Trotz Nachsendeservice keine Nachsendungen

Bonn

Seit nun zwei Wochen sind wir umgezogen und schon am ersten Tag unseres Umzugs bekam ich zwei nachgesendete Briefe der Deutschen Post. (Ich hatte meinen Nachsedeauftrag rechtzeitig gestellt.)

Ich war positiv überrascht, dass das so reibungslos ablief. Nun sollte ich mich aber irren, denn es blieb bei den beiden Briefen. Anstatt dessen bekam ich E-Mails von Absendern, die mich nach meiner neuen Adresse fragten, da ihre Briefe an mich mit dem Aufkleber "unbekannt verzogen" wieder zurückkamen. Ich war entsetzt und fragte mich, wie das trotz Nachsendeservice sein konnte.

Als einen Tag später sogar meine frühere Nachbarin mir Briefe zugesendet hat, die bei ihr einfach eingeworfen wurden, habe ich sofort eine E-Mail an die DP gesendet. Diese wurde bisher nur weitergeleitet. Am Telefon bin ich leider ständig in der Warteschleife.

Ich werde aber langsam ungeduldig und ungehalten, da immer mehr Tage vergehen, an denen entweder wichtige Briefe falsch eingeschmissen werden oder zurückgesendet werden mit der Aufschrift "unbekannt verzogen".

Bestell-/Kundennummer: 3109952369

Meine Forderung an Deutsche Post:

Erstattung der nachgesendeten Briefe!

Antwort auf die Beschwerde vom 05.07.2012
Deutsche Post AG

Abteilung: Kundenservice BRIEF

12.07.2012 | 11:55 Uhr

Hallo ReclaBoxler-8313002,

zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie uns beauftragt haben, an Sie gerichtete Briefe an Ihre neue Adresse nachzusenden. Dass dies jedoch anscheinend nicht reibungslos funktioniert, ärgert nicht nur Sie, sondern wundert auch uns. Daher möchten wir der Sache nachgehen.

Um zu prüfen, warum einige Briefe mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ an die Absender zurückgesandt bzw. bei Ihrer früheren Nachbarin zugestellt wurden, benötigen wir konkrete, persönliche Angaben von Ihnen. Bitte rufen Sie uns deshalb an: Sie erreichen uns montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter 0180 2 3333 (6 ct je Verbindung aus den dt. Festnetzen; max. 42 ct je angef. 60 Sek. aus den dt. Mobilfunknetzen). Oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.deutschepost.de/kontakt.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen vorab.

Viele Grüße

Ihr Kundenservice BRIEF

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Sie selbst können gar keine Erstattung verlangen. Grund: Der Absender hat das Porto bezahlt und nicht Sie.

Sie können allerhöchstens die Einhaltung des Nachsendeantrags fordern und anteilig die Kosten für die Nichtbeachtung zurückwollen.

Fragen Sie doch mal die Absender, die an Ihre alte Adresse geschickt haben, ob diese richtig geschrieben war. Wenn Sie an alter Adresse in Hausnummer (z. B.) 35 gewohnt haben, die aber aus Versehen (z. B.) 29 drauf schreiben (warum auch immer), dann sind Sie an der "falschen" alten Adresse erstens natürlich unbekannt und zweitens greift der Nachsendeantrag dann nicht.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Zwar funktioniert mittlerweile wohl die NAchsendung. Allerdings hat die Post noch nicht auf mein Schreiben bezüglich des ausgegebenen Geldes reagiert.
Irgendwie merkwürdig, da sie mich ja extra in ihrer Antwort daraufhin gewiesen haben.

Die Post hat zwar auf meine Email nicht mehr reagiert, mir aber Briefmarken zugesendet.
Schätze damit ist der "Fall" gelöst :-)