09.05.2012 | 09:56 Uhr | 444 Views
Beim Frühstück habe ich auf einen Metallspan im Milchbrötchen gebissen (Jean Pierre). Den Metallspan habe ich aufgehoben, dies kann doch nicht angehen.
Meine Forderung an Jean Pierre-Milchbrötchen:
Überprüfung (Metallspan wurde aufgehoben, kann zugesandt werden)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Warum beschweren Sie sich nicht beim Verkäufer oder Hersteller des Brötchens?
Haben Sie sich bereits beim Verkäufer beschwert? Es ist der erste Weg, der angegangen werden sollte.
Manchmal kommt man mit den einfachsten Mitteln zum Erfolg - indem man redet.
@ CNC Dreher
Ich nehme mal an, das Metallstückchen kann zugesandt werden; )
Ich möchte diese Leute mal erleben wenn sie in ein Brötchen beißen und dann Metall im Mund haben, es war nicht nur ein kleines Stück sondern ist ca 4cm lang. Ich will keine Entschädigung dafür sondern wollte es nur mitteilen. Es urteilen Leute darüber die es selbst nicht erlebt haben. Vielleicht macht sich jemand auch mal Gedanken darüber das man sich verletzen kann.
Das sind mir alles zu blöde Kommentare, gar nichts will ich mit dem Span erreichen, außerdem muß ich mich nicht dafür entschuldigen das ich diese Mitteilung gemacht habe. Wenn nicht ich es gegessen hätte sondern meine 3jährige Enkelin was dann? Werden darüber auch noch Witze gemacht!
Ich habe vor Jahren ein Holzstück im Brot entdeckt. Dieses kleine Stück habe ich dem Hersteller (eine namhafte Brotfabrik) übersandt. Der Hersteller hat sich für den Hinweis bedankt und (ohne dass ich irgend was gefordert hätte) einen Kuchen als Dankeschön geschickt. Ich esse das Brot noch immer und hatte bisher keinen Grund mehr für eine neue Reklamation. So geht es auch.
Das Verhalten der BF nennt man im Allgemeinen "Das Pferd von hinten aufzäumen". Der erste Weg ist immer erst zum Hersteller, und erst wenn dieser nicht reagiert, kann man an die Öffentlichkeit gehen. SO ist es wirklich nur "Gemeckere".
@ Marion Eggert:
Wenn Sie Kritik nicht ertragen bzw. nicht damit umgehen können, hätten Sie auch die Möglichkeit gehabt, die Kommentarfunktion abzuschalten.
Einem 3jährigen Kind gibt man ja wohl kein ganzes Brötchen in die Hand, sondern (wie bereits richtig gesagt wurde) man bricht einzelne Stücke ab, wobei man dann sicherlich den Span bemerkt hätte.
Im Übrigen wäre es unkomplizierter und effektiver gewesen, wenn Sie den Hersteller direkt kontaktiert hätten.