Priogas weigert sich, den vereinbarten Bonus zu zahlen

PrioGas
Neus

Priogas weigert sich, den vertraglich vereinbarten Bonus von 200 € zu zahlen. Erst nach zwei Mahnungen meinerseits haben sie dazu Stellung genommen und die Weigerung damit begründet, dass ich 30% weniger verbraucht habe als Vorjahr. Jedoch ist in dem Vertrag keine Mindestabnahme Menge vereinbart. In dem Vertrag steht lediglich, dass ich 200€ Bonus kriege, sobald ein Jahr um ist.

Bestell-/Kundennummer: 00185143

Meine Forderung an PrioGas:

Zahlung des Bonus von 200 €

Antwort auf die Beschwerde vom 24.05.2012
PrioGas

Abteilung: Kundenservice

26.07.2012 | 15:03 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Einige unserer Produkte haben eine Bonuskomponente, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. So muss beispielsweise der Kunde 12 Monate an einer Lieferstelle beliefert worden sein und darf keine Rückbuchung vorgenommen haben, um in den Genuss der Bonuszahlung zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann einen Bonus zahlen können, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Die für Ihren Tarif gültigen Bonusregeln entnehmen Sie bitte Ihrem Auftragsformular sowie Ihren AGBs.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

bewerten sie die antwort von PrioGas

SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!

Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Nicht nur der Vertrag gilt, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Lesen Sie daher in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, unter welchen Bedingungen der Bonus gezahlt wird.

In den Priogas AGB - Stand: Oktober III 2010 (welche AGB gelten für Ihren Vertrag? ) - heißt es beispielsweise in Nr. 6.9: "Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus/Frei-kWh wird nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einem tatsächlichen Verbrauch von unter 5.000 kWh/Jahr wird kein Bonus gewährt. "

... und in den Priogas AGB - Stand: Mai 2012 Paket-AGB - heißt es beispielsweise in Nr. 7.2: "Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus und/oder Frei-kWh wird nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus wird prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, höchstens jedoch auf Grundlage des bei Vertragsschluss vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs. "

... und in den Priogas AGB - Stand: Dezember 2011 - heißt es beispielsweise in Nr. 8.2: "Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus und/oder Frei-kWh wird nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus wird prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, höchstens jedoch auf Grundlage des bei Vertragsschluss vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs. "

Es ist also wichtig zu wissen, was in Ihren AGB zum Thema Bonus steht.

Priogas hat nach mehreren schreiben und nach Überprüfung durch verbraucherzentrale, mir den Bonus erstattet.