"Ihr Störungsticket TA6586111 vom 25.04.2012
Status: weitergeleitet, Ticketstatus: Der Ticketstatus hat sich seit Ihrem letzten Besuch nicht verändert.
Bei der vorliegenden Störung handelt es sich leider um ein komplexes Problem. Deshalb haben wir unser Expertenteam mit Ihrer Entstörung beauftragt. Sobald uns weitere Informationen vorliegen oder die Störung behoben ist, werden wir uns bei Ihnen melden.
HINWEIS: Unsere Kundenbetreuer können Ihnen derzeit leider auch keine weiteren Detailinformationen zu der vorliegenden Störung geben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld."
Seit dem 24.04.2012 warte ich auf einen von VF beauftragten Mitarbeiter der Firma Telekom, welcher bis zum 04.05.2012 nicht erschienen ist. Nach Aussage der "1212" soll der Anschluss funktionieren. Ja, er ist geschaltet, aber da es sich hier um einen Erstbezug (NEUBAU) handelt, sind die Tel. Leitungen der Mietparteien noch nicht mit dem Verteilerkasten im Keller verbunden, somit also der Anschluss in der Whg. nicht benutzbar.
Unzählige Messungen des VF-Kundenservice (welche, wie geschildert, nichts bringen) kommen zum Ergebnis, dass sich die Techniker darum kümmern sollen, aber dies offensichtlich nicht tun.
Ich fordere von Vodafone zum weiteren Verlauf dieser "Störung" Stellung zu nehmen, bzw. sollte bis zum 08.05.2012 keine Lösung in Sicht sein (14 Tage nach bekannt werden der Störung / nicht Erbringen von Leistungen), den Vertrag fristlos zu kündigen.
Bestell-/Kundennummer: 001919091078
Meine Forderung an Vodafone D2:
Lösung bis zum 08.05.2012 oder Beendigung des Vertragsverhältnisses
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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UPDATE vom 08.05.2012:
Es wird nochmals ein T-. Techniker beauftragt (Termin 16.05.2012) den Anschluss anzuschließen!
Vodafone kommt für den entstandenen Schaden auf!
Weiteres folgt …
Nachdem festgestellt wurde, dass es zwischen Vodafone und der Telekom zu Kommunikationsfehlern gekommen ist und falsche Termine eingerichtet wurden, wurde der Anschluss am 24.05.2012 (!) geschaltet und angeschlossen.
Aufgrund der Unannehmlichkeiten soll ich entsprechend entschädigt werden.