Für eine Ferienwohnung hatte ich zwei Verträge, Normalstrom und Heizstrom. Mitte 2011 Wechsel zu einem anderen Stromanbieter für Normalstrom. Hat problemlos geklappt. Mit Schreiben vom 11.4.2011 hatte ich bei E.On meine Stromversorgung Heizung A (Nachtstrom) gekündigt. Keine Reaktion. Zweites Schreiben am 16.11.2011. Keine Reaktion. Beide Schreiben Einschreiben mit Rückschein.
Zwischenzeitlich mehrere telefonische Gespräche mit E. ON „Kundenservice“, ohne Ergebnis. E-Mail am 25.2.2012 an E. ON Kundenbetreuung, bis heute keine Antwort. Am 24.2.12 wieder Versuch einer telefonischen Klärung mit dem Kundenservice. Jetzt erst hatte ich erfahren, dass der Heizstromvertrag ab 1.7.2011 in einen Vertrag Regio E umgewandelt wurde. Warum, ist nicht nachvollziehbar, E.ON ist zwar Grundversorger, doch meinen „Normalstrom“ beziehe ich ja seit 1.6.2011 über einen anderen Stromlieferanten. Dies war sowohl E.ON als auch dem Netzbetreiber seit Mitte letzten Jahres bekannt. Zugleich wurde ich von der E.ON Hotline an den Netzbetreiber verwiesen, der mich wieder an E.ON zurückverwiesen hatte.
Letztlich habe ich dann bei einem weiteren Anruf beim Netzbetreiber erfahren, dass der entsprechende Zähler durch ein örtliches Elektrounternehmen abgebaut werden muss, was dann auch Ende Februar 2012 erfolgte. Hätte E.ON mir diese Information direkt nach meiner Kündigung gegeben, wäre der Ärger erst gar nicht entstanden. Alle Mahnungen und Sperrungsankündigungen habe ich nur mit erheblicher Verspätung erhalten, da E. ON alle Schreiben an die Lieferadresse und nicht an die Rechnungsadresse schickten, ich hatte also keine Möglichkeit, zeitnah zu reagieren. Die Lieferadresse ist eine Ferienwohnung, die in den Wintermonaten nicht belegt ist.
Seit Jahren versuche ich E.ON dazu zu bewegen, dass alle Post an die Rechnungsadresse geschickt wird. Ohne Erfolg. Obwohl die Rechnungsadresse im E.ON System vorhanden ist. Die E.ON Hotline Mitarbeiterin sagte, dass sie auch keine Erklärung dafür habe, auch keine Erklärung dafür, dass ich weder auf eingeschriebene Briefe noch E-Mails eine Antwort bekomme. Sie gab mir lediglich den Rat, mich an die Geschäftsführung zu wenden.
Nach Erhalt der Schlussrechnung Anfang Mai 2012 habe ich die Energiekosten bezahlt, aber nicht die angefallenen Mahnkosten. Gleichzeitig ging ein entsprechendes Schreiben an E.ON. Wieder keine Antwort hierauf. Stattdessen mit Schreiben vom 5. Juni 2012, verspätet erhalten, da wieder an die Ferienwohnungsadresse, wieder eine Mahnung.
Mitte Juni 2012 Beschwerde an E.ON. Erwartungsgemäß wieder keine Antwort. Obwohl ich erstmals Anfang 2007! E.ON schriftlich gebeten habe, Schriftverkehr an die Rechnungsadresse zu schicken, geht die Post an die Ferienwohnung.
Auf alle Schreiben, teilweise Einschreiben mit Rückschein, E-Mails usw. seit über einem Jahr nicht eine einzige Antwort. Viele Anrufe bei der Kundenservice Hotline, ohne Resultat.
Die aufgelaufenen Mahngebühren, Gebühren erfolglose Sperrung usw. habe ich nicht zu verantworten.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 242 065 067 044
Meine Forderung an E.ON Hanse:
Rücknahme der unberechtigten Mahngebühren
Antwort auf die Beschwerde vom 26.06.2012
Guten Tag, Herr Dick,
wir verstehen, dass Sie sich über uns ärgern. Dafür bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.
Gerne äußern wir uns zu den von Ihnen geschilderten Umständen bei der Abmeldung Ihres Heizungszählers. Aus Ihrem Kündigungsschreiben ging für uns nicht hervor, dass Sie sich für ein anderes Heizsystem entschieden haben und deshalb den Heizstromzähler nicht mehr benötigen. Wir haben daher aufgrund Ihrer Mitteilung die ordnungsgemäße Abmeldung des Zählers beim Netzbetreiber vorgenommen. Wir sind also davon ausgegangen, dass Sie auch mit diesem Zähler zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Da dies nicht der Fall war, hat der Netzbetreiber uns darüber informiert, dass wir ab 1. Juli 2011 die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung übernehmen sollen. Deshalb sind wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben Sie mit Strom versorgt. Damit Ihnen aber kein finanzieller Nachteil entsteht, sind wir gerne bereit die Differenz zwischen Ihrem Heizstromtarif und der Ersatzversorgung zu erstatten. Sie erhalten darüber in den nächsten Tagen noch eine schriftliche Bestätigung per Post. Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.
Vielleicht geben Sie uns und unseren Produkten in Zukunft wieder eine Chance. Wir begrüßen Sie jederzeit herzlich als unseren Kunden.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Geht doch, heute Schreiben von E.ON an die richtige Adresse erhalten. Problem zu userer Zufriedenheit gelöst.