Mit Datum 05.03.2012 erhielt ich von E.ON Bayern GmbH (nachfolgend „E. ON“ genannt) ein Schreiben, dass ab 01.05.2012 für meinen E.ON KontstantStrom-Vertrag neue Arbeitspreise gelten, mit dem Hinweis:
„Ihr gutes Recht – Sollten Sie mit den neuen Preisen nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag bis 31.03.2012 (Posteingang bei uns) zu kündigen. In diesem Fall endet Ihr Vertragsverhältnis zum 30.04.2012“.
Ich nahm diese Preiserhöhung zum Anlass, einen Stromanbieterwechsel zu den Stadtwerken München SWM einzuleiten. Ich teilte SWM auch mit, dass mein Vertrag mit E.ON aufgrund der Preiserhöhung bei einer Kündigung bis 31.03.2012 zum 30.04.2012 enden würde und ich die Stromlieferung von SWM ab 01.05.2012 beantrage. E.ON wollte, von mir bevollmächtigt, die Kündigung meines Vertrages durchführen.
Anfang April 2012 teilte mir SWM dann mit, dass E.ON eine Kündigung zum 30.04.2012 abgelehnt habe, da mein Vertrag bis 31.07.2012 laufen würde. Das Sonderkündigungsrecht zum 30.04.2012 wurde damit einfach ignoriert!
In einem Telefonat mit Frau J. E.ON (Name kann bei Bedarf mitgeteilt werden) Tel. Nr. 01802192021, teilte mir diese mit, dass die Preiserhöhung zum 01.05.2012 für mich nicht zuträfe und mein Vertrag erst am 31.07.2012 enden würde.
Ich habe mein Befremden darüber zum Ausdruck gebracht, dass man von E.ON Schreiben erhält, deren Inhalt dann überhaupt nicht relevant ist. Ich habe Frau J. dann auch gesagt, dass ich auf einer Kündigung zum 30.04.2012 bestehe und dies auch noch via Email zum Ausdruck bringen werde. Diese Email wurde von mir am 13.04.2012 abgeschickt und der Eingang von E.ON mit dem üblichen Standardtext bestätigt.
Am 16. 4.12 erhielt ich dann von den SWM die Mitteilung, dass E.ON die neuerliche Kündigung meines Vertrages durch SWM zum 31.07.12 bestätigt hat. Ich schrieb daraufhin an E. ON am 18.04.12 nochmal eine Email und teilte darin mit (Zitat):
„Nachdem der ganze Ablauf nun jetzt schon mal soweit fortgeschritten ist und die Kündigungsbestätigung zum 31.07.2012 durch E. ON an die SWM übermittelt wurde, trete ich von dem mir m. E. zustehenden Kündigungsrecht zum 30.04.2012 zurück und stimme dem Lieferantenwechsel zum 01.08.2012 zu.“
„Ich unterstelle aber, dass die Aussage von Ihrer Frau J. insoweit zutrifft, dass meine Konditionen nicht zum 01.05.2012 geändert werden, sondern bis zum Ende der Vertragslaufzeit, 31.07.2012, unverändert bleiben.“
„Bitte bestätigen Sie mir, das die Konditionen bis 31.07.2012 unverändert bleiben.“
Sowohl die Email vom 13.4.2012 als auch die vom 18.4.2012 blieben unbeantwortet. Für beide Emails erhielt ich jedoch die übliche Empfangsbestätigung.
Am 24.04.2012 versuchte ich dann E. ON via Telefon zu erreichen. Nach sehr langer Wartezeit teilte man mir via automatischer Ansage mit, dass man mich nicht länger warten lassen wolle und ich einen Rückruf erhalten würde. Es kam aber bis heute kein Rückruf!
