Kündigung per Fax nicht möglich! BGB § 158 nicht beachtet!

Düsseldorf

Vodafone versucht seine Kunden durch zwei parallel laufende Tricks zu überlisten:

1) Die angegebene Faxnummer des "Kundendienstes" ist gesperrt. Eine Kündigung auf diesem Wege ist nicht möglich! Beweis kann ich liefern.

2) § 158 BGB wird ignoriert; d. h. Vertragsbeginn ist nicht Leistungsbeginn, sondern das Datum des Kundenantrages - lt. BGB und diverser deutscher Gerichtsurteile inkorrekt und einklagbar.

3) Vodafone macht sich damit in Deutschland strafbar!

4) Info an Warentest / Computerbild folgt.

Bestell-/Kundennummer: 94746196

Meine Forderung an Vodafone D2:

Anerkennung der in Deutschland gültigen Gesetze - Freischaltung der Faxnummer

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@ 2595191

Seit dem Vodafone es so festlegt, kann man auch mit Fax kündigen.

http://dsl.vodafone.de/hilfe/index.php?aktion=anzeigen&rubrik=067003&id=20

und bei seriösen Unternehmen, welche offensichtlich in D bereits zur Minderzahl gehören, sollte man sich auf deren Bedingungen auch verlassen können. Es ist dies jedoch nicht mehr ratsam.

Zu 1) Kündigung Mobilfunkvetrag inzwischen angenommen. Ohne "Reclabox" wohl nicht möglich!

zu 2) habe ich weder eine mündliche noch eine schriftliche Stellungnahme.

zu 3) ist noch immer so.

zu 4) Warentest ist mir lieber:)

Wollte auf den Mißstand hinweisen, dass aktuelle Telekommunkationsanbieter - gesetzliche Grauzonen austesten.

Kunde -> Arsch!

Sie wollen nicht wahrhaben - dass sie von UNS leben.

FAZIT:

Wer nicht viel, viel Zeit hat, um sich um Tricks der Konzerne zu kümmern -
wird zu ihrem Sparschwein!

Eine arme Welt.