Am 10.05.2010 wurde ein Stromlieferungsvertrag mit Flexstrom geschlossen, zum Tarif Deutschland Best Tarif 5 Vierteljährliche ZW Regio 5 mit der Kalkulation von 3.500 KWh.
Lieferbeginn war der 01.07.2010. Der Vertrag wurde form- und fristgerecht gekündigt zum, 01.07.2011. Der bei Vertragsabschluss bezeichnete Nachlass in Höhe von 350 KWh wurde auf der Schlussrechnung gutgeschrieben, die Zahlung des Bonus in Höhe von 135 EUR wurde nicht verrechnet mit der Begründung, dass der Vertrag zum Ende des ersten Beliefgerungsjahres gekündigt wurde und der Bonus nur bei einem weiteren Belieferungsjahr gewährt werden würde. Darüber hinaus wurde mit der ersten Vierteljahresrechnung die Preisgarantie stillschweigend von drei Monaten auf zwölf Monate verlängert, zum Preis von 78,75 EUR. Die Zahlung wurde einfach abgerufen und hätte nur aufgrund eines Widerspruchs meinerseits keine Wirkung gehabt.
Dieses Verhalten ist mehr als unseriös und zielt darauf ab, die AGB zum Zwecke der Abzocke so zu formulieren, dass man nahezu zwangsläufig in diese Falle gerät.
Bestell-/Kundennummer: Vertr. Nr. 900001366581
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung Bonus in Höhe von 135 EUR sowie der Preisgarantie in Höhe von 78,75 EUR
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kommentare und trackbacks 3
Flexstrom IST U. N.S.E. R.I.Ö. S - finden sich doch dazu genug Beiträge und auch Urteile im Netz.
Sie haben ZUM Ende des ersten Belieferungsjahres gekündigt - Bonus gibt es (nach deren AGB und Aussage) erst NACH Ablauf des ersten Belieferungsjahres.
Das OLG oder LG Mannheim hat das explizit als "versuchte Bauernfängerei" bezeichnet. Die Verfahren laufen noch.
Abwarten oder selbst aktiv werden und denen eine Mahnbescheid schicken.
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