragsende am 01.02.2012. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung. Übermittelter Zählerstand per Mail und Lesebestätigung beweisbar.
Hat es schon einmal jemand mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft versucht? Habe in einem anderen Fall damit positive Erfahrungen gemacht. Die Staatsanwaltschaft wird bei einer Strafanzeige auf jeden Fall tätig.
Weiterhin ist bei der Schlichtungsstelle seit vier Monaten eine Beschwerde von mir anhängig wegen der mit der EEG-Erhöhung begründeten unrechtmäßigen Preiserhöhung am 31.01.2011 (1 Tag vor Lieferbeginn).
Meine Forderung
Erstattung des Guthabens aufgrund der vertraglich vereinbarten Preise und Erstellung der Schlussrechnung
Firmenantwort
16.07.2012 | 08:17 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie