Einerseits muss man sich die Schuld für eine entstandene Rücklastschriftgebühr selber in die Schuhe schieben, auf der anderen Seite wird von den Handy Providern seit Jahren eine ungeheuerliche Masche abgezogen.
20€ (O2) oder 18,50€ bei Telco als Rücklastschriftgebühr zu fordern entflieht meines Erachtens jeder Relation. Handelt es sich hierbei um eine Aufwandskosten-Kompensation (die ich gerne zahle da mein Konto schließlich nicht gedeckt war) oder handelt es sich hierbei um willkürlichen Wucher, den man schamlos durchziehen kann, weil der Kunde nichts dagegen tun kann?
Ein automatisierter Prozess, bei dem kein Mensch seinen Finger krümmen muss, ist keine 20€ wert. 5€ sind ok, aber keine 20€. Ich bin Student, der vom Bafög lebt, leider überweist das Amt unregelmäßig, sodass mein Konto teilweise ungedeckt ist, wenn Telco abbuchen will. 20€ sind eine Menge Geld für mich und ich sehe es nicht ein, diesem willkürlichen Wahnsinn weiter zu unterstützen.
Was kann man gegen diesen Wucher unternehmen? Ich bin bestimmt nicht der einzige, dem diese Willkür bitter aufstößt.
Meine Forderung an Drillisch Telecom:
Anpassung der Rücklastschriftgebühren auf ein angemessenes Niveau
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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kommentare und trackbacks 15
Hallo, ich verstehe das Sie das verärgert. Aber nur so können die Anbieter diese Tarif-Schlacht führen. Den mit den Grundgebühren machen die Anbieter fast kein Gewinn mehr.
Ein Gericht meint, 20 Euro seien zu viel:
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201208prepaid.html
Wenn Sie nicht einsehen, diesen willkürlichen Wahnsinn zu unterstützen, so sorgen Sie einfach dafür, dass ausreichend Deckung auf Ihrem Konto vorhanden ist. Alternativ verzichten Sie ganz einfach auf einen Handy-Vertag.
Wenn das Geschäftsmodell von Mobilfunkanbietern nicht mehr zeitgemäß ist und sie ihre Bilanz mit Rücklastschriftgebühren flicken müssen, oder Internet "Flatrates" mit 200 MB Datenvolumen in Zeiten von 4G Netzen vermarkten ist das einfach nur erbärmlich. Ich kann mein Daten-Monatsvolumen in 2 Minuten Verblasen wenn ich es drauf anlege. Aber das ist schon wieder fast Thema für eine seperate Beschwerde.
@ Habe Handy
Richtig!
Pauschale Gebühren sind nicht zulässig. Der entstandene Schaden muß nachgewiesen werden. Wenn sie Zeit haben gehen sie gegen die Höhe der Gebühr vor. Der erste Schritt wäre vielleicht der Verbraucherschutz.
Denn wer sich nicht wehrt - der lebt verkehrt!
... und noch mal so nebenbei, warum überweisen sie nicht selbst. Im Zeitalter von Onlinebanking wohl kein Problem mehr. Kostet vielleicht etwas, ist aber noch immer billiger als diese unverschämten Gebühren und verursacht den Firma noch Arbeit!
@Geheimer Informant, 4918115
Diese Gebühren entstehen, wenn der Kunde die Abbuchung zurückschreiben lässt und haben mit Nichtdurchführung mangels Deckung nichts zu tun.
Danke, kann selber Googeln, auch die von Ihren falsch angegebene Adresse.
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs ist etwas anderes.
@ Niklas von 11:51
Es ist Ihnen aber auch jederzeit freigestellt, im Rahmen Ihrer Vertragsbedingungen in einen anderen Tarif zu wechseln, z. B. in eine Flatrate, wo Sie eben nicht "in ein paar Minuten das gesamte Monatsvolumen wegblasen".
