Umtausch wegen angeblich getragen nicht zurückgenommen

Düsseldorf

Guten Tag,

meine 74-jährige herzkranke Mutter wollte bei C &A in Ahrensburg eine Bluse umtauschen, die ihr zu klein war und außerdem einen kleinen Webfehler aufwies.

Dies wurde ihr in einem sehr unangenehmen Ton verweigert mit dem Grund, dass die Bluse getragen sei und außerdem mit Lenor behandelt wurde. Ihr wurde außerdem Hausverbot angedroht, falls sie dies nicht akzeptieren sollte. Die junge Verkaufsleiterin soll äußerst unfreundlich und im Ton unverschämt gewesen sein.

Meine Mutter war und ist außer sich - die Bluse kostete € 15,00 - aber es dreht sich darum, dass ihr Unterstellungen zugetragen werden, die einfach nicht stimmen, denn die Bluse hat sie nur anprobiert. Sie hätte es auch gar nicht nötig, sich für dieses Geld so demütigen zu lassen bei Entdeckung.

Ich schreibe, weil es nicht angehen kann, dass man als ehrliche jahrzehntelange Kunde derart respektlos und willkürlich behandelt wird. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Schöne Grüße

St. Holland

Meine Forderung an C&A Mode:

Umtausch der NICHT getragenen Bluse

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 3 Tagen und 19 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich glaube nicht, das sich die Verkäuferin den "Lenor Geruch" einfach mal so ausgedacht hat. Sie kennt den Geruch von ungetragenen Sachen in ihrem Geschäft sicherlich in- und auswendig und ein "Fremdgeruch" fällt da sofort auf. Selbst wenn die Bluse nicht gewaschen und "nur" nach einer fremden Umgebung, Rauch etc. gerochen hat, wie soll das Geschäft diese Bluse weiterverkaufen?

Zudem hat ein Kunde kein Anrecht auf einen Umtausch, auch dann nicht wenn Sie nach langer Suche einen geringfügigen (und völlig normalen) Webfehler entdecken sollten, schliesslich ist bei fast allen Klamotten in dieser Preislage irgendeine geringfügige Abweichung bei den Nähten etc feststellbar, ist ja keine Edelklamotte.

Und Hausverbot bekommt man nur dann, wenn man das "nein" der Verkäuferin nicht akzeptieren will und dann noch eine Diskussion anzettelt, sich wie Kunde "König" aufführt und sich grundsätzlich im Recht sieht und das mit aller verbalen Macht durchzusetzen versucht.

Als Tochter der Betroffenen weiß ich um Kundenreklamationen, ich selbst arbeite im Versandhandel und bearbeite Kundenanfragen. Deshalb weiß ich auch um das Handling mit Kunden. Ich kann nur sagen, sicherlich gibt es schwarze Schafe, jedoch ist der Kunde bei uns immer noch König und wird nicht ungerechtfertigt abgefertigt. Das ist das Allerletzte.
Und ich spreche hier für meine Mutter, da diese krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich zu wehren, deshalb habe ich es erwähnt.
Und noch einmal:
Die Bluse war ungetragen, ungewaschen und hatte alle Etiketten dran.
Und-es dreht sich nicht um das Geld, sondern um die "Sonderbehandlung" einer Kundin, die jetzt keine mehr sein wird.

Was ich etwas merkwüdig finde ist, dass im Text der BF gar nicht steht, dass die Etiketten entfernt wurden aber die Antworten hier einfach mal davon ausgehen.
Wenn die Kundin die Etiketten dran gelassen hat und den Kassenbon dabei hatte frage ich mich eher, wie man darauf kommt, dass die Bluse gewaschen wurde (das würde man den Etiketten dann doch ansehen), sofen die Etiketten noch dran waren.
Das kein Recht auch Umtausch besteht ist klar. Allerdings kann ein später entdeckter Webfehler (von dem wir alle nicht wissen wie er aussieht und ihn deswegen nicht einschätzen können) sehr wohl ein Grund zu einer Reklamation sein. Damit wären wir dann im Gewährleistungsbereich.

Ich arbeite selbst im Handel und habe lange genug in der Filiale gearbeitet um zu wissen, dass es immer wieder Kollegen gibt die sich persönlich über Umtausche ärgern und dem Kunden entsprechend begegnen. Das diese Verhalten dem Unternehmen viel stärker schadet als den Kunden zufrieden zu machen und ihm seine Ware umzutauschen ist diesen Kollegen selten bis nie bewusst. Nicht umsonst schneiden Unternehmen mit einem schlechten Umtauschverhalten beim Kundenmonitor regelmäßig grotenschlecht ab. Als normaler Kunde ist es einem eh schon unangenehm etwas umzutauschen. Auch wenn der Bon noch vorhanden ist und die Etiketten dran (ohne Bon sieht das dann auch schon wieder anders aus). Wenn dann die Verkäuferin dem Kunden noch das Gefühl gibt, dass er ihr persönlich in die Geldbörse greift. Super. der Kunde wird sicherlich freudestrahlend wiederkommen.

