Fehlerhafte Jahresabrechnung 2011, zu hoher Abschlag 2012

Landshut

Ich beziehe von E.ON normalen Strom und Heizstrom für zwei Wohnungen. In der einen wohne ich selbst, die andere stand im fraglichen Abrechnungszeitraum leer. Bei meiner Beschwerde geht es um die bislang leerstehende Wohnung.

Mit Rechnung v. 05. 03. 12 erhielt ich die Jahresabrechnung für den Zeitraum 27.01.11 bis 19.02.12. Die Rechnung war nicht nachvollziehbar, denn zum einen waren die bisher geleisteten Abschlagszahlungen zu gering angesetzt, zum anderen war für den Heizstrom der Zeitraum vom 27.02.11 bis zum 19.02.12 nicht ausgewiesen: Die Tabelle mit den Zählerständen listete nur den Verbrauch bis 26.02.11 auf. Die errechnete Nachzahlung bzw. die neuen Abschlagszahlungen waren deutlich zu hoch angesetzt.

Ich reklamierte umgehend telefonisch und bat um Korrektur der Rechnung. Da bis Ende März nichts passiert war, erläuterte ich den Sachverhalt am 31.03. per Mail. Als Antwort kam nur die übliche Standardmail. Eine weitere Mail und drei Anrufe brachten auch keinen Erfolg. Jedesmal entschuldigte man sich, der Kollege/die Kollegin hätten die Mail/die Beschwerde nicht weitergeleitet, aber nun könne ich mich darauf verlassen, jetzt werde man es in Ordnung bringen. Die "Fachabteilung", bei der man allerdings nicht anrufen könne, werde sich darum kümmern. Beim letzten Telefonat (08.05.12) erbat ich einen Rückruf dieser "Fachabteilung", der - so wurde mir versichert - innerhalb zwei Tagen erfolgen würde. Unnötig zu erwähnen: Auf den Anruf wartete ich vergebens. Die von mir nicht nachvollziehbaren Abschlagszahlungen wurden die ganze Zeit über weiterhin abgebucht.

Per 06.05.2012 zogen neue Mieter in meine leerstehende Wohnung. Die Zählerstände wurden abgelesen und an E.ON durchgegeben. Die Abbuchung der Abschlagszahlungen hörte auf, meine Mieter bekamen umgehend ihre zukünftigen Abschläge mitgeteilt. Ich allerdings warte noch immer auf eine korrigierte Rechnung bzw. die Endabrechnung per 06.05.12.

Am 18.05.12 (vor sechs Wochen!) habe ich einen Brief an E.ON geschrieben, in welchem ich den Sachverhalt nochmals erläuterte und um Korrektur, Endabrechnung und Erstattung einer eventuellen Überzahlung bat. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.

Was ist das für ein Geschäftsgebahren? Ich bin seit vielen Jahren Kundin bei E.ON und hatte bis dato nie Anlass zur Klage, aber jetzt frage ich mich: Was ist denn da eigentlich auf einmal los?

Bestell-/Kundennummer: 282 010 533 347

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Ich fordere eine korrekte Abrechnung bzw. Endabrechnung sowie die Erstattung einer eventuellen Überzahlung

Antwort auf die Beschwerde vom 02.07.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

06.07.2012 | 12:37 Uhr

Guten Tag, Frau Otto,

Sie haben Recht damit, dass die eine Rechnung nicht vollständig war. Bitte entschuldigen Sie. Diese Rechnung haben wir Anfang Mai korrigiert und Ihnen geschickt. Ist sie bei Ihnen angekommen?

Ihre Abmeldung haben wir auch erledigt. Die Schlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen. Vorsichtshalber schicken wir Ihnen eine Kopie der korrigierten Jahresrechnung mit.

Es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten. Wir setzen alles daran, dass Sie wieder zufrieden mit uns sein können. Denn Sie sind uns als Kundin wichtig!

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Ich habe heute die Endabrechnung bekommen sowie eine Zweitschrift der korrigierten Jahresabrechnung mit Datum 08.05. Das Original habe ich nie erhalten - sonst hätte ich mich ja nicht zu beschweren brauchen.
Ich frage mich, warum E.ON nicht bereits auf mein Schreiben vom 18.05. reagiert hat - man hätte doch da schon eine Zweitschrift schicken können.
Aber egal, jetzt ist die unerfreuliche Angelegenheit erledigt. Bleibt zu hoffen, dass die Kommunikation mit E.ON in Zukunft wieder etwas serviceorientierter abläuft.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

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