Sie sind doch Student und haben über Ihre Hochschule kostenfreien Zugang zum Internet? Nutzen Sie das da doch auch ein wenig.
Desweiteren dürften Sie mittlerweile die Einzugs-Zeitpunkte Ihres Anbieters kennen und können so rechtzeitig für eine ausreichende Deckung sorgen. Der Satz "ich kriege Bafög und das Amt zahlt unregelmäßig" ist eine schlechte Ausrede. Hätte man rechtzeitig ein kleines Polster angelegt, könnte man evtl. Schwankungen (bis das Amt überweist) problemlos überbrücken. Ich rede ja nicht davon, Geld für mehrere Monate im Voraus zurückzulegen. Auch wenig Geld kann so geplant werden, dass man immer noch ein paar Euro in Reserve hat, bis das nächste kommt. Lernen Sie haushalten.
Ändert alles aber nichts an der Tatsache, dass auch ich die Gebühren reichlich hoch finde, gerade in Relation zu dem "Aufwand" Ihres Geldinstituts.
Also nach dem ersten Link sind 8,11 + Porto + Ausdruck + Anteilige Personalkosten fürs "eintüten" erlaubt.
@ Geheimer Informant
Wie haben Sie das gemacht? Bei mir wird da von selbst "rücklastschriftgebühr targobank" eingegeben, wenn ich auf Ihren Link klicke :)
COOL
@15 sind ok
http://lmgtfy.com/?q=wie+funktioniert+letmegooglethatforyou
Na hoffentlich klappts; mein erster Versuch; )
http://lmgtfy.com/?q=Danke+
ES FUNKTIONIEEEERT!
Danke an "Don´t tell Anybody"
hab mir das Ding gleich zu der Favoritenleiste hinzugefügt.
:)
Habe Post von Telco bezüglich der Aufschlüsselung der Rücklastschrift gebühren bekommen:
"Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie haben mit uns ein Lastschriftverfahren vereinbart, das Ihnen sowie uns Vorteile bietet.
Sie brauchen sich nicht um die Zahlung der Rechnung kümmern und wir können durch dieses Verfahren Ihre Zahlung automatisch verbuchen.
Entsteht nun eine Rücklastschrift, muss die Buchung manuell bearbeitet werden, was einen erheblichen Aufwand für uns bedeutet.
Dazu werden uns von beiden beteiligten Kreditinstituten jeweils Gebühren in Rechnung gestellt, die wir zusammen mit unseren Bearbeitungsgebühren aus kaufmännischen Beweggründen an Sie weitergeben.
Die Gebühren für Rücklastschrift werden gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Tarifliste bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift zu Recht erhoben.
Die Gebühr in Höhe von 6,00 EUR für Bankgebühren bei Rücklastschriften deckt den uns seitens der Bank berechneten Betrag.
Zur Höhe der Rücklastschriftgebühren von 18,49 EUR teilen wir mit, dass uns u. a. weitere Kosten für die zeitnahe Sperrung und Entsperrung des Anschlusses sowie für das Starten des Mahnlaufes und für die Verbuchung der Rücklastschrift entstehen.
Weiterhin entstehen Kosten bei der Information zur Fälligkeit der offenen Rechnung wie z. B. in Form einer SMS sowie Mahnschreiben. Die Höhe der Gebühr entspricht hierbei den veranschlagten Kosten.
Diese Gebühr kann natürlich vermieden werden, wenn Sie bei Abbuchung auf Ihrem Bankkonto für genügend Deckung sorgen.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihnen die Rücklastschriftgebühr von 18,49 EUR (brutto) gutgeschrieben. Diese Gutschrift wird mit Ihrer nächsten Rechnung in Abzug gebracht.
Wir hoffen den Vorgang damit zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team"
Die Kulanz muss man ihnen gutschreiben, die Höhe der Gebühr ist nichts desto trotz nach wie vor unangemessen.
Siehe mein Post in den Kommentaren.