Da in der ursprünglichen Beschwerde wichtige Informationen (Etiketten noch dran oder nicht; wie sieht der Webfehler aus) fehlen kann man sich zu dieser Beschwerde gar keine objektive Meinung bilden. Aber doch schön wie hier einige erst mal gegen die ganzen unmöglichen Kunden wettern.

Besser ist, in welchen Versandhandel arbeiten Sie denn? Und wo haben Sie beim Versand, persönlichen Kontakt mit dem Kunden.
Auch bei uns (C&A) ist der Kunde ein König, wenn er sich dementsprechend genauso Respektvoll der Verkäuferin gibt.
Das alles ordnungsgemäß war und die Etiketten noch an der Ware -und nicht wieder drangeknaupelt- glaube ich Ihnen nie im Leben. Das wurde sich die Verkäuferin nie wagen. Wir tauschen täglich bis zu 100 Sachen, in unserem Geschäft, ohne Probleme.
Das Sie Hausverbot haben, ist ein eindeutiger Beweis, das Sie manipuliert haben. Nicht SIE wollen C&A nie mehr wiedersehen, sondern das Unternehmen Sie.!

Dieser Kommentar wurde entfernt.

@ Calimero wenn Sie in dem Unternehmen selbst tätig waren, dann müssten Sie eigentlich wissen, wie kulant das Unternehmen ist. Und von der Willkür einer einzelnen Verkäuferin kann hier nicht die Rede sein, da ein Hausverbot nur durch die Teamführung ausgesprochen werden kann. D.heißt schon, das mindestens 2 Personen der gleichen Ansicht sind. Irgend etwas war an dem Umtausch nicht koscher, sonst wäre es kein Problem gewesen, ein Blüschen im Wert von 15€ umzutauschen. Da hätte sich die Verkäuferin, nie in die Nesseln gesetzt, für.

Ich kann's nicht mehr hören: Der Kunde ist König.

Sicherlich ein Ausdruck von vor Jahrzehnten.

"Der Kunde/Patient/Klient etc. ist König", sofern er sich auch dementsprechend benimmt. Und eben Respekt vor dem Personal hat.

Dann muss man sich auch nicht aufregen und wundern, warum man als Kunde, Patient etc. nicht den eigenen Wünschen gemäß behandelt wird.

Gilt natürlich auch anders herum.

Vielleicht sollten die meisten Kommentatoren sich den Beitrag noch einmal durchlesen. Der Dame wurde im Gespräch Hausverbot angedroht - nachdem diese sich über die Unterstellung aufregte- verständlicherweise.
Wenn ich sehe, wie hier selbstgerecht und frustriert über Kunden gesprochen wird, dann sollte man vielleicht über einen Berufswechsel nachdenken.
Ich selbst habe nicht bei C&A gearbeitet und habe es auch nicht vor.
In meinem Unternehmen sind bestimmte Kundenverhalten auch bekannt, es ist jedoch verpönt, sich auf solche Art und Weise zu äußern - denn dies schadet denjenigen Kunden - und ich denke, dies ist die Mehrzahl - die ehrlicher Natur sind.
Diese werden doch abgeschreckt von manchen Kommentaren - kein gutes Aushängeschild für das Unternehmen C&A.

Ich habe eine zeitlang bei c&a gearbeitet. Wenn die Sachen getragen sind (also nicht nur anprobiert) dann durften wir verständlicherweise die Waren nicht annehmen.

Wenn Sie aber wegen dem Mangel dorthin gehen (hoffentlich mit dem Kassenzettel) dann MÜSSEN die Ihnen (bzw. Ihrer Mutter) die Ware abnehmen und den Betrag auszahlen.

Gehen Sie einfach dorthin und sagen, dass dort ein Materialfehler ist. Die kleben einige Zettel auf das Teil und Sie bekommen das Geld.

Kann ich mir nicht vorstellen, da die Kundin ja schon probiert hat die Ware im Geschäft (unter falschen Vorwand) umzutauschen. Die selbe Filiale wird jetzt nicht so einfach das Teil zurücknehmen.
@ Rb -4661277 von frustriert und selbstgerecht (ich tue keinem etwas, was ich für mich auch nicht möchte) kann nicht die Rede sein, da ich zum Beispiel auch geäußert habe, daß in unserer Filiale der Kunde immer noch König ist und zum Glück sind Kunden, wie Bf vielleicht 10-20% der Kundschaft. Die anderen sind echt nett und zufrieden, so daß kein Grund für einen Berufswechsel besteht.
Sie reden selber von derart Kundenverhalten, klingt auch abschätzig und was machen Sie mit den Kunden? Sagen Sie noch brav Dankeschön, daß Sie versuchen uns hinters Licht zu führen und hier haben Sie noch 10€ Entschädigung für Ihre Unanehmlichkeiten, das Sie extra deshalb noch mal kommen mußten?

