Seit Monaten werde ich von EON Hanse mit Rechnungen und Mahnungen belästigt, da ich für eine Zählernutzung (812690) vom 10.9.2011 bis 19.1.2012 bezahlen soll. Dieser Zähler gehört zu einer Nachbarwohnung, die ich nie bewohnt habe und daher auch nie Strom von diesem Zähler verbraucht habe.
Ich wohne seit über 15 Jahren in dem Mehrfamilienhaus und habe eine andere Vetragsnummer / Zähler (242062702779 / 814362), für die ich regelmäßig Beiträge bezahle. Dieses ist auch einer Callcenter-Mitarbeiterin klar geworden, mit der ich vor ca. 2 Wochen telefonierte. Sie sagte, ich solle mir keine Sorgen machen, sie nehme die Angelegenheit aus dem System.
Heute bekomme ich schon wieder eine Mahnung. Die vorigen Monate hatte ich immer wieder versucht, mit E-Mails und einem Einschreiben meine Situation darzulegen. Antworten habe ich nie bekommen.
Nach meinen Informationen ist der Vormieter der besagten Wohnung im Herbst ausgezogen. Der Eigentümer hat gelegentlich im Anschluss dort renoviert und die Wohnung zum Jahreswechsel verkauft. Der jetzige Mieter zahlt ab Februar regelmäßig Beiträge an EON Hanse.
Bestell-/Kundennummer: 232004524071 / Zähler 812690
Meine Forderung an E.ON Hanse:
Stornierung der Mahnungen wegen Zähler 812690
Antwort auf die Beschwerde vom 01.06.2012
Sehr geehrter Herr Reiß,
bitte entschuldigen Sie unseren Fehler! Sie haben Recht, wir haben Sie fälschlicherweise angemeldet - es handelte sich um eine Verwechslung des Zählers. Wir haben nun alles korrigiert. Sie erhalten keine Rechnungen und Mahnungen mehr von uns für diesen Zähler.
Wir hoffen, dass die leidige Angelegenheit damit auch für Sie erledigt ist.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 4
Gute Idee! Der Nachbar kann ja sicherlich auch nachweisen, dass er bezahlt, und gesperrt wird dann gar nichts. Nur das innere Chaos bei Eon - das ja nachweislich besteht: Das wächst.
Die Leute bei Eon sind dann aber wahrscheinlich so "schlau" und sperren gleich den gesamten Strom für die Anschrift, zähler-unabhängig.
Da die ja den "falschen Zähler" mit dem Beschwerdeführer in Verbindung bringen, ist diese Überlegung nicht weit weg. Mitarbeiter Eon: "Der zahlt ja nur Teilmengen, also erhöhen wir den Druck. "
Hatte mich nicht klar genug ausgedrückt. Sorry. EON würde tatsächlich "die Energieversorgung" meiner "aktuellen Verbrauchsstelle" unterbrechen mir also den Saft abdrehen. Der Nachbar bleibt unbehelligt. Eingefordert wird ein Betrag für den o. g. Zeitraum von ca. 250,- €.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst