Da ich eine Sendungsverfolgungsnummer besitze, verfolge ich den Stand meiner Ware seit drei Tagen. Um so geschockter las ich den Stand um ca. 16:00 Uhr.
Do, 05.04.12 15:15 Uhr - Es erfolgt ein 2. Zustellversuch
Das kann doch nicht wahr sein!
1. War den ganzen Tag über zu Hause
2. Dhl Wagen wurde in der Straße gesehen.
3. Es wurde noch nicht einmal versucht, das Paket hier im Hause abzugeben!
Da das Paket heute nicht geliefert wurde, ist deswegen ein wichtiger Anlass geplatzt.
Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 227561344492
Meine Forderung an DHL:
Entschädigung, Ermahnung des Paketzustellers
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Vielleicht hast du das klingeln ja nicht gehört.
Wenn ihnen die sendung so wichtig ist bzw war. warum kein express?
Schon mal daran gedacht, dass der Zusteller seine gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit erreicht hat und deshalb das Paket wieder mit zurück genommen hat, um es noch mal zuzustellen? Außerdem, Ihre Forderung nach einer Entschädigung und eine Ermahnung des Zustellers ist hier vollkommen neben der Sache, da Sie als Empfänger nicht deren Vertragspartner sind und die DHL keine Laufzeit oder einen bestimmten Auslieferungstermin nicht garantiert. Ich kann ReclaBoxler-4744297 nur Recht geben. Wenn der Inhalt ja so wichtig war, hätten Sie sich um einen Express-Versand kümmern müssen. Erst im Vorfeld beim Versand ein paar Mäuse sparen und wenn es nicht so läuft wie man es sich vorstellt, öffentlich rum jammern.
@Keine Ahnung: Wenigstens der Name passt.
Lesen Sie mal oben, was der BF geschrieben hat: DHL vermerkte: "Do, 05.04.12 15:15 Uhr-- Es erfolgt ein 2. Zustellversuch".
"gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit" um 15.15 h erreicht?
Hat ein 1. Zustellversuch stattgefunden?
2. Forderung "Ermahnung des Paketzustellers" ist berechtigt.
@Anonymer User
Wie stellen Sie sich wirksame Kontrollen vor?