Für Nochmal Hingehen:
Vielen Dank für den Tipp - einer der wenigen Kommentare, die nicht - die Tatsachen verdrehend - auf eine Ratsuchende eingehen.
Wie kann man davon ausgehen, dass man sich im Unrecht befindend auch noch öffentlich dazu äußert.
Was für einen Sinn macht dies?
Ich wollte mir hier einen Rat holen wegen einer Ungerechtigkeit, die einer mir nahe stehenden Person widerfahren ist.
Warum sollte man diese verbuchen unter - ach, es sind ja nur € 15,00 Euro.es dreht sich halt manchmal um das Prinzip.
Und warum hat sich kaum jemand die Mühe gemacht, meinen ersten Kommentar richtig zu lesen?
Da schleicht sich schon das Gefühl einer öffentlich kundgetanenen Willkür ein.

Ich bin auch seit 20 Jahren im Textielhandel tätig und traue mir zu, gewaschene Sachen, von denen von der Stange unterscheiden zu können.
Ich mag mich nicht mit den Kunden anlegen, aber ich habe vollstes Verständnis dafür, daß man auch mal sagt, bis hierhin und nicht weiter.
Mir wurden Fehlkäufe, bei C&A bisher immer zurückgenommen und auch mein Bekanntenkreis hat noch keine negativen Erfahrungen gemacht.
Auch in der Reclabox sind Beschwerden über dieses Unternehmen eher selten, also warum so eine Fehde?

Welchen Sinn haben viele der hier Eingestellten beschwerden?
Und die Forderung in der Reclabox zu dokumentieren, macht auch keinen, da C&A noch nie auf diese Plattform reagiert hat.
Der Rat von "Nochmal Hingehen" ist auch nicht der Beste. Sollte Ihnen wirklich "unrecht" getan worden sein und die Bluse ganz regulär zurückgegeben werden sollte, dann macht es mehr Sinn sich an die Haupzentale in Düsseldorf per Mail zu wenden.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, das die Verkäuferin im Unrecht war, weil es nachweisbar ist was mit der Bluse passiert ist oder nicht. Und sollte Sie sie zu Unrecht beschuldigt haben, hätte das sehr unangenehme Kosequenzen für die Verk. In diesem Sinne

Wenn ein Webfehler vorhanden ist, handelt es sich um einen klaren Gewährleistungsfall, der vom Händler bearbeitet werden muss, auch wenn die Ware schon getragen wurde.

Melden Sie den Laden ggf. zusätzlich bei der Wettbewerbszentrale, wenn er auch nach schriftlicher Fristsetzung die gesetzliche Gewährleistung verweigert.
http://wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Danke, Herr Weber, ich sehe jetzt davon ab, noch einmal Stellung zu meinem Anliegen zu beziehen. Nur noch eins: Niemals hätte ich in Betracht ziehen sollen, dass auch einmal eine C&A Verkäuferin einen schlechten Tag hat und vielleicht, eventuell auch einmal einem Irrtum unterliegt. Dies war wirklich dumm von mir. Wenn ich mir so einige Kommentare durchlese, kann dies gar nicht angehen. Nun aber weiß ich es. Sicherlich spreche ich diesen netten Mitarbeitern damit aus dem Herzen und schlage diesen als Dienstkleidung Schiebermütze & Knickebocker vor, alles in kariert - als Arbeitsintrument die Lupe zum Erkennen von Tragespuren und einem Spürhund - abgerichtet auf Lenorgeruch an umzutauschender Ware. Ich meinerseits werde weiterhin bei C&A einkaufen gehen und mich an dem mir bekanntem netten Personal erfreuen.Es gibt sie - wirklich. Nur hier sind sie rar vertreten.
Vielen Dank für die sachlichen Kommentare und gut gemeinten Ratschläge.

Durch zurückgenommene Ware entsteht keine Inventur- differenz, da alles ordnungsgemäß verbucht wird! Und 2. habe ich nicht zum Betrug aufgefordert, sondern habe die Bf darauf aufmerksam gemacht, das der Webfehler ein nachvollziehbarer Grund ist, die Ware zurückzugeben.

Durch Zurücknahme der Ware entsteht keine Inventur-differenz, da alles ordnugsgemäß verbucht wird. Und 2. Ich habe niemanden zum B. E.T.R. U.G aufgefordert, sondern Bf darauf hingewiesen, das ein Webfehler ein nachvollziehbarer Grund ist, für eine Reklamation.