Eine letzte Email schrieb ich dann am 25.04.2012 an E.ON (Zitat):
Hallo Betreuung@eon.de,
ich gebe Ihnen jetzt noch bis Donnerstag 26.04.12 Zeit auf meine beiden Emails vom 13.4. und 18.04.12 zu antworten. Sollte ich keine Antwort bekommen, werde ich eine Beschwerde über Recla-Box absetzen. Die Beantwortung meiner Emails braucht m. E. ja auch nicht viel Zeit. Der Sachverhalt ist eindeutig. Ich möchte nur eine Bestätigung:
- dass mein Stromliefervertrag mit E.ON zum 31.07.2012 gekündigt ist (dies haben Sie ja den Stadtwerke München gegenüber bereits bestätigt)
- und dass, wie Ihre Frau J. mir ja mitteilte, für mich eine Preiserhöhung zum 01.05.2012 nicht zutrifft und für mich bis 31.07.2012 die bisherigen Preise gültig sind.
Auch auf diese Email erhielt ich bis dato (30.04.2012) keine Antwort, außer der obligatorischen Standard-Empfangsbestätigung.
Was erwarte ich von E.ON (wie oben bereits geschrieben):
- eine schriftliche Bestätigung, dass mein Stromliefervertrag mit E.ON, wie den Stadtwerken SWM bereits bestätigt, gekündigt ist und zum 31.07.2012 endet,
- und dass, wie Ihre Frau J. mir ja mitteilte, für mich eine Preiserhöhung zum 01.05.2012 nicht zutrifft und bis 31.07.2012 die bisherigen Preise gleich bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stroh
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282013943794
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Eine schriftliche Bestätigung, dass mein Vertrag mit EON gekündigt ist und zum 31.07.2012 endet und dass meine derzeitigen Konditionen bis Vertragsende gleich bleiben.
Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2012
Guten Tag, Herr Stroh,
wir bedauern sehr, dass Sie sich aufgrund der Preiserhöhung für einen anderen Stromlieferanten entschieden haben.
Im Rahmen einer Preisanpassung haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie mit einer Frist von einem Monat zum darauffolgenden Monatsende schriftlich kündigen. Bitte entschuldigen Sie die widersprüchlichen Aussagen von unserem Kundenservice, dass hätte nicht passieren dürfen.
Schön finden wir, dass Sie die Angelegenheit in einem Telefonat mit unserem Mitarbeiter klären konnten. Die Kündigungsbestätigung ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.
Vielleicht überlegen Sie es sich in Zukunft noch einmal und geben uns eine Chance, Sie von unseren Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 3
Daß die EOn, nicht mehr auf Mails reagietrt, wenn man sich über dieses Portal beschwert, habe ich inzwischen auch gelernt. Mir scheint der einige Weg, um überhaupt etwas zu erreichen, nur noch dieses Portal zu sein. Meine 4. Beschwerde über die EON ist jetzt hier auch gepostet, da z. T. nicht mal mehr die Eingangsbestätigungen per Mail seitens EON verschickt werden. Mein Eindruck: Deren Firewall wird mit den Namen unliebsamer Kunden gefüttert.
Mein nächster Schritt ist - wenn EON auf diese vierte Beschwerde nicht antwortet, den Text an die BILD-Zeitung weiterzureichen (20% Stromerhöhung werden auf 6% heruntergerechnet).
Die von mir geforderte Kündigungsbestätigung ist am Samstag, 5.5.2012 mit der Post bei mir eingetroffen.
Wie auch schon in der Antwort von E.ON hier im Forum, hat sich eine sehr freundliche Dame, Frau M., bei mir telefonisch für das Ganze entschuldigt.
Auch das verweigerte Sonderkündigunsrecht ist mir im Telefonat nochmals bestätigt worden.
Frau M. hat mir angekündigt, dass mir der Differenzbetrag, der jetzt durch die Kündigungsverzögerung entsteht, von der Schlußrechnung abgezogen wird.
Schade, dass man solche Angelegenheiten nicht ohne Beschwerde über ReclaBox abwickeln kann.
Schön aber, dass es für solche Fälle ReclaBox gibt.
Ich werde meine Beschwerde damit offiziell als erledigt kennzeichnen.
Danke an ReclaBox.
Siehe meinen Kommentar zum Status der Beschwerde.