05.04.2012 | 14:57 Uhr · 527 Views · von Christina Stachowski
DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG (Bonn)
Paketzustellung, eine Lotterie?
Da ich eine Sendungsverfolgungsnummer besitze, verfolge ich den Stand meiner Ware seit drei Tagen. Um so geschockter las ich den Stand um ca. 16:00 Uhr.
Do, 05.04.12 15:15 Uhr - Es erfolgt ein 2. Zustellversuch
Das kann doch nicht wahr sein!
1. War den ganzen Tag über zu Hause
2. Dhl Wagen wurde in der Straße gesehen.
3. Es wurde noch nicht einmal versucht, das Paket hier im Hause abzugeben!
Da das Paket heute nicht geliefert wurde, ist deswegen ein wichtiger Anlass geplatzt.
Meine Forderung
Entschädigung, Ermahnung des Paketzustellers
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05.04.2012 | 17:25 Uhr · ReclaBoxler-4121318
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05.04.2012 | 21:07 Uhr · ReclaBoxler-4744297
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06.04.2012 | 01:21 Uhr · Keine Ahnung
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06.04.2012 | 05:34 Uhr · ReclaBoxler-1219102
Lesen Sie mal oben, was der BF geschrieben hat: DHL vermerkte: "Do, 05.04.12 15:15 Uhr-- Es erfolgt ein 2. Zustellversuch".
"gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit" um 15.15 h erreicht?
Hat ein 1. Zustellversuch stattgefunden?
2. Forderung "Ermahnung des Paketzustellers" ist berechtigt.
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06.04.2012 | 10:41 Uhr · ReclaBoxler-4744297
Wie stellen Sie sich wirksame Kontrollen vor?